Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 471 25. 08. 2016 1Eingegangen: 25. 08. 2016 / Ausgegeben: 27. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche jagdbaulichen Ziele verfolgt sie und in welchem Zeitraum? 2. Welche finanziellen Ziele verfolgt sie bezüglich der Jagd und in welchem Zeitraum ? 3. Wie bewertet sie die jagdwirtschaftlichen Ziele des Landesjagdverbandes Baden -Württemberg e. V. aus ihrer Sicht? 4. Welche Relevanz haben die Wildbewirtschaftungsziele des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. für die Umsetzung ihrer Ziele? 5. Wie bewertet sie die aktuelle Situation zwecks der weiterhin bestehenden Ü̈berpopulation an Schwarzwild in Baden-Württemberg? 6. Welche Schritte hat sie bisher unternommen bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen , um diese Ü̈berpopulation an Schwarzwild wirksam zu reduzieren? 25. 08. 2016 Stein ABW Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein ABW und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Jagdpolitische Ziele der Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 471 2 B e g r ü n d u n g Der Schwarzwildbestand in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahrzehnten drastisch zugenommen. Beträchtliche Schäden sind die Folge. Jäger wie Landwirte hätten gerne Gewissheit zwecks der Begleichung von finanziellen und wirtschaftlichen Schäden. Ebenso stellt der Verbiss durch Rot- und Damwild ein immer größer werdendes Problem dar. Es wäre daher wünschenswert, die weitere Vorgehensweise der Landesregierung diesbezüglich zu erfahren, wie sie die auftretenden Schäden zu minimieren versucht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. September 2016 Nr. Z-0141-5/38F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche jagdbaulichen Ziele verfolgt sie und in welchem Zeitraum? Zu 1.: Der Koalitionsvertrag steckt den Rahmen für die jagdpolitischen Ziele der Landesregierung ab. Eine generelle Überprüfung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist auf Grundlage der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen nicht vorgesehen. Allerdings werden erste Erfahrungen mit dem Gesetz aufgriffen und erforderlichenfalls Anpassungen der jagdrechtlichen Bestimmungen vorgenommen . In einem ersten Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Gesetzesentwurf erarbeitet , der die Bejagungsmöglichkeiten von Schwarzwild im März bei günstigen Schneelagen im Wald erweitert und die Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild auf 1.500 Hektar jagdbare Fläche absenkt. Der Entwurf wird nunmehr dem Landtag zugeleitet. In Bezug auf die Geltendmachung von Wildschäden wird geprüft werden, inwieweit das gesetzliche Vorverfahren zur Geltendmachung der Wildschäden wieder eingeführt werden kann. Weitere Impulse können sich aus dem Wildtierbericht 2018 ergeben. Hier wird unter anderem die Aufnahme von weiteren Arten in die Artenliste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten untersucht werden. Im Hinblick auf die Vermarktung jagdlicher Erzeugnisse sollen die Jägerinnen und Jäger insbesondere mit Blick auf die steigenden Schwarzwildstrecken unterstützt werden. Innerhalb des am 15. Juni 2016 gegründeten landesweiten Runden Tischs Schwarzwild (s. u. zu 5. und 6.) wird in Kürze hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet. 2. Welche finanziellen Ziele verfolgt sie bezüglich der Jagd und in welchem Zeitraum ? Zu 2.: Soweit Grundflächen im Eigentum von Kommunen oder sonstigen Dritten stehen, kann die Landesregierung bezüglich der Jagd keine finanziellen Ziele verfolgen. Im Bereich der staatlichen Regiejagd sind die Ziele und Grundsätze allgemein in Teil A § 1 der innerdienstlichen Anordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Verwaltung und Nutzung der Jagd auf den landeseigenen Flächen vom 31. März 2006 (Jagdnutzungsanweisung) festgehalten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 471 3. Wie bewertet sie die jagdwirtschaftlichen Ziele des Landesjagdverbandes Baden -Württemberg e. V. aus ihrer Sicht? 4. Welche Relevanz haben die Wildbewirtschaftungsziele des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. für die Umsetzung ihrer Ziele? 5. Wie bewertet sie die aktuelle Situation zwecks der weiterhin bestehenden Überpopulation an Schwarzwild in Baden-Württemberg? Zu 3., 4. und 5.: Aus Sicht der Landesregierung ist eine Reduzierung der Schwarzwildbestände dringend erforderlich, zum einen angesichts lokaler Schadensschwerpunkte, zum anderen angesichts des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in den baltischen Staaten. Minister Peter Hauk MdL hat daher bereits mit Pressemeldung vom 19. August 2016 zur Intensivierung bei der Schwarzwildbejagung sowie zur Kooperation der betroffenen Akteure aufgerufen. Auch der Landesjagdverband strebt eine ausreichende Regulierung der Bestände beim Schwarzwild an, um die Belastung von Jagdpächterinnen und Jagdpächtern sowie Landwirtinnen und Landwirten durch Wildschäden auf möglichst geringem Niveau zu halten und Wildseuchen vorzubeugen. Daher trägt der Landesjagdverband die 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung mit (s. u. zu 6.). Für eine effektive Schwarzwildbejagung bedarf es der konstruktiven Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure. Dies sind neben den Jagdausübungsberechtigten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie die jeweiligen Nutzungsberechtigten der Grundflächen. Insofern hat sich der baden-württembergische Weg des Dialogs und der Einbindung der Akteure in Gremien und Facharbeitsgruppen wie den landesweiten Runden Tisch Schwarzwild bewährt, an dem sich auch der Landesjagdverband beteiligt. 6. Welche Schritte hat sie bisher unternommen bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen , um diese Überpopulation an Schwarzwild wirksam zu reduzieren? Zu 6.: Das Ministerium hat mit der Wildforschungsstelle auf Grundlage der Ergebnisse der von der Wildforschungsstelle veranstalteten Schwarzwildtagungen eine 10- Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung veröffentlicht. Örtliche Erfahrungen belegen, dass in der Regel durch eine konsequente Umsetzung der Empfehlung eine wirkungsvolle Schwarzwildregulierung möglich ist. Die konsequente und vollständige Umsetzung der 10-Punkte-Empfehlung beschränkt sich nach Einschätzung des Ministeriums weiterhin nur auf Teilbereiche des Landes, da die Anwendung der Bejagungsempfehlungen vielerorts durch ungünstige Rahmenbedigungen , Informationsdefizite und weitere Faktoren erschwert wird. Das MLR hat die Wildforschungseinrichtungen daher mit der Weiterentwicklung der 10- Punkte-Empfehlung beauftragt und einen landesweiten Runden Tisch Schwarzwild zur Abstimmung von Maßnahmen zur Optimierung der Schwarzwildbejagung eingerichtet, der eine Kernstrategie und Lösungen für eine effektivere Umsetzung der 10-Punkte-Empfehlung erarbeiten soll, die den Betroffenen vor Ort eine erfolgreichere Schwarzwildbejagung ermöglicht. Die konstituierende Sitzung fand am 15. Juni 2016 statt. Derzeit werden Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Themenfeldern eingerichtet , beispielsweise dem Thema Landwirtschaft und Wildschäden und dem Thema Wildbretvermarktung. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz