Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 511 07. 09. 2016 1Eingegangen: 07. 09. 2016 / Ausgegeben: 18. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele externe Berater hat sie − aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ministerien − im Zeitraum seit 2012 bis heute beschäftigt? 2. Wie viele dieser Beraterstellen wurden durch ein förmliches Vergabeverfahren ausgeschrieben? 3. In wie vielen Fällen einer finanzwirksamen Vergabe von Beratungsleistungen wurden mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt? 4. Welches sind aus ihrer Sicht die Gründe für den Zukauf externen Fachwissens durch die Landesregierung? 5. Wie hoch sind die angefallenen Kosten für die zusätzlichen Beraterhonorare, gesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Ressorts seit dem Jahr 2012? 6. In wie vielen Fällen wurden vor der finanzwirksamen Vergabe von Beratungsleistungen umfassende und aussagekräftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt? 7. Welche konkreten personalpolitischen Maßnahmen in Personalplanung, Personalmanagement und Weiterqualifizierung sowie Einstellungspolitik gedenkt sie zu ergreifen, um quantitativ und qualitativ den eigenen Personalbestand zu optimieren ? 07. 09. 2016 Baron ABW Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron ABW und Antwort des Ministeriums für Finanzen Externe Berater der Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 511 2 B e g r ü n d u n g In den letzten Jahren ist in der Landesverwaltung in stark ansteigendem Maße externe Fachkompetenz eingekauft worden, um die Kernaufgaben zu erledigen. Die Dienststellen des Landes müssten jedoch ausweislich des Haushalts über aus - reichend Personal und Fachwissen für die Erledigung ihrer Kernaufgaben verfügen . Die Inanspruchnahme externer Berater ist im Landesrecht nur ausnahmsweise bei komplexen Einzelfällen vorgesehen. Zweck dieser Kleinen Anfrage ist es zu erfahren, inwieweit die Landesregierung dem ehernen Grundsatz kluger Verwaltungspolitik „Eigenleistung geht vor Fremdleistung“ Rechnung trägt und welche Maßnahmen sie ggf. zu ergreifen gedenkt, um dieser wieder hinreichend Geltung zu verschaffen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 Nr. 2-0450.2/78 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele externe Berater hat sie – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ministerien – im Zeitraum seit 2012 bis heute beschäftigt? 2. Wie viele dieser Beraterstellen wurden durch ein förmliches Vergabeverfahren ausgeschrieben? 3. In wie vielen Fällen einer finanzwirksamen Vergabe von Beratungsleistungen wurden mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt? 4. Welches sind aus ihrer Sicht die Gründe für den Zukauf externen Fachwissens durch die Landesregierung? 5. Wie hoch sind die angefallenen Kosten für die zusätzlichen Beraterhonorare gesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Ressorts seit dem Jahr 2012? 6. In wie vielen Fällen wurden vor der finanzwirksamen Vergabe von Beratungsleistungen umfassende und aussagekräftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt? 7. Welche konkreten personalpolitischen Maßnahmen in Personalplanung, Personalmanagement und Weiterqualifizierung sowie Einstellungspolitik gedenkt sie zu ergreifen, um quantitativ und qualitativ den eigenen Personalbestand zu optimieren ? Zu 1. bis 7: Hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen besteht seit 2005 eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag. Der letzte Bericht für die Jahre 2012 und 2013 findet sich unter Drucksache 15/5526 vom 22. Juli 2014. Ein Bericht für die Folgejahre ab 2014 wurde im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des o. g. Berichts aufgrund einer damals laufenden Prüfung des Rechnungshofs zu diesem Thema seitens des Landtags bewusst zunächst nicht eingefordert. Der Rechnungshof hat zwischenzeitlich seine Prüfung abgeschlossen und dem Landtag die Beratende Äußerung „Strategische Prüfung Vergabe von Gutachten /Beratungsleistungen“ vom Juni 2016 inklusive Stellungnahme der Landesregierung übermittelt. Sie liegt unter Drucksache 16/150 vor, welche im Finanzausschuss am 22. September 2016 unter Top 14 behandelt wurde. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 511 Der Beschlussvorschlag des Finanzausschusses sieht dabei eine erneute Berichtspflicht vor, die nicht nur die Berichterstattung für die Jahre 2014 bis 2016 in gewohnter Form beinhaltet, sondern sich aufgrund der Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs auch mit den in den vorliegenden Anfragen aufgeworfenen weiteren Fragen beschäftigen wird. Die Antworten auf die aufgeworfenen Fragen lassen sich mithin bezüglich der Jahre 2012 und 2013 dem bereits vorgelegten Bericht bzw. der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs entnehmen. Bezüglich der Folgejahre und der Feststellungen und Empfehlungen der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs wird eine erneute Berichterstattung erfolgen. Da eine solche Berichterstattung zeitaufwändig und personalintensiv ist, erscheint es hinsichtlich der Jahre 2014 bis 2016 und den weiteren aufgeworfenen Fragen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht geboten, diese im Rahmen der Beantwortung vorliegender kleiner Anfragen vorzuziehen, um sie dann zur Berichterstattung an den Landtag erneut durchführen zu müssen. Dem laufenden parlamentarischen Verfahren sollte zudem nicht vorgegriffen werden. Abgesehen davon wäre die notwendige Ressortabfrage nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen durchführbar. Dr. Splett Staatssekretärin