Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 476 30. 08. 2016 1Eingegangen: 30. 08. 2016 / Ausgegeben: 06. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger erhalten nach ihrer Kenntnis in Deutschland laut der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II und wie ist die Arbeitslosenquote seit Januar 2016 (nach Monat und Jahr tabellarisch aufgeschlüsselt)? 2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II in Baden-Württemberg? 3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg üben derzeit einen „Ein-Euro-Job“ aus? 4. Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind in einem geförderten bzw. fremd geförderten Arbeitsverhältnis in Baden-Württemberg? 5. Wie viele der Bürgerinnen und Bürger üben eine berufliche Weiterbildung in Baden-Württemberg aus? 6. Wie viele der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind in einer „Aktivierung und beruflichen Eingliederung“? 7. Wie viele der Bürgerinnen und Bürger sind wegen Krankheit (§ 126 Sozialgesetzbuch [SGB] II/SGB III) in Baden-Württemberg arbeitsunfähig? 8. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote unter Berücksichtigung der üblicherweise nicht aufgeführten Arbeitslosen in den Fragen 2 bis 7 seit Januar 2016 (nach Monat und Jahr tabellarisch aufgeschlüsselt)? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron ABW und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Arbeitslosenzahlen der Agentur für Arbeit in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 476 2 9. Wie bewertet sie die Zahlen der nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehenden Erwerbspersonen unter Berücksichtigung der nicht in der offiziellen Statistik aufgeführten Personen aus den Fragen 2 bis 7? 29. 08. 2016 Baron ABW B e g r ü n d u n g Bei den veröffentlichten Arbeitslosenzahlen der Agentur für Arbeit werden viele Personengruppen außerhalb eines regulären Beschäftigungsverhältnisses nicht berücksichtigt. Darunter fallen Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben , Erwerbslose in einem sogenannten „Ein-Euro-Job“, Arbeitslose in einem geförderten Arbeitsverhältnis, Arbeitslose in einem fremd geförderten Arbeitsverhältnis , Arbeitslose, die an dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt “ teilnehmen, Arbeitslose, die einer beruflichen Weiterbildung nachgehen, Arbeitslose, die in einer Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind, schwer vermittelbare Arbeitslose, die einen Beschäftigungszuschuss erhalten und Arbeitslose , die nach § 125 Sozialgesetzbuch (SGB) II/SGB III krank sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. September 2016 Nr. 65-0141.5/16/476 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geht in der Beantwortung davon aus, dass mit der im Betreff genannten „Agentur für Arbeit in Baden- Württemberg“ die „Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit“ – die das Gebiet des Landes Baden-Württemberg abdeckt – gemeint ist. Die in der Antwort verwendeten Arbeitsmarktdaten wurden von der Regional - direktion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt . Dabei wurden jeweils die aktuellsten Daten verwendet. 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger erhalten nach ihrer Kenntnis in Deutschland laut der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II und wie ist die Arbeitslosenquote seit Januar 2016 (nach Monat und Jahr tabellarisch aufgeschlüsselt)? Im Juni 2016 bezogen in Deutschland 791.070 Arbeitslose Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld I). Der Bestand an arbeitslosen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) bezogen, lag im Mai 2016 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 1.796.987. Die Entwicklung der Arbeitslosenquoten in Deutschland seit Januar 2016 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 476 2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II in Baden-Württemberg? Im Juni 2016 bezogen in Baden-Württemberg 19.558 Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, Arbeitslosengeld I nach dem SGB III; die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach dem SGB II, die Arbeitslosengeld II bezogen, lag in dieser Altersgruppe bei 11.976. 3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg üben derzeit einen „Ein-Euro-Job“ aus? Im Mai 2016 waren in Baden-Württemberg 3.695 Personen in Arbeitsgelegenheiten (sogenannte „Ein-Euro-Jobs“) beschäftigt. 4. Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind in einem geförderten bzw. fremd geförderten Arbeitsverhältnis in Baden-Württemberg? Im Mai 2016 waren in Baden-Württemberg 5.554 Personen in von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Beschäftigungsverhältnissen tätig. Es handelt sich dabei um Eingliederungszuschüsse (auch für besonders betroffene Schwerbehinderte ), Einstiegsgeld bei abhängiger sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit und Beschäftigungszuschüsse. Daten über Personen, die in einem fremd geförderten Arbeitsverhältnis stehen, konnten von der Bundesagentur nicht zur Verfügung gestellt werden. 5. Wie viele der Bürgerinnen und Bürger üben eine berufliche Weiterbildung in Baden-Württemberg aus? In Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung einschließlich Rehabilitation qualifizierten sich im Mai 2016 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 13.281 Personen für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. 6. Wie viele der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind in einer „Aktivierung und beruflichen Eingliederung“? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit befanden sich im Mai 2016 in Baden -Württemberg 18.338 Personen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruf - lichen Eingliederung. Berichtsmonat Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen i.v.H. Januar 2016 6,7 Februar 2016 6,6 März 2016 6,5 April 2016 6,3 Mai 2016 6,0 Juni 2016 5,9 Juli 2016 6,0 August 2016 6,1 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Bundesrepublik Deutschland Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 476 4 7. Wie viele der Bürgerinnen und Bürger sind wegen Krankheit (§ 126 Sozialgesetzbuch [SGB] II/SGB III) in Baden-Württemberg arbeitsunfähig? Im Rahmen einer Sonderauswertung hat die Bundesagentur für Arbeit für August 2016 unter den Nichtarbeitslosen erwerbsfähigen Personen 2.601 identifiziert, die bis zu 6 Monate voll erwerbsgemindert waren. 8. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote unter Berücksichtigung der üblicherweise nicht aufgeführten Arbeitslosen in den Fragen 2 bis 7 seit Januar 2016 (nach Monat und Jahr tabellarisch aufgeschlüsselt)? Auf Basis der zu den Fragen 2. bis 7. genannten Daten konnte von der Bundesagentur für Arbeit keine spezifische Arbeitslosenquote berechnet werden. Eine einfache Aufsummierung der in diesen Fragen verwendeten heterogenen Daten verbietet sich allein schon deshalb, weil Mehrfachnennungen nicht ausgeschlossen sind. 9. Wie bewertet sie die Zahlen der nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehenden Erwerbspersonen unter Berücksichtigung der nicht in der offiziellen Statistik aufgeführten Personen aus den Fragen 2 bis 7? Bei den Fragen 2. bis 7. werden u. a. auch Arbeitslosenbestände nach Altersgruppen abgefragt, die bereits in der Gesamtheit der Arbeitslosen enthalten sind. Deshalb ist eine summarische Bewertung der in den Antworten enthaltenen Daten nicht möglich und kann sich nur auf Personen beziehen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen. Vor der Zielsetzung einer weiteren Verringerung der Arbeitslosigkeit bewertet die Landesregierung die gesamtwirtschaftlich entlastende Wirkung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich positiv. Durch die Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Qualifizierungsmaßnahmen und vorruhestandsähnliche Regelungen wird das effektive Arbeitskräfteangebot verringert und darüber hinaus werden die Vermittlungsperspektiven der teilnehmenden Personen verbessert. Zudem werden durch beschäftigungsschaffende Maßnahmen und die Förderung der Selbstständigkeit positive Beschäftigungsanreize geschaffen. Grundsätzliches Ziel der Landesregierung ist es, gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und dabei insbesondere mit der Bundesagentur für Arbeit möglichst viele Menschen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu bringen und damit Arbeitslosigkeit weiter zu verringern. Deshalb wird die Landesregierung in den kommenden Jahren die Fachkräfteal - lianz und das Ausbildungsbündnis fortführen und die Jugendberufshilfe stärken. Das Landesarbeitsmarktprogramm wird evaluiert und auf Basis dieser Ergebnisse fortgeführt und weiterentwickelt werden. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau