Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 492 06. 09. 2016 1Eingegangen: 06. 09. 2016 / Ausgegeben: 14. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, aus welchen Gründen durch das „Förderprojekt Breitbandausbau “ des Bundes nur zwei baden-württembergische Landkreise und eine Stadt (Kreise Emmendingen und Rottweil, Stadt Löffingen) berücksichtigt wurden? 2. Falls bei der Ausschreibung das sogenannte „Windhundverfahren“ zur Anwendung kam, welche Gründe hinderten nach ihrer Kenntnis die baden-württembergischen Kommunen, deren Breitbandausbau Verbesserungsbedarf aufweist, rechtzeitig Förderanträge zu stellen? 3. Wie unterscheiden sich nach ihrer Kenntnis die Verwaltungsstrukturen in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern einer- und Baden-Württemberg andererseits hinsichtlich der Behörden, die für die Anmeldung von Bewerbungen für solche Fördermaßnahmen zuständig sind? 4. Wie steht sie dazu, dass die drei genannten baden-württembergischen Kommunen insgesamt nur mit ca. zehn Millionen Euro bedacht wurden, der Wahlkreis der Bundeskanzlerin aber allein mit 83 Millionen? 5. Welche Maßnahmen gedenkt sie wann zu ergreifen, um sicherzustellen, dass auch Baden-Württemberg an der Spitze der Fördermaßnahmen stehen wird? 05. 09. 2016 Dr. Balzer ABW Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer ABW und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderprojekt Breitbandausbau Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 492 2 B e g r ü n d u n g Medienberichten (Spiegel-Online) aus April war zu entnehmen, der Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur habe in einer ersten Runde Förderbescheide über 420 Millionen Euro aus dem Förderprojekt „Breitbandausbau“ vergeben. Das Geld erhalten 55 Ausbauprojekte in 36 Landkreisen und Kommunen. Dabei fließen 247 der 420 Millionen nach Mecklenburg-Vorpommern. 83 der 247 Millionen fließen in den Wahlkreis von Bundeskanzlerin Dr. Merkel, also umgerechnet 19,8 Prozent der Gesamtsumme. In Baden-Württemberg haben sich nach der entsprechenden Liste des Bundes - ministeriums für Verkehr und Infrastruktur mit den Landkreisen Emmendingen und Rottweil und der Stadt Löffingen drei Kommunen beworben, die mit knapp vier bzw. sechs Millionen bzw. 180.000 Euro berücksichtigt wurden. Berechnet man die Zahl der Einwohner des Wahlkreises der Frau Bundeskanzlerin (225.000), entfallen auf 0,28 Prozent aller Einwohner 19,8 Prozent aller Fördermittel . Auf die beiden genannten Kommunen in Baden-Württemberg entfallen hingegen auf ca. 294.000 Einwohner ca. 2,5 Prozent der Fördermittel, obwohl Baden -Württemberg im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern zu den Nettozahlern im Bundesfinanzausgleich gehört. Als Begründung für die Verteilung zugunsten des Wahlkreises Vorpommern- Rügen gibt der Bundesminister an, die „Kreise dort hätten einfach am fleißigsten sofort Förderanträge gestellt.“ Der CSU-Minister sagte weiterhin, „in der zweiten Förderrunde werde Bayern ganz oben stehen.“ A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 Nr. Z(42)-0141.5/42F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, aus welchen Gründen durch das „Förderprojekt Breitbandausbau “ des Bundes nur zwei baden-württembergische Landkreise und eine Stadt (Kreise Emmendingen und Rottweil, Stadt Löffingen) berücksichtigt wurden? 2. Falls bei der Ausschreibung das sogenannte „Windhundverfahren“ zur Anwendung kam, welche Gründe hinderten nach ihrer Kenntnis die baden-württembergischen Kommunen, deren Breitbandausbau Verbesserungsbedarf aufweist , rechtzeitig Förderanträge zu stellen? Zu 1. und 2.: Das Programm des Bundes zur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland wird in Förderperioden umgesetzt. Für jede Förderperiode werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die eingegangenen Anträge unterliegen einem Scoring. Das Scoring dient dazu, innerhalb eines Aufrufs alle zulässigen Anträge auf Infrastrukturförderung zu bewerten . Um die Antragssituation an die Vergabe der verfügbaren Mittel anzupassen und um eine Mindestqualität der Anträge zu garantieren, können Förderanträge aufgrund einer zu geringen Scoring-Punktzahl zurückgewiesen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 492 Die Kofinanzierung des Landes im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung begünstigt dieses Scoring. So konnten innerhalb der zwei bisher abgeschlossenen Förderperioden alle vier der Landesregierung bekannten Förderanträge im Bundesprogramm Berücksichtigung finden. 3. Wie unterscheiden sich nach ihrer Kenntnis die Verwaltungsstrukturen in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern einer- und Baden-Württemberg andererseits hinsichtlich der Behörden, die für die Anmeldung von Bewerbungen für solche Fördermaßnahmen zuständig sind? Zu 3.: Es ist Konsens in Deutschland, dass der Breitbandausbau eine Maßnahme der freiwilligen Daseinsvorsorge der kommunalen Gebietskörperschaften darstellt. Es obliegt somit den Kommunen, Maßnahmen zum Breitbandausbau zu ergreifen und hierfür ggf. Anträge auf Förderung bei Bund und Land zu stellen. 4. Wie steht sie dazu, dass die drei genannten baden-württembergischen Kommunen insgesamt nur mit ca. zehn Millionen Euro bedacht wurden, der Wahlkreis der Bundeskanzlerin aber allein mit 83 Millionen? Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden die Förderanträge der vier badenwürttembergischen Kommunen seitens des Bundes jeweils in der beantragten Höhe beschieden. Inwieweit in anderen Bereichen des Bundesgebietes ein erhöhter Aufwand erforderlich wird, um die Fördervoraussetzungen nach dem Bundesprogramm zu erfüllen, entzieht sich den Kenntnissen der Landesregierung. 5. Welche Maßnahmen gedenkt sie wann zu ergreifen, um sicherzustellen, dass auch Baden-Württemberg an der Spitze der Fördermaßnahmen stehen wird? Zu 5.: Mit einer landesweiten Breitbandversorgung von aktuell 72,8 Prozent aller Haushalte mit 50 Mbit/s asymmetrisch (Quelle: Breitbandatlas des Bundes) ist die Breitbandversorgung in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Flächenländern in Deutschland gut bis sehr gut. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Landesregierung die Bedeutung des schnellen Internets früh- und rechtzeitig erkannt und bereits 2007 das deutschlandweit erste Förderprogramm aufgestellt hat. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Breitbandförderung des Landes vom 1. August 2015 unterstützt das Land die Kommunen beim Aufbau glasfaser - basierter Infrastrukturen mit im Bundesvergleich attraktiven Konditionen. Damit das Bundesprogramm aber auch in Baden-Württemberg stärkere Wirkung entfaltet, unterstützt das Land darüber hinaus auch alle Kommunen, die sich für eine Förderung über das Bundesprogramm entschieden haben, im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz