Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 473 29. 08. 2016 1Eingegangen: 29. 08. 2016 / Ausgegeben: 04. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Gesellschaften mit Landesbeteiligung stehen in dieser Wahlperiode Neubesetzungen der Geschäftsführung und/oder des Aufsichtsrates an? 2. Bei welchen haben sich die Koalitionspartner auf ein Vorschlagsrecht durch einen Partner geeinigt? 3. Bei welchen dieser Neubesetzungen sind die Mitgesellschafter im Vorfeld von der beschlossenen Verteilung konsultiert worden? 4. Bei welchen dieser Neubesetzungen sind die Mitgesellschafter nach der beschlossenen Verteilung informiert worden? 5. Gab es bei der öffentlich gewordenen Abrede zu der Neubesetzung der Geschäftsführung der Landesmesse eine vorherige Besprechung bzw. Einigung mit dem Gesellschafter Stadt Stuttgart, sei es mündlich oder schriftlich? 6. Wenn ja, wie sah diese Einigung konkret aus? 7. Gab es bei der öffentlich gewordenen Abrede zu der Neubesetzung der Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH eine vorherige Besprechung bzw. Einigung mit dem Gesellschafter Stadt Stuttgart, sei es mündlich oder schriftlich? 8. Wenn ja, wie sah diese Einigung konkret aus? 9. Wie und wann wurden in den beiden obigen Fällen die Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten beteiligt? 26. 08. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen Verständigung zu Vorschlagsrechten mit Mitgesellschaftern bei Gesellschaften mit Landesbeteiligung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 473 2 B e g r ü n d u n g Die grün-schwarze Landesregierung hat sich in weiteren Nebenabreden auf die Verteilung von Vorschlagsrechten für Posten und Positionen in Gesellschaften mit Landesbeteiligung verständigt. Eine entsprechende Liste wurde am 22. August 2016 der Landtagspräsidentin zugeleitet. Es stellt sich die Frage, inwieweit die jeweiligen Mitgesellschafter in diesen Abspracheprozess mit einbezogen wurden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. September 2016 Nr. 5-3200.0/80 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für welche Gesellschaften mit Landesbeteiligung stehen in dieser Wahlperiode Neubesetzungen der Geschäftsführung und/oder des Aufsichtsrates an? Zu 1.: Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen/Vorstände In den Anlagen 1 und 2 sind die Gesellschaften genannt, bei denen die Amtszeit der Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen und Vorstände in dieser Wahl - periode – bis zum Ablauf des 30. April 2021 – endet. Die Anlage 1 enthält die Gesellschaften, an denen das Land mit mehr als 25 v. H. unmittelbar beteiligt ist. Als unmittelbare Beteiligungen werden auch die Beteiligungen aufgeführt, die von der Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH und der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH gehalten werden. Zusätzlich werden in der Anlage 2 die von der Neckarpri-Beteiligungsgesellschaft mbH und der BKV – Bäder und Kurverwaltung Baden-Württemberg gehaltenen Beteiligungen aufgeführt. Damit wird auch über die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die Bäderbeteiligungen berichtet. Darüber hinaus wird noch die Beteiligung der Flughafen Stuttgart GmbH an der Baden-Airpark GmbH als bedeutendes Unternehmen aufgenommen. Nicht genannt sind die Gesellschaften, bei denen die Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen bzw. Vorstände keine Vergütung erhalten. Aufsichtsgremien Aus der Anlage 3 sind die Gesellschaften ersichtlich, bei denen die Amtszeit des Aufsichtsgremiums insgesamt bzw. der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder in dieser Wahlperiode endet. Hierzu ist Folgendes anzumerken: • Grundsätzlich dauert die Amtszeit des Aufsichtsgremiums insgesamt bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt . Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet . Das Amt des einzelnen Mitglieds endet zudem mit seiner Abberufung oder durch Niederlegung. Das Ersatzmitglied wird dann für den Rest der Amtszeit des Aufsichtsgremiums bestellt. • Bei der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG, der HzL Hohenzollerische Landesbahn AG und der SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-AG endet die Amtszeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten. • Im Bankenbereich wird für das Ende der Amtszeit des Aufsichtsgremiums ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 473 2. Bei welchen haben sich die Koalitionspartner auf ein Vorschlagsrecht durch einen Partner geeinigt? Zu 2.: Hierzu wird auf das Schreiben von Frau Staatssekretärin Gisela Splett an die Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg vom 22. August 2016 verwiesen. 3. Bei welchen dieser Neubesetzungen sind die Mitgesellschafter im Vorfeld von der beschlossenen Verteilung konsultiert worden? 4. Bei welchen dieser Neubesetzungen sind die Mitgesellschafter nach der beschlossenen Verteilung informiert worden? Zu 3 und 4.: Bei den Verständigungen über die Vorschlagsrechte handelt es sich ausschließlich um koalitionsinterne Abstimmungen, die die gesellschaftsrechtliche Stellung der Mitgesellschafter nicht beeinträchtigen. Die Zuständigkeit für die Bestellung der Geschäftsführung/des Vorstands und damit die Entscheidung über den Personalvorschlag liegt ausschließlich beim jeweiligen Aufsichtsrat. In diesem Gremium sind die Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgesellschafter vertreten. 5. Gab es bei der öffentlich gewordenen Abrede zu der Neubesetzung der Geschäftsführung der Landesmesse eine vorherige Besprechung bzw. Einigung mit dem Gesellschafter Stadt Stuttgart, sei es mündlich oder schriftlich? 6. Wenn ja, wie sah diese Einigung konkret aus? 7. Gab es bei der öffentlich gewordenen Abrede zu der Neubesetzung der Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH eine vorherige Besprechung bzw. Einigung mit dem Gesellschafter Stadt Stuttgart, sei es mündlich oder schriftlich? 8. Wenn ja, wie sah diese Einigung konkret aus? Zu 5. bis 8.: Die öffentlich gewordene Abrede zu den Vorschlagsrechten bezüglich den Geschäftsführungen von Landesmesse Stuttgart GmbH und Flughafen Stuttgart GmbH betrifft die koalitionsinterne Abstimmung des zu unterbreitenden Per - sonalvorschlags, über den die jeweiligen Aufsichtsräte in eigener Zuständigkeit für ihr Unternehmen satzungsgemäß zu entscheiden haben. 9. Wie und wann wurden in den beiden obigen Fällen die Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten beteiligt? Zu 9.: Bei den Verständigungen über die Vorschlagsrechte handelt es sich ausschließlich um koalitionsinterne Abstimmungen, die die mitbestimmungsrechtliche Stellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitsnehmervertreter im Aufsichtsrat der Flughafen Stuttgart GmbH nicht beeinträchtigen. Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter sind nur im Aufsichtsrat der Flughafen Stuttgart GmbH mitbestimmungsrechtlich vertreten und entscheiden als gleichberechtigte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführung. Dr. Splett Staatssekretärin Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 473 4 Anlage 1 Ende der laufenden Amtszeit von Geschäftsführern und Vorständen vom 1. September 2016 bis zum 30. April 2021 in unmittelbar landesbeteiligten Unternehmen mit einem Landesanteil > 25% Stand 01.09.2016 Unternehmen Beteiligungsquote in v.H. Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH 55 Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH 51 Baden-Württembergische Spielbanken Management Gesellschaft mbH 100 Baden-Württemberg Stiftung gGmbH 100 Badische Staatsbrauerei Rothaus AG 100 Blühendes Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH 50 BioPro Baden-Württemberg GmbH 100 e-mobil BW GmbH 100 FBW - Fernwärmegesellschaft Baden-Württemberg mbH 100 Flughafen Stuttgart GmbH 65 Filmakademie Baden-Württemberg GmbH 100 FIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH 30,43 HzL Hohenzollerische Landesbahn AG 71,93 KEA Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH 58,37 Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - Anstalt des öffentlichen Rechts 100 Landesmesse Stuttgart GmbH 50 Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH 85,67 Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 24,99 Leichtbau BW GmbH 100 MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte Baden-Württemberg mbH 100 MFG - Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH 51 NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH 100 PBW Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH 100 Popakademie Baden-Württemberg GmbH 41,5 Reederei Schwaben GmbH 44 SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH 100 SAD Sonderabfall-Deponiegesellschaft Baden-Württemberg mbH 100 Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH 100 Staatliche Toto-Lotto GmbH 100 Südwestdeutsche Salzwerke AG 48,98 SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-AG 100 Wehrgeschichtliches Museum Rastatt GmbH 33,33 Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim 100 (die Tochterunternehmen der Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH und der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH sind wie unmittelbare landesbeteiligte Unternehmen zu sehen) 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 473 Anlage 2 Ende der laufenden Amtszeit von Geschäftsführern und Vorständen vom 1. September 2016 bis zum 30. April 2021 Ausgewählte mittelbare Beteiligungen Stand 01.09.2016 Unternehmen Beteiligungs quote in v.H. BKV Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts 100 Ź Staatsbad Wildbad - Bäder und Kurbetriebsgesellschaft mbH 100 Ź Badenweiler Thermen und Touristik GmbH 25,1 Ź Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH 33,33 Flughafen Stuttgart GmbH 65 Ź Baden-Airpark GmbH 65,83 NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH 100 Ź EnBW Energie Baden-Württemberg AG 46,75 (das Land ist an der NECKARPRI GmbH zu 100% beteiligt; diese ist an der NECKARPRI- Beteiligungsgesellschaft mbH zu 100% beteiligt) Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 473 6 Anlage 3 Unternehmen Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH Badenweiler Thermen und Touristik GmbH Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH Baden-Württemberg Stiftung gGmbH Baden-Württembergische Spielbanken Managementgesellschaft mbH Badische Staatsbrauerei Rothaus AG BioPro Baden-Württemberg GmbH BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts Blühendes Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH EnBW Energie Baden-Württemberg AG e-mobil BW GmbH FBW - Fernwärmegesellschaft Baden-Württemberg mbH Filmakademie Baden-Württemberg GmbH Flughafen Friedrichshafen GmbH Flughafen Stuttgart GmbH FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH HzL Hohenzollerische Landesbahn AG KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kreditanstalt für Wiederaufbau - Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - Anstalt des öffentlichen Rechts Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH Landesmesse Stuttgart GmbH Leichtbau BW GmbH MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbH MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH PBW - Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH Popakademie Baden-Württemberg GmbH Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG Projektgesellschaft Neue Messe Verwaltungs-GmbH Reederei Schwaben GmbH SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH SAD Sonderabfall-Deponiegesellschaft Baden-Württemberg mbH Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH Staatliche Toto-Lotto GmbH Staatsbad Wildbad Bäder- und Kurbetriebsgesellschaft mbH Südwestdeutsche Salzwerke AG SWEG Südwestdeutsche Verkehrs- AG Umwelttechnik BW - Technologie- und Innovations- zentrum Umwelttechnik und Ressourceneffizienz Baden- Württemberg GmbH Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) Wehrgeschichtliches Museum Rastatt GmbH Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim Ende der laufenden Amtszeit der Aufsichtsgremien landesbeteiligter Unternehmen mit Landesvertretern vom 1. September 2016 bis zum 30. April 2021 Stand 01.09.2016