Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 512 07. 09. 2016 1Eingegangen: 07. 09. 2016 / Ausgegeben: 11. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchem Stand befindet sich die Planfeststellung bezüglich der „Anmeldetrasse “ (Variante 7 c oder Variante 1 des Regierungspräsidiums Tübingen)? 2. Wurden bereits unter Beachtung der häufigen Änderungen im Naturschutzrecht auf europäischer Ebene bezüglich des Schutzes bedrohter Tier- und Pflanzen - arten sowie von Grund- und Trinkwasser alternative Varianten der Trassenführung untersucht? 3. Wie ist der Stand der Planung im Auftrag des Bundes sowie des Genehmigungsverfahrens für den Bau der favorisierten Trasse? 4. Liegt ihr bereits ein Termin für den voraussichtlichen Baubeginn des Projekts vor? 5. Wurden − abhängig von der gewählten Trassenführung − bereits die voraussichtlichen Kosten des Grunderwerbs für das Projekt ermittelt? 6. Das Projekt „Albaufstieg B 312“ wurde auf Bundesebene bereits als Vordring - licher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eingestuft − wurden die entsprechenden Finanzmittel im Landeshaushalt eingeplant? Kleine Anfrage des Abg. Hans Peter Stauch AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Status Quo bezüglich der Bundesstraße B 312 Pfullingen/Engstingen (Ortsumgehung Lichtenstein) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 512 2 7. Falls dies der Fall sein sollte, in welcher Höhe wird das Land Mittel bereit - stellen? 8. Sollten bislang noch keine Mittel budgetiert worden sein, zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant, respektive in welchem Haushaltsjahr sollen diese bereit stehen? 08. 09. 2016 Stauch AfD B e g r ü n d u n g Bei einem Verkehrsaufkommen von über tausend Schwerlastfahrzeugen pro Tag kann es den Einwohnern der Orte Lichtenstein, Unterhausen und Honau nicht mehr länger zugemutet werden, die tägliche Autolawine (Honauer Steige 9.049 Fahrzeuge pro Tag), die sich mit Tempo 30 km/h durch die betroffenen Ortschaften quält, noch länger zu ertragen. Daher ist es dringend notwendig, die verkehrstechnische Entlastung dieser Strecke durch einen neuen Albaufstieg zu gewährleisten. Dem Projekt wurde bereits im BVWP höchste Priorität eingeräumt. Die Regierung des Landes Baden-Württemberg sollte die Dringlichkeit des Vorhabens erkennen und sich möglichst zeitnah mit dessen Umsetzung befassen. Sollte dies noch nicht geschehen sein, so möge die Landesregierung dafür Rechnung tragen, dieses Projekt in den „besonders vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. September 2016 Nr. 2-39-B312RT-ENG/65 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welchem Stand befindet sich die Planfeststellung bezüglich der „Anmeldetrasse “ (Variante 7 c oder Variante 1 des Regierungspräsidiums Tübingen)? Ein Planfeststellungsverfahren wurde für die Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg ) noch nicht eingeleitet. Die Maßnahme ist im derzeit noch gültigen Bedarfsplan nur nachrangig im Weiteren Bedarf ohne Planungsrecht eingestuft. Für diese Maßnahmen werden keine vertieften Planungen durchgeführt. 2. Wurden bereits unter Beachtung der häufigen Änderungen im Naturschutzrecht auf europäischer Ebene bezüglich des Schutzes bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie von Grund- und Trinkwasser alternative Varianten der Trassenführung untersucht? Eine Untersuchung alternativer Varianten hinsichtlich der Ökologie und des technischen Umweltschutzes kann erst nach Vorlage vertiefter Planungen erfolgen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 512 3. Wie ist der Stand der Planung im Auftrag des Bundes sowie des Genehmigungsverfahrens für den Bau der favorisierten Trasse? Für die Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) gibt es unterschiedliche Varianten . Eine vertiefte Planung und Unterlagen zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens liegen nicht vor. 4. Liegt ihr bereits ein Termin für den voraussichtlichen Baubeginn des Projekts vor? Nein. Bis zur Aufnahme der Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und bis zur Verabschiedung des Fernstraßenausbaugesetzes besteht kein Planungsrecht. 5. Wurden – abhängig von der gewählten Trassenführung – bereits die voraussichtlichen Kosten des Grunderwerbs für das Projekt ermittelt? Nein. Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten werden bei der Entwurfsplanung ermittelt. 6. Das Projekt „Albaufstieg B 312“ wurde auf Bundesebene bereits als Vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eingestuft – wurden die entsprechenden Finanzmittel im Landeshaushalt eingeplant? 7. Falls dies der Fall sein sollte, in welcher Höhe wird das Land Mittel bereit - stellen? 8. Sollten bislang noch keine Mittel budgetiert worden sein, zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant, respektive in welchem Haushaltsjahr sollen diese bereit stehen? Die Fragen zu Ziff. 6. bis 8. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Einstufung des Projekts wird mit der Beschlussfassung über die Ausbaugesetze festgelegt. Da es sich um eine Maßnahme des Bundes handelt, muss der Bund die entsprechenden Haushaltsmittel für den Bau bereitstellen. Dies erfolgt frühes - tens nach der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Planungsmittel sind vom Land zu tragen und werden dann bereitgestellt, wenn die Planung des Projektes absehbar ist. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor