Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 56 02. 06. 2016 1Eingegangen: 02. 06. 2016 / Ausgegeben: 07. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Anzahl der Straftaten und die Anzahl der aufgeklärten Straftaten im Schwarzwald-Baar-Kreis ‒ gegliedert nach Deliktsarten ‒ in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Welche Kriminalitätsschwerpunkte und Signifikanzen sind nach den vorliegenden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der zentralen integrierten Auswertung der Kriminalpolizeidirektion Rottweil und der strategischen Auswertung des Polizeipräsidiums Tuttlingen in 2015 im Schwarzwald-Baar-Kreis festzustellen? 3. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Anzahl, Phänomenologie und Aufklä - rungsquote der im Jahr 2015 erfolgten Tötungsdelikte, Wohnungseinbruchdiebstähle , Taschendiebstähle und Ladendiebstähle im Schwarzwald-Baar- Kreis im Vergleich zum Vorjahr vor? 4. Mit welchem strategischen Ansatz und welchen taktischen Maßnahmen soll die Aufklärungsquote im Bereich des Wohnungseinbruchs signifikant im Schwarzwald -Baar-Kreis erhöht werden? 5. Welche Erkenntnisse über Straftaten von Flüchtlingen im Schwarzwald-Baar- Kreis in den Jahren 2015 und 2016 liegen ihr vor? 6. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die derzeitigen Arbeitsbedingungen, Mehrarbeit, Arbeitsbelastung und Personalsituation der Polizei im Schwarzwald -Baar-Kreis vor? 7. Welche Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge der Polizeibeamten im Schwarzwald -Baar-Kreis werden ergriffen bzw. wurden in 2015 durchgeführt? Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Innere Sicherheit im Schwarzwald-Baar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 56 2 8. Welche Erkenntnisse hat sie über Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Kriminalpolizei im Schwarzwald-Baar-Kreis? 9. Wo sieht sie Korrektur- und Nachsteuerungsbedarf für die durch die Polizei - reform erfolgten Umstrukturierungen im Schwarzwald-Baar-Kreis? 10. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Polizei im Schwarzwald-Baar-Kreis wird sie ergreifen? 31. 05. 2016 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Die Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2015 und die aktuelle Situation der Polizei im Schwarzwald-Baar-Kreis standen in den letzten Monaten mehrfach im Mittelpunkt der örtlichen Medienberichterstattung. In den Medien wurde ein hetero - genes Bild über den Zustand und die Schlagkraft der Polizei im Schwarzwald- Baar-Kreis vermittelt. Teilweise haben sich einzelne Polizeibeamte öffentlich zu Wort gemeldet. All die zurückliegenden Veröffentlichungen hatten einen mehr oder weniger starken Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürger im Schwarzwald -Baar-Kreis. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Juni 2016 Nr. 3-1210/158 beantwortet das Ministe rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Anzahl der Straftaten und die Anzahl der aufgeklärten Straftaten im Schwarzwald-Baar-Kreis – gegliedert nach Deliktsarten – in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 1.: Im Zehn-Jahres-Vergleich stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen sowie der aufgeklärten Straftaten im Schwarzwald-Baar-Kreis im Hinblick auf die Delikts - obergruppen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wie folgt dar: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 56 In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die Anzahl der Straftaten im Betrachtungszeitraum der Jahre 2006 bis 2015 um 0,4 Prozent rückläufig war. Die Kriminalitätsbelastung (Anzahl der Straftaten je 100.000 Einwohner) lag im Schwarzwald -Baar-Kreis im Jahr 2015 mit 4.263 Straftaten deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 5.761 Delikten je 100.000 Einwohner. Die Aufklärungsquote (AQ) konnte im Jahresvergleich von 60 Prozent auf 62,1 Prozent im Jahr 2015 gesteigert und damit ein Fünf-Jahres-Höchstwert erzielt werden. So lag die AQ im Schwarzwald-Baar-Kreis über der landesweiten AQ von 60,1 Prozent. 2. Welche Kriminalitätsschwerpunkte und Signifikanzen sind nach den vorliegenden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der zentralen integrierten Auswertung der Kriminalpolizeidirektion Rottweil und der strategischen Auswertung des Polizeipräsidiums Tuttlingen in 2015 im Schwarzwald-Baar-Kreis festzustellen? Zu 2.: Der Feststellung von Kriminalitätsschwerpunkten geht regelmäßig eine Auswertung der PKS voraus. Bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis hoben sich im Jahr 2015 die Deliktsbereiche Diebstahl ohne erschwerte Umstände, die Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Körperverletzungsdelikte signifikant von den Fallzahlen des Vorjahres ab. Schwarzwald-Baar-Kreis 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Straftaten insgesamt insgesamt 8.821 8.960 9.261 8.028 8.250 8.307 7.539 7.299 8.501 8.786 aufgeklärte Fälle 5.531 5.334 5.439 4.657 5.209 4.919 4.148 4.272 5.104 5.459 Straftaten gegen das Leben insgesamt 9 6 4 5 4 9 5 5 6 4 aufgeklärte Fälle 9 6 3 5 4 9 5 5 6 4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt 86 117 83 86 71 75 76 75 114 117 aufgeklärte Fälle 67 97 78 67 64 70 60 62 87 98 Rohheitsdelikte/Delikte gegen die persönliche Freiheit insgesamt 1.011 1.107 1.044 933 977 1.021 915 935 1.058 1.182 aufgeklärte Fälle 903 995 927 845 875 917 807 846 975 1.072 Diebstahl ohne erschwerte Umstände insgesamt 2.500 2.208 2.229 2.058 2.053 2.213 1.938 2.016 1.938 2.177 aufgeklärte Fälle 1.338 1.069 1.100 1.129 1.004 1.098 892 922 876 1.019 Diebstahl unter erschwerten Umständen insgesamt 936 1.148 1.177 1.072 944 1.100 1.195 923 1.201 1.069 aufgeklärte Fälle 160 294 205 210 216 206 248 181 189 220 Vermögens- und Fälschungsdelikte insgesamt 1.534 1.480 1.842 1.350 1.901 1.253 1.243 1.188 1.640 1.477 aufgeklärte Fälle 1.376 1.279 1.639 1.158 1.752 1.097 1.002 1.025 1.427 1.268 Sonstige Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch insgesamt 1.963 2.191 2.330 2.078 1.749 2.074 1.714 1.648 1.876 1.864 aufgeklärte Fälle 925 938 966 820 771 999 722 745 915 922 Strafrechtliche Nebengesetze insgesamt 782 703 552 446 551 562 453 509 668 896 aufgeklärte Fälle 753 656 521 423 523 523 412 486 629 856 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 56 4 Innerhalb der Deliktsobergruppe „Diebstahl ohne erschwerte Umstände“ wies die PKS für den Schwarzwald-Baar-Kreis im Jahr 2015 Zuwächse insbesondere bei Ladendiebstählen, Diebstählen in Dienst- und Büroräumen und Taschendiebstählen aus. Ein Rückgang ist hingegen beim Diebstahl von Fahrrädern festzu - stellen. Der ebenfalls festzustellende Anstieg der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (als Bestandteil der Deliktsobergruppe der strafrechtlichen Nebengesetze) ist dagegen differenziert zu betrachten. Hierbei handelt es sich primär um sogenannte „Holkriminalität“. Mithin ist der Fallzahlenanstieg auf das initiative, polizeiliche Tätigwerden zurückzuführen. Innerhalb des Polizeipräsidiums Tuttlingen bildete die Rauschgiftkriminalität einen Handlungsschwerpunkt in den Jahren 2014 und 2015, infolge dessen die ermittelten Straftaten nach dem Jahr 2006 einen Zehn-Jahreshöchststand erreichten. Bei Körperverletzungen (als Teil der Deliktsobergruppe Rohheitsdelikte) sind hauptsächlich höhere Fallzahlen bei (vorsätzlich einfachen) Körperverletzungen festzustellen. Körperverletzungen haben im Zehn-Jahres-Vergleich den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2007 überschritten. Eine signifikante Abnahme der Fallzahlen war unter anderem bei Betrugsdelikten, Diebstählen unter erschwerten Umständen und der Straßenkriminalität festzu - stellen. 3. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Anzahl, Phänomenologie und Aufklä - rungsquote der im Jahr 2015 erfolgten Tötungsdelikte, Wohnungseinbruchdiebstähle , Taschendiebstähle und Ladendiebstähle im Schwarzwald-Baar- Kreis im Vergleich zum Vorjahr vor? 4. Mit welchem strategischen Ansatz und welchen taktischen Maßnahmen soll die Aufklärungsquote im Bereich des Wohnungseinbruchs signifikant im Schwarzwald -Baar-Kreis erhöht werden? Zu 3. und 4.: Tötungsdelikte werden in der PKS unter der Deliktsobergruppe „Straftaten gegen das Leben“ erfasst. Dieser Deliktsbereich macht grundsätzlich einen sehr geringen Anteil an der Gesamtkriminalität aus. Entgegen des landesweit festzustellenden leichten Anstiegs im Bereich der Tötungsdelikte ist im Schwarzwald-Baar- Kreis ein Rückgang der ohnehin geringen Fallzahlen zu verzeichnen. So wurden im Jahr 2015 vier Straftaten (2014: sechs Fälle) gegen das Leben erfasst, darunter ein versuchter Mord, ein versuchter Totschlag sowie zwei fahrlässige Tötungen. Bei beiden versuchten Tötungsdelikten handelte es sich um Beziehungstaten. Sämtliche Tötungsdelikte in den Jahren 2014 und 2015 wurden aufgeklärt. Im Jahr 2015 ist ein Anstieg der Ladendiebstähle um 178 Fälle auf 832 Delikte im Vergleich zum Vorjahr registriert worden. Der Anstieg ist unter anderem auf eine Zunahme um 101 Fälle mit tatverdächtigen Asylbewerbern/Flüchtlingen zurückzuführen . Die AQ ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 90 Prozent leicht zurückgegangen. Von den 832 Ladendiebstählen wurden 25 Fälle unter erschwerten Umständen, beispielsweise gewerbs- oder bandenmäßig, verübt. Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden im Jahr 2015 insgesamt 86 Taschendiebstähle (Jahr 2014: 68 Fälle) registriert, die vorzugsweise im Bereich von Einkaufsmärkten , Geschäften oder Gaststätten begangen wurden. Die niedrige AQ von 3,5 Prozent (2014: 0 Prozent) ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Taten zumeist unbemerkt vom Opfer erfolgen und erst wesentlich später festgestellt und angezeigt werden. Dadurch ist Ort und Zeit der Tat häufig schwer einzugrenzen . Die Fallzahlen im Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) im Jahr 2015 stiegen bundesweit zum siebten Mal in Folge an. Entgegen des Bundestrends waren in Baden-Württemberg wie auch im Schwarzwald-Baar-Kreis erfreulicherweise ein Rückgang des WED und ein Anstieg der AQ zu verzeichnen. Bezogen auf den in Rede stehenden Landkreis war im Jahr 2015 ein leichter Rückgang um sechs Fälle auf 162 Wohnungseinbruchdiebstähle im Vergleich zum Vorjahr zu 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 56 verzeichnen. 40,1 Prozent der bekannt gewordenen Fälle blieben dabei im Versuchsstadium stecken. Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass 32,1 Prozent der WED sogenannte Tageswohnungseinbrüche (TWE) waren. Somit lag die Tatzeit zwischen 06.00 und 21.00 Uhr. Hier nutzten Täter regelmäßig die Abwesenheit der Bewohner zur Tatbegehung aus. Die Fallzahlen des TWE sind um 17 Fälle auf 52 Fälle im Vergleich zum Berichtsjahr 2014 zurückgegangen. Mithin sind besonders die Tatgelegenheitsstruktur und der Zugang zur Tatörtlichkeit bei der Auswahl der Tatobjekte von Bedeutung. Dies hat gleichermaßen Auswirkungen auf die WED im Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Anbindung an Fernstraßen, wie die BAB 81 bzw. die Bundesstraßen 27, 31 und 500, stellen für die Täter geeig - nete Möglichkeiten der schnellen An- und Abreise zum beziehungsweise vom Tatort dar. Die Grenznähe zur benachbarten Schweiz kann überdies die Tatbegehung durch überregionale Täter begünstigen. Geografische Schwerpunkte beim WED bildeten Villingen-Schwenningen (89 Fäl - le), Donaueschingen und Bad Dürrheim (je 19 Fälle). Die Aufklärung von WED ist aufgrund der oftmals geringen objektiven Spuren - lage und des zumeist nur geringen Zeugenhinweisaufkommens regelmäßig schwierig und mitunter komplex, sofern der Täter nicht unmittelbar bei Straf - tatenbegehung oder im Zuge der Sofortfahndung festgenommen werden kann. Bemerkenswert ist die positive Entwicklung der AQ im Schwarzwald-Baar-Kreis im Jahr 2015. Mit einem Anstieg um 18,3 Prozentpunkte auf 29,6 liegt sie deutlich über dem bundesweiten (15,2 Prozent) und dem landesweiten (17,3 Prozent) Durchschnitt. Dieser vergleichsweise hohe Wert ist insbesondere auf die seit Juni 2015 beim Polizeipräsidium Tuttlingen eingerichtete Besondere Aufbauorganisation zur Bekämpfung des WED (BAO WED) zurückzuführen. Diese gewährleistet eine Bündelung der Sachbearbeitung mit zentralen Ermittlungen bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil und dezentralen Ermittlungsabschnitten im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis und den weiteren vier Landkreisen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen. Durch die landkreisübergreifende Verdachtsgewinnung und Zusammenarbeit werden auch künftig systematisch über - regionale Ermittlungsansätze erkannt und bearbeitet. Darüber hinaus werden weiterhin lageangepasste Präsenz- und Kontrollmaßnahmen zur Erkennung möglicher Tatverdächtiger durchgeführt. 5. Welche Erkenntnisse über Straftaten von Flüchtlingen im Schwarzwald-Baar- Kreis in den Jahren 2015 und 2016 liegen ihr vor? Zu 5.: Im Vergleich der Jahre 2014 und 2015 stellt sich die Entwicklung der Straftaten von tatverdächtigen Asylbewerbern beziehungsweise Flüchtlingen (TV Asyl/ Flüchtlinge)1 mit Tatort im Schwarzwald-Baar-Kreis in relevanten Deliktsfeldern der PKS wie folgt dar: _____________________________________ 1 Als TV Asyl/Flüchtlinge werden Personen mit dem registrierten Aufenthaltsanlass Asylbewerber , Bürgerkriegs-/Kontingentflüchtling, unerlaubter Aufenthalt oder Duldung vorhanden ge - mäß Richtlinien der PKS zusammengefasst. Die PKS weist Tatverdächtige im Rahmen der sog. „Echttatverdächtigenzählung“ im jeweiligen Berichtsjahr nur einmal aus, auch wenn diese mehrere Straftaten begangen hatten. Die tatsächlichen Fallzahlen können bei der Ausweisung der Anzahl der Tatverdächtigen demnach abweichen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 56 6 Im Zeitraum Januar bis Mai 2016 zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein weiterer deutlicher Anstieg der durch TV Asylbewerber/Flüchtlinge begangenen Straftaten ab. Die Anstiege sind insbesondere bei Körperverletzungs - delikten, Ladendiebstählen sowie bei Vermögens- und Fälschungsdelikten festzustellen . Schwarzwald-Baar-Kreis Fallzahlen Zu-/Abnahme 2014 2015 absolut Straftaten gesamt 149 363 +214 Straftaten gesamt ohne Verstöße AufenthG/AsylVfG 108 313 +205 Diebstahl insgesamt 28 156 +128 – in/aus Verkaufsräumen 19 123 +104 – an/aus Kraftfahrzeugen 4 4 0 – Taschendiebstahl 0 2 +2 Mord/Tötungsdelikte 0 0 0 sonst. sexuelle Nötigung 0 5 +5 Sexueller Missbrauch 1 2 +1 Sexueller Missbrauch von Kindern 0 1 +1 Raub/räuberische Erpressung/räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 3 5 +2 gefährliche/schwere Körperverletzung 12 18 +6 (vorsätzliche leichte) Körperverletzung 12 41 +29 Wohnungseinbruchdiebstahl 0 3 +3 Betrug 27 37 +10 Erschleichen v. Leistungen 20 22 +2 Urkundenfälschung 2 5 +3 Beleidigung 5 7 +2 Beleidigung auf sexueller Grundlage 1 1 0 Sachbeschädigung 2 5 +3 Verstöße nach AufenthG/AsylVfG 41 50 +9 – Unerlaubte Einreise (GrÜ) 14 14 0 – Unerlaubter Aufenthalt (AufenthG) 19 30 +11 Rauschgiftdelikte nach BtMG 8 8 0 Straßenkriminalität 13 14 +1 – Straßenraub 1 2 +1 – Straßendiebstahl 7 7 0 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 56 6. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die derzeitigen Arbeitsbedingungen, Mehrarbeit, Arbeitsbelastung und Personalsituation der Polizei im Schwarzwald -Baar-Kreis vor? 8. Welche Erkenntnisse hat sie über Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Kriminalpolizei im Schwarzwald-Baar-Kreis? Zu 6. und 8.: Innerhalb des Polizeipräsidiums Tuttlingen sind im Schwarzwald-Baar-Kreis an verschiedenen Standorten Organisationseinheiten der Polizei eingerichtet. Im Wesentlichen handelt es sich um die Polizeireviere Villingen, Schwenningen, St. Georgen und Donaueschingen, das Kriminalkommissariat sowie die Verkehrsüberwachung in Villingen-Schwenningen. Die Unterbringung dieser Organisationseinheiten kann als gut bezeichnet werden. Die technische Ausstattung ist zufriedenstellend . Im Vergleich zum gesamten Polizeipräsidium ergeben sich aktuell für die im Schwarzwald-Baar-Kreis befindlichen Organisationseinheiten hinsichtlich der Entwicklung der Mehrarbeit und der Pro-Kopf-Belastung (Straftaten/Verkehrs - unfälle) durchschnittliche bis unterdurchschnittliche Werte. Auch die Anzahl des aktuell zur Verfügung stehenden Personals ist bei den Polizeirevieren im Schwarzwald-Baar-Kreis im Vergleich zu allen Polizeirevieren in Baden-Württemberg als durchschnittlich zu bezeichnen. Beim Kriminalkommissariat sind von den 30 Planstellen des Polizeivollzugsdiensts 22 besetzt. Aufgrund der landes - weiten Schwerpunktsetzung zur Bekämpfung des WED und temporär zu unterstützender Ermittlungsgruppen sind aktuell davon vier Beamte zu anderen Organisationseinheiten zeitlich befristet umgesetzt. Beim Verkehrsüberwachungsdienst sind alle 19 Planstellen des Polizeivollzugsdienstes besetzt. Im Übrigen sind gegenwärtig keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich Einschränkungen im Zusammenhang mit der kriminalpolizeilichen Aufgabenbewäl - tigung bekannt. 7. Welche Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge der Polizeibeamten im Schwarzwald -Baar-Kreis werden ergriffen bzw. wurden in 2015 durchgeführt? Zu 7.: Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats über die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in der Landesverwaltung vom 12. April 2010 im Bereich der Polizei des Landes sind in der Dienstvereinbarung des Innenministeriums Baden-Württemberg mit dem Hauptpersonalrat der Polizei vom 1. August 2011 geregelt. Danach ist die jewei - lige Dienststellenleitung zusammen mit den Führungskräften vor Ort für die konkrete Umsetzung geeigneter Maßnahmen, die der Vielgestaltigkeit der Anforderungen an die Bediensteten gerecht werden, und die effiziente und wirtschaftliche Verwendung der vorgesehenen Mittel verantwortlich. Beim Polizeipräsidium Tuttlingen wurde bereits im Jahr 2014 ein Ausschuss eingerichtet , der für die strategische und organisatorische Planung des BGM zuständig ist. Grundsätzlich werden die Gesamtmittel BGM beim Polizeipräsidium Tuttlingen in drei Säulen aufgeteilt. Die erste Säule umfasst zentrale Maßnahmen, die beispielsweise die flächendeckende Ausstattung der Standorte mit Defibrillatoren und die Durchführung von Gesundheitstagen beinhalten. Hierfür werden rund 40 Prozent der Gesamtmittel verwendet. Weitere 35 Prozent der Gesamtmittel entfallen auf die zweite Säule für dezentrale Maßnahmen beziehungsweise Beschaffungen beispielsweise für präventiv-sportliche Aktivitäten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 56 8 Für die dritte Säule, die den Vorwegabzug für psychosoziale Handlungsfelder beispielsweise Seminare für Beschäftigte in besonders belasteten Organisationseinheiten beinhaltet, werden rund 25 Prozent der Gesamtmittel aufgewendet. Die Mittel für dezentrale BGM-Maßnahmen aller Organisationseinheiten im Schwarzwald-Baar-Kreis betragen – entsprechend den Vorjahreswerten – im laufenden Jahr zusammengerechnet rund 2.400 Euro. Damit erhalten die Organisa - tionseinheiten im Schwarzwald-Baar-Kreis rund 25 Prozent des verfügbaren Budgets aus der oben genannten zweiten Säule. Mit diesen Mitteln wurde in den Jahren 2015 und 2016 eine Vielzahl gesundheitsfördernder Maßnahmen ergriffen. Beispielweise wurden vonseiten der Polizeireviere insbesondere Gymnastik - equipment, Materialien für Maßnahmen im Bereich der Rückenschule sowie Materialien für Maßnahmen im Bereich Nordic Walking und Jogging beschafft. Auch die Standorte im Schwarzwald-Baar-Kreis haben ferner davon profitiert, dass alle Polizeistandorte im Präsidiumsbereich bis auf Revierebene mit Defibrillatoren ausgestattet wurden beziehungsweise werden. Diese Maßnahme wurde mit Mitteln aus der ersten Säule im Jahr 2015 und wird weiterhin teils im Jahr 2016 umgesetzt, wofür insgesamt rund 3.000 Euro benötigt werden. Ebenfalls aus der ersten Säule wurden die Sporttage im Jahr 2015 wie auch im Jahr 2016 finanziert, was pro Jahr mit rund 800 Euro zu Buche schlägt. Abgerundet wird dies durch erweiterte Dienstsportangebote. Zusammengerechnet gehen pro Jahr aus allen drei Säulen rund 5.000 Euro für Maßnahmen im Bereich des Sports beziehungsweise der Gesunderhaltung in den Schwarzwald-Baar-Kreis. Unabhängig von den Maßnahmen des BGM der Be - hörde werden Teilnahmen an Fortbildungen zur Gesundheitsvorsorge sowie ganzjährig ein Dienstsportangebot, insbesondere im Bereich der Gesundheits - prävention (Schwimmen, Laufen und Radfahren), angeboten. 9. Wo sieht sie Korrektur- und Nachsteuerungsbedarf für die durch die Polizeireform erfolgten Umstrukturierungen im Schwarzwald-Baar-Kreis? 10. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Polizei im Schwarzwald-Baar-Kreis wird sie ergreifen? Zu 9. und 10.: Wie im aktuellen Koalitionsvertrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Christlich Demokratischen Union (CDU) vereinbart, soll die Polizeistruktur - reform zeitnah und umfassend evaluiert werden. Maßstab eventueller Anpassungen beziehungsweise Weiterentwicklungen wird dabei der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auf eine orts- und bürgernahe Polizei sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können demnach noch keine belastbaren Bewertungen zu konkreten Korrektur- und Nachsteuerungsbedarfen getroffen werden. Die vorgesehenen deutlichen Steigerungen der Einstellungszahlen von Nachwuchsbeamtinnen und -beamten im Zuge der sog. Einstellungsoffensive ermöglichen , dass landesweit, also auch beim Polizeipräsidium Tuttlingen, verstärkt Planstellen mit Nachwuchspersonal besetzt werden können. Im Rahmen des in dieser Legislaturperiode vorgesehenen Zugangs von 1.500 Neustellen für die Polizei ist eine Evaluation der aktuellen Personalstellenverteilung vorgesehen. Die geplante Erhöhung der Polizeidichte im Land wird sich auf den Stellenbestand der Organisationseinheiten der Polizei im Schwarzwald-Baar- Kreis positiv auswirken. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration