Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 514 09. 09. 2016 1Eingegangen: 09. 09. 2016 / Ausgegeben: 14. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mitglieder gehören der Härtefallkommission an? 2. Durch welche Organisationen, Vereine oder dergleichen wurden diese Mitglieder jeweils in die Kommission entsandt? 3. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der bzw. für die Geschäftsstelle der Härtefallkommission ? 4. Wie oft tagt die Härtefallkommission? 5. Wie viele Fälle werden durchschnittlich pro Tagung entschieden? 6. Wie lange dauert bzw. dauerte das durchschnittliche Härtefallverfahren vom Eingang des Antrags bis zur abschließenden Entscheidung für 2014, 2015 und 2016 ? 7. Wie hoch beliefen sich 2014, 2015 und 2016 jeweils die Gesamtkosten für die Einrichtung „Härtefallkommission“? 05. 09. 2016 Dr. Balzer ABW Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer ABW und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Härtefallkommission nach § 23 a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 514 2 B e g r ü n d u n g Der Presse war zu entnehmen, dass 2016 bisher die Rekordzahl von 443 Härtefall - anträgen durch Flüchtlinge zur Abwendung ihrer Aufenthaltsbeendigung gestellt worden sind. Dies sind mehr Anträge, als 2015 insgesamt gestellt wurden. Diese Anträge seien zunehmend unzulässig oder unbegründet. Nur 20 Fälle wurden 2016 positiv entschieden, 2015 seien es 31 gewesen. Die Kommission, die aus Freiwilligen bestehe, komme mit der Arbeit kaum noch hinterher. Durch die lange Bearbeitungszeit werde die Aufenthaltsbeendigung meist verzögert, was nicht dem Sinn des Härtefallverfahrens entspreche. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 Nr. 7-0141.5/16/514 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Mitglieder gehören der Härtefallkommission an? 2. Durch welche Organisationen, Vereine oder dergleichen wurden diese Mitglieder jeweils in die Kommission entsandt? Zu 1. und 2.: Der Härtefallkommission (HFK) gehören die folgenden zehn ehrenamtlich tätigen Mitglieder an, die durch die genannten Stellen vorgeschlagen bzw. berufen wurden (§ 2 Härtefallkommissionsverordnung [HFKomVO]). Wir verweisen auch auf den Tätigkeitsbericht 2015. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 514 * seit der neuen Amtszeit der HFK ab Oktober 2015 Benennende/ vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretendes Mitglied Integrationsministerium (zukünftig Innenministerium ) Innenministerium (IM) Liga der freien Wohlfahrtspflege Ev. Landeskirchen Kath. Kirche Landkreistag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Vom IM vorgeschlagene Persönlichkeit des Landes Vom Integrationsministerium berufene Persönlichkeit des Landes islamischen Glaubens (zukünftig IM) Flüchtlingsrat Baden- Württemberg Vorsitzender Dr. Edgar Wais Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg a.D. Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Hofer Oberbürgermeister a.D. Friedhelm Nöh Geschäftsführer Arbeiterwohlfahrt Stuttgart Hans-Joachim Zobel* Dekan i.R. Frau Dr. Irme Stetter-Karp* Bischöfliches Ordinariat Stuttgart Jürgen Vogt Leitender Regierungsdirektor Landratsamt Ludwigsburg Isabel Fezer Bürgermeisterin Harald Denecken Erster Bürgermeister a.D. Jama Maqsudi Stellvertretender Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt (AGDW) e. V. Jörg Schmidt-Rohr* Dr. Friedrich Gackenholz Ministerialrat a.D. Dr. Hans-Peter Welte Lehrbeauftragter Ute Baisch Vorsitzende Richterin am Landgericht , ehemalige Landesleiterin der Sozialarbeit im Präsidium des DRK Landesverband Baden- Württemberg Dr. Günter Banzhaf* Diakonisches Werk in Württemberg Josef Follmann Referatsleiter Migration und Integration beim Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg a.D. Günther Meinhold Oberverwaltungsrat Landratsamt Rems-Murr-Kreis Dieter Hauswirth Oberbürgermeister a.D. Hermann Mühlbeyer Staatssekretär a.D. Gülten Aysel Vorsitzende der Föderation der Vereine Türkischer Elternbeiräte in Württemberg e. V. und des Deutsch- Türkischen Forums Stuttgart e. V. Udo Dreutler Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 514 4 3. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der bzw. für die Geschäftsstelle der Härtefallkommission ? Zu 3.: In der Geschäftsstelle der Härtefallkommission arbeiten derzeit vier Mitarbeiter, die daneben jedoch auch noch andere Aufgaben wahrnehmen. Aufgrund des drastischen Anstiegs der Eingabezahlen seit Mitte/Ende 2015 und im Jahr 2016 wird die Geschäftsstelle ab Oktober 2016 temporär von drei weiteren Mitarbeitern unterstützt werden, die jedoch nicht in Vollzeit für die Geschäftsstelle der Härtefallkommission tätig sein werden. 4. Wie oft tagt die Härtefallkommission? Zu 4.: Jährlich finden in der Regel acht Sitzungen der Härtefallkommission statt. Die HFK tagt alle 4 bis 6 Wochen (Abweichungen in Ferienzeiten). 5. Wie viele Fälle werden durchschnittlich pro Tagung entschieden? Zu 5.: Die HFK enscheidet derzeit über durchschnittlich 30 Fälle pro Sitzung. 6. Wie lange dauert bzw. dauerte das durchschnittliche Härtefallverfahren vom Eingang des Antrags bis zur abschließenden Entscheidung für 2014, 2015 und 2016? Zu 6.: Die Bearbeitungszeit der Härtefallverfahren betrug im Jahr 2014 ca. 5 Monate und im Jahr 2015 ca. 7 Monate. Aufgrund des drastischen Anstiegs der Eingabezahlen in den Jahren 2015 und 2016, insbesondere solcher Eingaben, die wegen erst kurzem Aufenthalt und darauf beruhender fehlender Integration offensichtlich aussichtslos sind, beträgt die Verfahrensdauer bei den offensichtlich unbegründeten Eingaben derzeit ca. 6 bis 9 Monate und bei den eingehend beratenen und abschließend geprüften Eingaben derzeit ca. 10 bis 12 Monate. 7. Wie hoch beliefen sich 2014, 2015 und 2016 jeweils die Gesamtkosten für die Einrichtung der Härtefallkommission? Zu 7.: Die Kosten für die Auslagen der Mitglieder der Härtefallkommission betrugen – im Jahr 2014 ca. 3.280 €, – im Jahr 2015 ca. 2.840 €, – im Jahr 2016 (Stand: Juni 2016) ca.1.140 €. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration