Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 491 05. 09. 2016 1Eingegangen: 05. 09. 2016 / Ausgegeben: 14. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nimmt sie die Klagen der Mutschelbacher Bevölkerung (Karlsbad) hinsichtlich der von der A 8 bzw. der Bocksbachtalbrücke kommenden Lärmbelastung ernst? 2. In welcher Form gedenkt sie, sich den Klagen anzunehmen? 3. Trifft es zu, dass mit den Kosten, die für vier minderjährige unbegleitete Ausländer bei einer Inobhutnahme durch das Christophorus Jugendwerk in Freiburg im Jahr anfallen, rechnerisch die geschätzten Kosten des Lärmschutzes für die gesamte Mutschelbacher Bevölkerung von ca. 1.800 Bürgern gedeckt werden könnten? 4. Wenn dies zutrifft, wie stellt sich ihre Meinung hierzu dar? 5. Nachdem ein Kostenübernahmeersuchen von Landesverkehrsminister Hermann an den Bund vom März unbeantwortet blieb, wurde nachgefasst oder ein erneutes Gesuch gestellt, oder traf noch eine Antwort ein und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 05. 09. 2016 Dr. Balzer ABW Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer ABW und Antwort des Ministeriums für Verkehr Lärmschutz an der Autobahn A 8 bei Karlsbad-Mutschelbach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 491 2 B e g r ü n d u n g Den Badischen Neuesten Nachrichten vom 30. August 2016 war zu entnehmen, dass seit Fertigstellung des Abschnitts der A 8 bei Karlsbad-Mutschelbach die dortigen Bürger unter einer Zunahme des Lärms zu leiden haben, obwohl die Lärmschutzmaßnahmen gesetzlichen Bestimmungen entsprächen. Betroffen sei ein 180 Meter langer Abschnitt der Bocksbachtalbrücke. Der Bund weigere sich, ca. 450.000 Euro für notwendige Baumaßnahmen zu übernehmen. Das Land weigert sich bisher auch. Ein Schreiben des Verkehrsministers sei unbeantwortet geblieben . Gleichzeitig war der Presse zu entnehmen (Badische Zeitung vom 23. Mai 2014), das Christophorus Jugendwerk in Freiburg erhalte für die Unterbringung und Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern 335 Euro pro Tag, also ca. 120.000 Euro pro Jahr pro Jugendlichem. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 2. Oktober 2016 Nr. 2-39.-A8KA-PF/87 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nimmt sie die Klagen der Mutschelbacher Bevölkerung (Karlsbad) hinsichtlich der von der A 8 bzw. der Bocksbachtalbrücke kommenden Lärmbelästigung ernst? 2. In welcher Form gedenkt sie, sich den Klagen anzunehmen? Zu 1. und 2.: Die Landesregierung nimmt alle Klagen aus der Bevölkerung ernst. Sie hat in Abstimmung mit dem Bund die Geschwindigkeit auf der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West bereits auf 120 km/h beschränkt. Dadurch wird auch der Verkehrslärm reduziert. Derzeit wird zudem geprüft, ob die Unterhaltungszufahrten zu den Lärmschutzwällen im Rahmen der noch anstehenden Arbeiten zur Umsetzung des landschaftspflegerischen Ausführungsplans geschlossen werden können. Außerdem wird bei der nächsten Fahrbahndeckenerneuerung ein lärmmindernder Belag (SMA LA) eingebaut werden. 3. Trifft es zu, dass mit den Kosten, die für vier minderjährige unbegleitete Ausländer bei einer Inobhutnahme durch das Christophorus Jugendwerk in Freiburg im Jahr anfallen, rechnerisch die geschätzten Kosten des Lärmschutzes für die gesamte Mutschelbacher Bevölkerung von ca. 1.800 Bürgern gedeckt werden könnten? 4. Wenn dies zutrifft, wie stellt sich ihre Meinung hierzu dar? Zu 3. und 4.: Dies trifft nicht zu, weil Lärmschutzwände auf der Bocksbachtalbrücke nicht zu einem Lärmschutz für die gesamte Mutschelbacher Bevölkerung führen. Im Übrigen ist ein Sachzusammenhang zwischen der Inobhutnahme von minderjährigen unbegleiteten Ausländern und der Finanzierung der Lärmschutzwand nicht erkennbar. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 491 Ebenso könnte auf die Mehrkosten durch die außerordentliche Gründung einer „neuen“ Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg verwiesen werden. Diese belaufen sich nach Presseberichten auf über 600.000 Euro. Hierfür könnten immerhin eineinhalb Lärmschutzwände auf der Bocksbachtalbrücke finanziert werden. 5. Nachdem ein Kostenübernahmeersuchen von Landesverkehrsminister Hermann an den Bund vom März unbeantwortet blieb, wurde nachgefasst oder ein erneutes Gesuch gestellt, oder traf noch eine Antwort ein und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die damalige Lärmschutzbeauftragte und Staatssekretärin Dr. Gisela Splett hat den Bund in zwei Schreiben vom November 2015 und März 2016 gebeten, beim Lärmschutz für Mutschelbach nachzubessern. Eine Antwort dazu steht noch aus. Hermann Minister für Verkehr