Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 541 13. 09. 2016 1Eingegangen: 13. 09. 2016 / Ausgegeben: 19. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einsätze der Polizei gibt es jährlich bei Wildunfällen bzw. entlaufenen Rindern etc. im Landkreis Ludwigsburg seit 2011? 2. Wie häufig wurde bei diesen Einsätzen ein Hubschrauber zur Unterstützung herangezogen? 3. Wie viele der genannten Einsätze konnten zu einem Auffinden der Tiere führen? 4. Wie viele Einsätze zogen einen Gebührenbescheid nach sich? 5. In welcher Höhe lagen diese Gebührenbescheide? 6. Wie ist die Höhe der Gebührenbescheide im Vergleich zu anderen Landkreisen einzuordnen? 12. 09. 2016 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Gebührenbescheide bei Wildunfällen im Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 541 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 Nr. 3-0541.1/114/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsätze der Polizei gibt es jährlich bei Wildunfällen bzw. entlaufenen Rindern etc. im Landkreis Ludwigsburg seit 2011? 2. Wie häufig wurde bei diesen Einsätzen ein Hubschrauber zur Unterstützung herangezogen? 3. Wie viele der genannten Einsätze konnten zu einem Auffinden der Tiere führen? Zu 1. bis 3.: Die Anzahl der polizeilich bekannten Wildunfälle mit Personenschaden im Landkreis Ludwigsburg in den Jahren 2011 bis 2016 kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Wild, bei dem es lediglich zu Sachschaden kam, kann nicht valide beziffert werden. Recherchen zu Einsätzen im Zusammenhang mit entlaufenen Rindern oder zum Auffinden von Tieren etc. in den polizeilichen Auskunftssystemen sind aufgrund der Verwendung von unterschiedlichen Begriffen bei der Erfassung (z. B. Rind, Kuh, Ochse, Stier, Bulle) nicht mit verhältnismäßigem Aufwand recherchierbar. Dies gilt auch für die Frage, wie häufig ein Hubschrauber zur Unterstützung im Einsatz war. Zur Anzahl der Gebührenbescheide in diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Fragen 4. und 5. verwiesen. 4. Wie viele Einsätze zogen einen Gebührenbescheid nach sich? 5. In welcher Höhe lagen diese Gebührenbescheide? Zu 4. und 5.: Die Buchungsstruktur erlaubt Auskünfte zu Gebührenbescheiden aufgrund von Wildunfällen und Einsätzen im Zusammenhang mit Rindern etc. erst ab dem Jahr 2014. Eine Trennung in die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg sowie eine Aufschlüsselung nach Tierart sind nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Die nachfolgenden Zahlen betreffen daher den gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Verkehrsunfälle mit Personenschaden 9 4 6 5 6 2 Gebührenbescheide im Zusammenhang mit 2014 2015 01–08/2016 Wildunfällen 773 931 753 dem Suchen, Fangen und Transport von Tieren 161 157 55 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 541 Die einzelnen Bescheide für Einsätze im Zusammenhang mit dem Suchen, Fangen und Transport von Tieren liegen überwiegend zwischen 78 und 104 Euro. Nachfolgend werden für die einzelnen Jahre die Bescheide aufgeführt, die deutlich über dem o. g. Mittelwert liegen. 2014 • drei Bescheide über 312 Euro • ein Bescheid über 416 Euro • ein Bescheid über 624 Euro • ein Bescheid über 718 Euro (inkl. Polizeihubschrauber) • ein Bescheid über 806 Euro • ein Bescheid über 1.394 Euro (inkl. Polizeihubschrauber) 2015 • ein Bescheid über 312 Euro • zwei Bescheide über 588 Euro • ein Bescheid über 1.378 Euro • ein Bescheid über 1.820 Euro • ein Bescheid über 3.528 Euro (inkl. Polizeihubschrauber) Januar bis August 2016 • zwei Bescheide über 338 Euro 6. Wie ist die Höhe der Gebührenbescheide im Vergleich zu anderen Landkreisen einzuordnen? Zu 6.: Die Höhe eines Gebührenbescheides hängt davon ab, welcher polizeilicher Aufwand bei einem individuellen Einsatz erforderlich war. Ein Vergleich einer Vielzahl von unterschiedlichen Gebührenbescheiden aus einem Landkreis bzw. eines Polizeipräsidiums mit einer Vielzahl anderer Bescheide an anderer Stelle erachtet die Landesregierung als nicht valide. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration