Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 556 15. 09. 2016 1Eingegangen: 15. 09. 2016 / Ausgegeben: 20. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Umfang und welche konkreten Angaben weisen ihrer Kenntnis nach die monatlichen Meldungen von meldepflichtigen Unternehmen der Fett-, Getreide -, Stärke-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf? 2. Wie bewertet sie den damit verbundenen personellen Aufwand für kleine und mittlere Betriebe? 3. Bewertet sie die Schwellenwerte für die Einstufung eines Unternehmens als „Kleinbetrieb“, der von der monatlichen Meldepflicht befreit ist, noch als angemessen und praktikabel? 4. Teilt sie die Auffassung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, dass eine monatliche Datenerfassung im bisherigen Umfang erforderlich ist? 5. Wenn ja, warum? 6. Wäre aus ihrer Sicht zur Entlastung der meldepflichtigen Unternehmen auch eine quartalsbezogene Meldepflicht vorstellbar? 7. Wenn ja, was tut sie dafür? 14. 09. 2016 Dr. Bullinger, Hoher FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Dr. Friedrich Bullinger und Klaus Hoher FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Bürokratieaufwand durch Meldungen über Marktordnungswaren Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 556 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 Nr. Z(22)-0141.5/47 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Umfang und welche konkreten Angaben weisen ihrer Kenntnis nach die monatlichen Meldungen von meldepflichtigen Unternehmen der Fett-, Getreide -, Stärke-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf? Zu 1.: Seit 2009 ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Meldung der Marktordnungswaren betraut und erhebt die Daten nach Maßgabe der Marktordnungswaren-Meldeverordnung (Milch, Getreide, Fette, Öle, Zucker) direkt bei den Betrieben. Seit 2011 wurden die Meldungen auf die Schlachtviehmeldungen ausgeweitet. Die für die Meldung relevante Datenerfassung erfolgt durch entsprechende Meldeformulare und Tabellen für Rohstoffeingang, Verarbeitung, Bilanz und Geldrechnung . Zusätzlich existiert seit dem 1. Januar 2012 ein durch die BLE eingerichtetes Online-Erfassungssystem zur Dateneingabe. Hierfür wurden seitens der BLE für die Molkereien zur Vereinfachung betriebsindividuelle Meldemasken eingerichtet. Der Umfang sowie die konkreten produktspezifischen Meldepflichten sind in der Marktordnungswaren-Meldeverordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2286), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2634) geändert worden ist, geregelt. 2. Wie bewertet sie den damit verbundenen personellen Aufwand für kleine und mittlere Betriebe? Zu 2.: Eine Aussage zum personellen Aufwand der Unternehmen kann nicht getroffen werden, da dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz keine entsprechenden Erhebungen vorliegen. Eine weitere Verbesserung des Meldesys - tems, z. B. durch Plausibilitätsprüfungen und ergänzenden Salden und Summen kann den Unternehmen die Meldung erleichtern. Das MLR und die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) sind hierzu im Kontakt mit der BLE. 3. Bewertet sie die Schwellenwerte für die Einstufung eines Unternehmens als „Kleinbetrieb“, der von der monatlichen Meldepflicht befreit ist, noch als angemessen und praktikabel? Zu 3.: Von der Meldepflicht befreit sind Unternehmen der Getreide-, Stärke- und Futtermittelwirtschaft , der Zuckerwirtschaft und der Ölwirtschaft bei einer jährlichen Verarbeitung von bis zu 1.000 Tonnen. Diese Befreiung wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen als angemessen und praktikabel beurteilt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 556 4. Teilt sie die Auffassung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, dass eine monatliche Datenerfassung im bisherigen Umfang erforderlich ist? 5. Wenn ja, warum? Zu 4. und 5.: Die ermittelten Daten dienen der Marktbeobachtung und -berichterstattung und somit der Verbesserung der Markttransparenz. Sie werden daher auch von der Wirtschaft als Basis für Verträge und für Abrechnungen mit Lieferanten genutzt. Die Nutzung der Daten zur Marktbeobachtung und Verbesserung der Markttransparenz bedarf daher einer kontinuierlichen Datenerhebung. 6. Wäre aus ihrer Sicht zur Entlastung der meldepflichtigen Unternehmen auch eine quartalsbezogene Meldepflicht vorstellbar? 7. Wenn ja, was tut sie dafür? Zu 6. und 7.: Die Marktordnungswaren-Meldeverordnung sieht für Kleinunternehmen bestimm - ter Sektoren erweiterte Meldeintervalle vor. So müssen beispielsweise Mühlen im Fall einer jährlichen Verarbeitung von 1.000 bis unter 5.000 Tonnen Getreide jährliche Meldungen abgeben, ab einer jährlichen Verarbeitung von 5.000 Tonnen monatliche Meldungen. Erweiterte Meldeintervalle bei Kleinunternehmern gelten ferner bei Mälzereien, Mischfutterherstellern, Händlern von Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchten, Unternehmen der Fettwirtschaft sowie Ölmühlen und Raffinerien sowie Herstellern von Margarineerzeugnissen, Speisefetten und Speise - ölen. Im Bereich der Zucker- und Milchwirtschaft gibt es keine Differenzierung der Meldeintervalle nach Unternehmensgrößen. Der Umfang der Meldepflichten und die Meldetermine sind in der Marktordnungswaren -Meldeverordnung abschließend geregelt. Über Änderungen in dieser Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist zu gegebener Zeit im Rahmen einer Überarbeitung der Marktordnungswaren- Meldeverordnung zu entscheiden. Dabei sind unter anderem EU-rechtlich vorgegebene Meldepflichten zu beachten. Bei einer Änderung der Marktordnungs - waren-Meldeverordnung werden die betroffenen Wirtschaftskreise beteiligt und angehört. In Vertretung Puchan Ministerialdirektorin