Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 560 16. 09. 2016 1Eingegangen: 16. 09. 2016 / Ausgegeben: 07. 11. 2016 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie und in welcher Höhe haben sich die der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) zur Verfügung stehenden Mittel (Grundlastfinanzierung, Ausbauprogramm Hochschule 2012, Qualitätssicherungsmittel, sonstige Einnahmen und Förderprogramme sowie Drittmittel) in den Jahren 2009 bis 2016 insgesamt und an den einzelnen Studienakademien entwickelt? 2. Wie hoch ist die Lücke zwischen Finanzbedarf und zur Verfügung stehenden Mitteln der DHBW in den Jahren 2015 und 2016 und wie verteilt sich diese auf die einzelnen Standorte in diesen beiden Jahren? 3. Gab es bei den Verhandlungen mit der DHBW zum Hochschulfinanzierungsvertrag Aussagen oder Ankündigungen des DHBW-Präsidiums zu einer mög - lichen strukturellen Unterfinanzierung der DHBW beziehungsweise einzelner Standorte, die in dem jetzt gültigen Hochschulfinanzierungsvertrag nicht umfassend berücksichtigt werden konnten? 4. Wie konkret sehen das für Juli angekündigte Finanzierungskonzept und die entsprechende Finanzplanung der DHBW für die Jahre 2016 und 2017 aus, um diese Finanzierungslücke schließen zu können? 5. Wie viele der in der ersten Runde des Hochschulfinanzierungsvertrags „Perspektive 2020“ für 2015/2016 beantragten 345,5 Stellen der DHBW wurden und werden bis Ende 2016 an welchen Standorten als entfristete Arbeitsverhältnisse ausgewiesen? 6. Wie viele Stellen hat die DHBW für welche Standorte für 2017/2018 beantragt ? Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Finanzielle Situation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 2 7. Wie hoch war der „Vorwegabzug“ für den Betrieb des Präsidiums in Stuttgart – der als einer der Gründe für die Finanzierungslücken in den Studienakademien benannt wird – in seiner Gesamtsumme und umgelegt auf die einzelnen Standorte in 2015 und auf welche Höhe wird er sich je Standort in 2016 belaufen ? 8. Wie viele Mitarbeiterstellen im Präsidium mit welchen Aufgaben in welchen Besoldungsstufen wurden Anfang 2015 aus dem „Vorwegabzug“ finanziert und wie viele sind es zum 31. Juli 2016 (Projekt-, befristete und entfristete Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter)? 9. Auf welche Höhe beliefen sich die Sach- und Investitionskosten im Präsidium seit Bestehen der DHBW im Jahr 2009 bis heute und welche Einzelprojekte verursachten Kosten, die höher waren als 10.000 Euro? 10. Welche Projekte sind in naher Zukunft vernachlässigbar, um den finanziellen Engpässen der betroffenen Akademien so schnell wie möglich abzuhelfen? 11. Warum wurde eine genauere Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung an der DHBW und an ihren Standorten durch den Rechnungshof – die für Mai 2014 angekündigt war – nicht durchgeführt? 12. Wurde das mit der Novellierung des Gesetzes über die Hochschulen in Baden- Württemberg neu geschaffene Konzept einer State University und insbeson - dere die Kosten-Nutzen-Relation eines Präsidiums bisher evaluiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 13. Sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft, die der Hochschulfinanzierungsvertrag für die DHBW mit einer Obergrenze von 415 finanzierten Studienanfängerkursen vorsieht? 14. Wie viele Studienanfängerkurse mit jeweils wie vielen Studienplätzen wurden an den einzelnen Studienakademien zum Wintersemester 2015/2016 und werden zum Wintersemester 2016/2017 real angeboten? 15. Wie sind diese Studienplätze an den einzelnen Studienakademien ausgelastet? 16. An welchen Studienakademien wurden 2015/2016 und werden zum Wintersemester 2016/2017 wie viele sogenannte (nicht finanzierte) Überlastkurse angeboten ? 17. Ist es angedacht, Studienplatzkapazitäten an der Dualen Hochschule zu reduzieren , um die Studienkurse auskömmlich finanzieren zu können? 18. Welche finanziellen Maßnahmen sind vonseiten des Landes angedacht, diese sich abzeichnende nachhaltige finanzielle Schieflage dauerhaft auszugleichen? 19. Wie soll langfristig im Sinne von Qualität und gemäß der Anforderungen der Systemakkreditierung gewährleistet werden, dass die Lehre pro Studienanfängerkurs von mindestens zwei Professoren mit abgedeckt wird (derzeit wird das Lehrdeputat pro Studienanfängerkurs im Schnitt nur von 1,5 Professoren abgedeckt, der Rest der Lehre – nämlich 2/3 des Lehrdeputats – wird von Lehrbeauftragten übernommen)? 20. Wie beteiligt sich jährlich das Land an der Finanzierung der seit dem Wintersemester 2014/2015 am Heilbronner Bildungscampus befindlichen zentralen Mastereinrichtung der DHBW, dem Center for Advanced Studies (CAS)? 21. Wie hoch war 2015 am CAS der finanzielle Fehlbetrag zwischen Ausgaben und Einnahmen aus Gebühren und Teilnehmerentgelten, den die Dieter- Schwarz-Stiftung laut Fördervertrag im Rahmen der vereinbarten Anschub - finanzierung übernommen hat? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 22. Wie hoch sind die Mittel, mit denen das Land im Rahmen des DHBW-Forschungsförderprogramms und des Innovationsprogramms Forschung die DHBW in ihrem Aufbau der Forschungsaktivitäten seit 2011 fördert (Angaben pro Jahr)? 23. Welche rechtlichen Konsequenzen für den Altpräsidenten der DHBW, Prof. Dr. R. G., könnten sich im Nachhinein aus der Tatsache ergeben, dass er es im vergangenen Jahr versäumte, seine Geschäftsführertätigkeit bei der Dieter- Schwarz-Stiftung als Nebentätigkeit anzuzeigen, während er noch als Präsident der DHBW tätig war? 24. Wie steht sie zu der Tatsache, dass durch die Unterstützung der Dieter- Schwarz-Stiftung für die Heilbronner DHBW und ihre entsprechende Vollfinanzierung der Studienplätze (analog zur früheren Grundlastfinanzierung) andere Studienakademien eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten Heilbronns befürchten oder gar erkennen? 15. 09. 2016 Stoch und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Bedeutung und der Erfolg der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und der vormaligen Berufsakademien Baden-Württemberg sind unbestritten . Dies manifestiert sich besonders in ihrem rasanten Wachstum seit Hochschulwerdung im Jahr 2009. Die Zahl der Studierenden ist in dieser Zeit von 23.000 auf 34.000 in 2016, das heißt um 43 Prozent, gestiegen. Die DHBW hat damit überdurchschnittlich dazu beigetragen, dass die gewachsene Nachfrage nach Studienplätzen in Baden-Württemberg erfüllt werden konnte. Dieser starke Ausbau ist natürlich auch mit einer entsprechend hohen Finanzrelevanz verbunden . Die Studienkurse im Rahmen des Ausbauprogramms „Hochschule 2012“ wurden in deutlich geringerem Maße finanziert als die Grundkurse. Trotz einer finanziellen Nachbesserung im Jahr 2013 beträgt der Anteil der geringer finanzierten Ausbauprogrammkurse immer noch 27 Prozent der Kurse insgesamt. Die Umwandlung der Studiengebühren in Qualitätssicherungsmittel hat bei der DHBW zu einem finanziellen Verlust geführt. Die neuen Aufgaben im Sinne der State University sind sowohl auf zentraler Ebene als auch auf Ebene der neun Studien - akademien mit einem zusätzlichen Finanzbedarf verbunden. Zudem benötigt der gesetzliche Auftrag der kooperativen Forschung zusätzliche Finanzmittel im Sinne einer Grundsockelausstattung. Der Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ hat unter anderem die Grundfinanzierung der Hochschulen um 3 Prozent erhöht und schaffte somit die Grundlage zur Entfristung von Stellen. Für die DHBW sah der Hochschulfinanzierungsvertrag bis zu 367 zusätzliche Stellen in dieser neuen Grundfinanzierung vor. Die Erhöhung dieser Grundfinanzierung erfolgt dabei unter anderem aus der Umwidmung von Qualitätssicherungsmitteln, mit denen bisher der Sach- und befristete Personalbedarf gedeckt wurde. Gleich in der ersten Tranche 2015 schlug die DHBW 345,5 Stellen zur Entfristung vor, schien dabei aber nicht alle Finanzbedarfe bei ihren Planungen berücksichtigt zu haben, sodass die Gesamtfinanzierungsplanung nicht ausreichend diesen Bedarf darstellte. Nun müssen Teile der vorhandenen Mittel, die zur Finanzierung von Sach- und Investitionskosten vorgesehen sind, zur Finanzierung des Stellenkonzepts verwendet werden. Ent - sprechende Liquiditätsengpässe entstehen bei einzelnen Studienakademien mit Folgen für den unmittelbaren Studienbetrieb. Bei Gesprächen mit einzelnen DHBW Studienakademien und auch durch die umfangreiche Berichterstattung in der Presse kristallisiert sich zudem ein bereits Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 4 langfristig bestehender finanzieller Engpass der DHBW im Rahmen des Ausbauprogramms Hochschule 2012 heraus. Hier wurde vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit dem Haushalt 2013/2014 durch die Erhöhung der Grundfinanzierung von 11 Millionen Euro jährlich bereits gegengesteuert. Innerhalb der DHBW ging man davon aus, dass der Hochschulfinanzierungsvertrag noch einmal weitere zusätzliche Mittel bringen würde. Diese und die Umschichtung bestehender Mittel ermöglichten vor allem die Entfristung von Daueraufgaben und banden dadurch aber auch Mittel – wie oben beschrieben –, die eigentlich den Studienakademien zur freien Verfügung gestanden hätten. Dies führt dazu, dass einige Studienakademien (die Rede ist neben Mannheim auch von Heidenheim, Karlsruhe, Ravensburg und Stuttgart) vermutlich am Ende des Jahres, ohne weitere, die Qualität beeinträchtigende Sparmaßnahmen, keinen ausgeglichenen Haushalt aufweisen werden. Der aktuelle Jahresbericht der DHBW zeigt einen Einnahmenrückgang um 10 Millionen Euro im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 203 Millionen Euro bei einem Anstieg der Personalkosten von 91 Millionen Euro auf 108 Millionen Euro. Ein weiterer Anstieg der Personalkosten aufgrund des Hochschulfinanzierungsvertrags 2020 ist für 2016 zu erwarten. Für Mitte Juli hat das Präsidium der DHBW dem Aufsichtsrat einen Finanzierungsplan angekündigt, der der finanziellen Schieflage entgegenwirken soll. A n t w o r t Schreiben des Staatsministerium vom 25. Oktober 2016 Nr. III-7760.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 Nr. 45-7760.30/2/1 beantwortet das Minis - terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie und in welcher Höhe haben sich die der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) zur Verfügung stehenden Mittel (Grundlastfinanzierung, Aus bauprogramm Hochschule 2012, Qualitätssicherungsmittel, sonstige Einnahmen und Förderprogramme sowie Drittmittel) in den Jahren 2009 bis 2016 insgesamt und an den einzelnen Studienakademien entwickelt? Die Entwicklung der der DHBW zur Verfügung stehenden Mittel in dem angefragten Zeitraum geht aus den folgenden Tabellen hervor: Auch wenn sich ihre Zusammensetzung ändert, steigen die Gesamtmittel der DHBW im Betrachtungszeitraum nahezu kontinuierlich an. Während bis 2011 die Grundlastmittel stagnierten und das Wachstum der DHBW fast ausschließlich über temporäre Mittel insbesondere aus dem Ausbauprogramm Hochschule 2012 finanziert wurde, gab es ab 2012 in zwei Schritten eine deutliche Erhöhung der Grundlastmittel: zunächst außerhalb der Hochschulfinanzierungsverträge in 2013 und dann im Zuge der Umsetzung der Hochschulfinanzierungsvertrags „Perspektive 2020“ (HoFV) noch einmal in 2015 durch die Überführung der Qualitäts - sicherungsmittel (QSM) in die Grundfinanzierung. Der zwischenzeitliche Rückgang der Gesamtmittel im Jahr 2016 erklärt sich durch den Rückgang der Programm- und Sondermittel um ca. 3,3 Mio. EUR auf- 2009 2010 2011 2012 2013 Grundlastmittel (Kapitel 1468) 70.116.600 € 70.414.200 € 69.576.800 € 71.337.000 € 81.317.900 € Studiengebühren/QSM 15.996.136 € 17.999.690 € 18.404.052 € 11.073.160 € 15.669.920 € Ausbauprogramm 2012 1) 20.239.499 € 41.268.500 € 42.812.963 € 53.060.858 € 64.990.000 € Programm- und Sondermittel 2) 7.745.812 € 827.539 € 962.473 € 1.655.638 € 2.457.020 € Eigene Einnahmen und Drittmittel 3) 924.107 € 2.650.090 € 3.039.787 € 4.058.950 € 5.849.539 € Summe 115.022.154 € 133.160.019 € 134.796.075 € 141.185.606 € 170.284.379 € 2014 2015 2016 (Plan) 2017 (Plan) 2018 (Plan) Grundlastmittel (Kapitel 1468) 82.187.900 € 101.541.700 € 102.039.300 € 106.028.300 € 106.714.950 € Studiengebühren/QSM 17.877.860 € in die Grundlastmittel überführt Ausbauprogramm 2012 1) 66.887.256 € 64.087.523 € 63.768.856 € 66.237.990 € 67.326.782 € Programm- und Sondermittel 2) 4.169.074 € 4.586.715 € 1.292.405 € 1.567.451 € 1.383.271 € Eigene Einnahmen und Drittmittel 3) 12.324.322 € 17.318.766 € 16.704.000 € 15.231.000 € 15.231.000 € Summe 183.446.412 € 187.534.704 € 183.804.561 € 189.064.741 € 190.656.003 € 1) Inkl. Mietprogramm 2) Zukunftsoffensive III, Gesundheitsmanagement Bad Mergentheim, IQF, FESt-BW, Forschungsförderung Land, Landesprogramme 3) Inkl. Gebühren, Entgelte, Verwaltungseinnahmen, DHBW Heilbronn, CAS, Kostenersätze für Stiftungsprofessuren Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 6 grund ausgelaufener Förderprogramme des Landes (z. B. Innovations- und Qualitätsfonds (IQF)) sowie verminderter Mittel aus dem Ausbauprogramm aufgrund veränderter Studierendenzahlen. Für das Jahr 2017 wird mit Mitteln aus neu eingeworbenen Projekten (z. B. Fonds Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg [FESt-BW], Akademisierung der Gesundheitsfachberufe) sowie steigenden Mitteln aus dem Ausbauprogramm gerechnet. Außerdem stehen der DHBW aufgrund wachsender Studierendenzahlen etwa 2 Mio. EUR zusätzliche Qualitätssicherungsmittel als Teil der Grundlastmittel zur Verfügung. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit ihren 12 Standorten ist eine Hochschule und wird haushaltstechnisch auch so behandelt. Deshalb ist eine exakte Aufteilung der Mittel auf die Standorte nicht möglich. Viele Ausgaben (z. B. im IT- oder Bibliotheksbereich) lassen sich nicht eindeutig einem Standort zuordnen, weil mehrere oder alle Standorte davon profitieren. 2. Wie hoch ist die Lücke zwischen Finanzbedarf und zur Verfügung stehenden Mitteln der DHBW in den Jahren 2015 und 2016 und wie verteilt sich diese auf die einzelnen Standorte in diesen beiden Jahren? Der Haushalt der DHBW für das Jahr 2015 war ausgeglichen. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden von der Hochschule ausgeglichene Finanzpläne vorgelegt. Aufgrund besonderer Gegebenheiten vor Ort hat die Studienakademie in Mannheim in den Jahren 2014 bis 2016 ein Defizit ausgewiesen. Die DHBW erarbeitet derzeit eine Finanzstrategie, um dieses Defizit zu decken. 3. Gab es bei den Verhandlungen mit der DHBW zum Hochschulfinanzierungsvertrag Aussagen oder Ankündigungen des DHBW-Präsidiums zu einer mög - lichen strukturellen Unterfinanzierung der DHBW beziehungsweise einzelner Standorte, die in dem jetzt gültigen Hochschulfinanzierungsvertrag nicht umfassend berücksichtigt werden konnten? Die DHBW hat in den HoFV-Verhandlungen u. a. auf eine ihrer Auffassung nach zu geringe Grundfinanzierungsquote hingewiesen. Durch die Überführung der QSM in die Grundlast im Rahmen des HoFV wurden die der DHBW zur Verfügung stehenden Grundlastmittel (vgl. Tabelle unter Ziffer 1) zwischen 2014 und 2015 deutlich um rund 19 Mio. EUR (ca. 20 %) erhöht. Darüber hinaus hat die DHBW in den Verhandlungen zum HoFV Budgetaufstockungen in mehreren Handlungsfeldern gefordert, denen im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Landesmittel nur zum Teil entsprochen werden konnten. Ein Schwerpunkt der Forderungen der DHBW lag hierbei im Wunsch nach zusätzlichen Stellen, um mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft beschäftigen zu können. Durch den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ (HoFV) hat die DHBW eine verlässliche Finanzierungsperspektive bis ins Jahr 2020 erhalten. Vereinbart wurde – wie mit allen anderen Hochschulen auch – ein Gesamtbudget, innerhalb dessen die DHBW ihre Anforderungen in den vorgebrachten Handlungsfeldern eigenständig priorisieren konnte. Aktuell arbeitet die Hochschule intensiv daran, die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus dem HoFV ergeben, voll auszuschöpfen. Sie steht darüber hinaus in Gesprächen mit dem Wissenschaftsministerium, um die Finanzierungsmodalitäten des Ausbauprogramms „Hochschule 2012“ auf ihre Passgenauigkeit bezüglich der DHBW mit ihrem spezifischen Kurssystem hin zu überprüfen. 4. Wie konkret sehen das für Juli angekündigte Finanzierungskonzept und die entsprechende Finanzplanung der DHBW für die Jahre 2016 und 2017 aus, um diese Finanzierungslücke schließen zu können? In der Umsetzung des HoFV hat die DHBW sich ganz bewusst dafür entschieden, die durch den Vertrag eröffnete Möglichkeit zu nutzen, einen Großteil der ehe - maligen Qualitätssicherungsmittel (QSM) und der Grundlasterhöhung des Jahres 2013 in Stellen umzuwandeln und Stellenhebungen vorzunehmen. Der Wechsel 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 von einem höheren Anteil an Sach- und Investitionsmitteln zur verbesserten Stellenausstattung bei nur moderat steigendem Gesamtbudget führte zu Engpässen und machte Anpassungen erforderlich, die zeitlich schneller umgesetzt werden mussten, als dies wünschenswert gewesen wäre. Die DHBW hat sowohl in den Sitzungen ihrer zentralen Gremien im Juli 2016 als auch in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Senat am 30. September 2016 eingehend über die Finanzsituation der Hochschule beraten. Grundlage war in der jüngsten Sitzung hierfür ein interner Bericht, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des DHBW-Präsidenten und des Wissenschaftsministeriums erarbeitet hatte. In o. g. Sitzung wurde einvernehmlich vereinbart, auf der Grundlage dieses Berichtes und der darin enthaltenen Empfehlungen die bereits vorliegenden Finanzpläne zu aktualisieren. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 5. Wie viele der in der ersten Runde des Hochschulfinanzierungsvertrags „Perspektive 2020“ für 2015/2016 beantragten 345,5 Stellen der DHBW wurden und werden bis Ende 2016 an welchen Standorten als entfristete Arbeitsverhältnisse ausgewiesen? Im Zuge der Umsetzung des HoFV wurden gemäß der Entscheidung der DHBW bis 2016 insgesamt 367 Stellen eingerichtet. Darin enthalten sind einerseits 87,5 Stellen, die bereits vor 2015 aus Qualitätssicherungsmitteln finanziert wurden, und andererseits zusätzliche 279,5 Stellen, die von der Hochschule im Rahmen des durch den HoFV bereitgestellten Budgets finanziert wurden. Der DHBW war dies wichtig, um die ihr aus der Hochschulwerdung 2009 erwachsenen Aufgaben mit hoher Qualität (fachlich und personell) anbieten zu können. Die Zuordnung der Stellen zu den einzelnen Standorten der DHBW ist eine hochschulinterne Angelegenheit und erfolgt nach Bedarf. Die bereits vor Inkrafttreten des HoFV eingerichteten 87,5 Stellen aus Qualitäts - sicherungsmitteln waren an den einzelnen Standorten bereits vor dem 9. Januar 2015 besetzt, teilweise unbefristet mit den derzeitigen Stelleninhabern. Von den 2015/2016 neu geschaffenen Stellen sind aktuell 210,5 Stellen besetzt, davon 166,1 unbefristet und 44,4 befristet. Die verbleibenden 69 Stellen sind derzeit nicht besetzt, können zur Besetzung beantragt oder zur Mittelschöpfung herangezogen werden. 6. Wie viele Stellen hat die DHBW für welche Standorte für 2017/2018 beantragt ? Für den Haushalt 2017 werden keine neuen Stellen beantragt. 7. Wie hoch war der „Vorwegabzug“ für den Betrieb des Präsidiums in Stuttgart – der als einer der Gründe für die Finanzierungslücken in den Studienakade - mien benannt wird – in seiner Gesamtsumme und umgelegt auf die einzelnen Standorte in 2015 und auf welche Höhe wird er sich je Standort in 2016 belaufen ? Unter dem Begriff „Vorwegabzug“ werden an der DHBW alle Mittel gefasst, die nicht den Studienakademien unmittelbar zugewiesen, sondern zentral bewirtschaftet werden. Dazu gehören neben den laufenden Ausgaben des Präsidiums auch alle anderen standortübergreifenden Aufgaben, wie z. B. das zentral für alle Studienakademien tätige Rechenzentrum der DHBW (Corporate IT Service Center – CIS). Teilweise werden auch Maßnahmen finanziert, die allen Studienakademien unmittelbar zugutekommen, z. B. IT- oder Bibliothekslizenzen. Die Summe dieser zentral bewirtschafteten Mittel belief sich im Jahr 2015 auf rund 8,8 Mio. € und im Jahr 2016 auf rund 6,3 Mio. €. In diesen Beträgen sind die Kosten für das zentral stellenfinanzierte Personal nicht enthalten. Für die Finanzierung des stellenfinanzierten Personals wurden im Jahr 2015 rund 3,4 Mio. € und im Jahr 2016 rund 3,9 Mio. € eingeplant. Eine Zuordnung bzw. Umlage der Beträge auf die Studienakademien erfolgt nicht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 8 8. Wie viele Mitarbeiterstellen im Präsidium mit welchen Aufgaben in welchen Besoldungsstufen wurden Anfang 2015 aus dem „Vorwegabzug“ finanziert und wie viele sind es zum 31. Juli 2016 (Projekt-, befristete und entfristete Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter)? Im Einzelnen stellt sich die Stellenausstattung des DHBW-Präsidiums, zu dem auch zentrale Einrichtungen wie das in Ziff. 7 genannte CIS gehören, wie folgt dar: Eine weitere Aufschlüsselung nach Tätigkeitsfeldern ist aus Gründen des Personaldatenschutzes hier nicht möglich. Zum 1. Januar 2015 (30. Juni 2016) waren 18 (9) Beschäftigungsverhältnisse projektbezogen befristet, 1 (3) Personen waren als Ersatzkräfte befristet beschäftigt und 13 (2) Personen arbeiteten in einem sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnis . Das erhebliche Wachstum des Personals im Präsidium der DHBW zwischen 1. Januar 2015 und 30. Juni 2016 ist insbesondere auf die Zentralisierung der IT- Dienstleistungen im CIS zurückzuführen. Außerdem wurden im Rahmen des Stellenkonzeptes der DHBW zur Umsetzung des HoFV eine Reihe von vorhandenen Präsidiumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die bisher auf der Basis eines Haushaltsvermerks in Unterbesetzung auf unbesetzten W2-Stellen geführt worden waren, auf neue Verwaltungsstellen des Präsidiums übernommen. 1) AP 2012: Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ 2) QSM: Qualitätssicherungsmittel Stellen für Beamte Bes.Gr. 01.01.2015 30.06.2016 Kapitel 1468 AP 20121)/QSM2) Kapitel 1468 AP 20121) W3 3,0 3,0 A 15 2,0 2,0 A 14 5,0 A 13 3,0 4,0 A 9 1,0 1,0 Summe 9,0 15,0 0,0 Stellen für tariflich Beschäftigte EntgeltGr. 01.01.2015 30.06.2016 Kapitel 1468 AP 20121)/QSM2) Kapitel 1468 AP 20121) 14/13U 1,0 1,0 4,0 13 4,0 6,0 28,25 12 1,0 3,5 5,5 11 1,0 3,5 1,0 3,5 9 0,0 0,2 0,2 6 4,0 2,25 6,25 1,0 5-9 1,5 0,0 1,5 5 5,5 0,0 4,75 Summe 18,0 16,45 51,45 4,5 Ges. summe 27,0 16,45 66,45 4,5 43,45 70,95 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 Ziel der DHBW ist es, bei der Personalausstattung des Präsidiums die Balance zwischen zentraler Steuerung und dezentraler Organisation zu erreichen. Aktuell wird die Budget- und Personalplanung vom DHBW-Präsidium und DHBW- Stand orten vor dem Hintergrund der mit den zuständigen Gremien abgestimmten Finanzstrategie (s. unter 4.) aktualisiert und evaluiert. Dabei sollen auch weitergehende Synergien genutzt werden. 9. Auf welche Höhe beliefen sich die Sach- und Investitionskosten im Präsidium seit Bestehen der DHBW im Jahr 2009 bis heute und welche Einzelprojekte verursachten Kosten, die höher waren als 10.000 Euro? Die Sach- und Investitionsausgaben für die standortübergreifenden Aufgaben im Präsidium haben sich zwischen 2009 und heute wie folgt entwickelt: Aus diesem Budget werden neben dem laufenden Geschäftsbedarf des Präsidiums weitere Maßnahmen finanziert, die den Studienakademien zugutekommen. Auf eine Auflistung einzelner Maßnahmen bis 2009 bei dem genannten Schwellenwert von 10.000 Euro muss an dieser Stelle verzichtet werden, da sie angesichts der schwer zu bewerkstelligenden detaillierten Kostenabgrenzungen mit einem unverhältnismäßigen Recherche- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre. 10. Welche Projekte sind in naher Zukunft vernachlässigbar, um den finanziellen Engpässen der betroffenen Akademien so schnell wie möglich abzuhelfen? In enger Abstimmung zwischen dem DHBW-Präsidium und den Rektorinnen und Rektoren der Studienakademien konnten bei den standortübergreifenden Auf - gaben innerhalb des letzten Jahres (2015) Reduzierungen im Umfang von rund 2,5 Mio. EUR realisiert werden. Diese Reduzierungen konnten im Wesentlichen bei folgenden Maßnahmen vereinbart werden: • Kein Abschluss neuer projektbezogener Zielvereinbarungen • Einsparungen bei auslaufenden Projekten (Sach- und Personalmittel) • Zurückstellung der Entwicklung einer Forschungsdatenbank • Einsparungen im Bereich der Hochschulkommunikation • Gebührenerhöhung für die Prüfung nach der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsmanagement am Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) • Keine Durchführung des Projektes Alumni Net • Erfolgreiche Nachverhandlungen mit den IT-Anbietern 11. Warum wurde eine genauere Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung an der DHBW und an ihren Standorten durch den Rechnungshof – die für Mai 2014 angekündigt war – nicht durchgeführt? Die Prüfungsankündigung war im Wissenschaftsministerium bekannt. Über den weiteren Verlauf der Prüfung bzw. Nicht-Prüfung liegen allerdings keine Erkenntnisse vor. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Betrag in TEUR 663,0 1.084,6 1.183,8 1.518,7 2.016,5 3.874,1 2.928,1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 10 12. Wurde das mit der Novellierung des Gesetzes über die Hochschulen in Baden- Württemberg neu geschaffene Konzept einer State University und insbesondere die Kosten-Nutzen-Relation eines Präsidiums bisher evaluiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Zusammenfassung der regionalen Standorte der früheren Berufsakademien zu einer Hochschule war eine notwendige Voraussetzung für die Hochschulwerdung. Insbesondere bei den kleinen Standorten wäre die Schaffung von Hochschulstrukturen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich gewesen. Bei der letzten Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurden bezüglich der DHBW und dem der Hochschule zugrunde liegenden State University System verschiedene Nachjustierungen vorgenommen. Auch unterhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgten seit Gründung der Hochschule im Jahre 2009 immer wieder Austarierungen bezüglich des Zusammenwirkens der Zentralebene (Präsidium) und der dezentralen Ebene (Studienakademien). Dieser Prozess in Bezug auf die noch junge, in ihrer besonderen Struktur einmalige Hochschule ist noch nicht abgeschlossen ; auch in den kommenden Jahren werden hier sicher weitere Nach - justierungen erforderlich werden. Dies gilt u. a. auch im Hinblick auf die zentrale Mastereinrichtung der DHBW, das Center for Advanced Studies (CAS), und dessen Zusammenwirken mit dem DHBW-Präsidium und den Studienakademien. Das Wissenschaftsministerium steht in diesen Fragen in regelmäßigem Dialog mit der DHBW und ihren unterschiedlichen Akteuren. 13. Sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft, die der Hochschulfinanzierungsvertrag für die DHBW mit einer Obergrenze von 415 finanzierten Studienanfängerkursen vorsieht? Die Zahl der finanzierten Anfängerkurse an der DHBW berechnet sich nach einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Wissenschaftsministerium und DHBW aus der Zahl der im 1. Fachsemester immatrikulierten Studierenden zu Beginn eines Studienjahres, die durch den Kursteiler von 28,6 Studierenden pro Anfängerkurs dividiert wird. Nach dieser Rechnung sind an der DHBW aktuell 408 Anfängerkurse finanziert. Die finanziellen Spielräume des HoFV sind daher angesichts der Bereitstellung von Mitteln für bis zu 415 Studienanfängerkurse bislang nicht voll ausgeschöpft. Anfängerkurse, die im Rahmen der Förderlinie „Akademisierung der Gesundheitsfachberufe “ bzw. aus sonstigen Drittmitteln gesondert finanziert werden, sind in den o. g. 408 Anfängerkursen nicht berücksichtigt; die HoFV-Vereinbarung über 415 finanzierte Studienanfängerkurse erstreckt sich nicht auf diese Anfängerkurse . 14. Wie viele Studienanfängerkurse mit jeweils wie vielen Studienplätzen wurden an den einzelnen Studienakademien zum Wintersemester 2015/2016 und werden zum Wintersemester 2016/2017 real angeboten? Ein Angebot an Studienanfängerplätzen wie an anderen Hochschulen gibt es an der DHBW nicht. Die Zahl der Kurse, die von der DHBW eingerichtet werden, orientiert sich jeweils an der Nachfrage nach Studienanfängerplätzen. Zu unterscheiden ist davon die Zahl der vom Land finanzierten Anfängerkurse, die sich nach der Zahl der Immatrikulierten im ersten Fachsemester richtet. Durch diese Finanzierungsart will das Land einen angemessenen Auslastungsgrad der eingerichteten Kurse sicherstellen. 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 Zum Wintersemester 2015/2016 wurden folgende Kurse angeboten: 1) Studierende im 1. und 2. Fachsemester mit Abschlussziel Bachelor, d. h. ohne CAS und internationale Austauschstudierende („Incomings“) und ohne die aus dem Förderprogramm „Akademisierung der Gesundheitsfachberufe“ oder aus Bundesmitteln finanzierten Studienanfänger 2) Berechnet als Zahl der Studienanfänger / 28,6 (gerundet) 3) Ohne Kurse, die aus dem Förderprogramm „Akademisierung der Gesundheitsfachberufe“ oder aus Bundesmitteln finanziert werden 4) Berechnet als Zahl der Studienanfänger (ohne Heilbronn) / 28,6 + 15 (Kurse in Heilbronn lt. Ministerratsbeschluss) Für das Wintersemester 2016/2017 läuft aktuell noch das Immatrikulationsverfahren , belastbare Angaben liegen daher derzeit noch nicht vor. 15. Wie sind diese Studienplätze an den einzelnen Studienakademien ausgelastet? An der DHBW besteht ein Auslastungsgrad von aktuell durchschnittlich 28,0 Studierenden /Kurs. Dass der Sollkursteiler von 28,6 Studierenden/Kurs derzeit im Durchschnitt nicht erreicht wird, ist unter anderem auf die acht zusätzlich eingerichteten acht Kurse zurückzuführen. Zusätzliche Kurse werden in der Regel bei den kleineren Studienakademien der DHBW eingerichtet, die aufgrund der regionalen Gegebenheiten (regionaler Fach kräftebedarf einerseits und Zahl der potenziellen Studierenden in der Region andererseits) teilweise geringere Kursgrößen in Kauf nehmen. Große Studienakademien mit oft mehreren Parallelkursen in einem Studiengang haben dagegen größere Spielräume zur Auslastung ihrer Kurse. 16. An welchen Studienakademien wurden 2015/2016 und werden zum Wintersemester 2016/2017 wie viele sogenannte (nicht finanzierte) Überlastkurse angeboten ? Zum Wintersemester 2015/2016 wurden an den Studienakademien der DHBW insgesamt acht der unter Ziffer 15 beschriebenen zusätzlichen Kurse eingerichtet. Für das Wintersemester 2016/2017 läuft aktuell noch das Immatrikulationsverfahren , belastbare Zahlen zu möglichen zusätzlichen Kursen liegen daher zurzeit noch nicht vor. Studienakademie Studienanfänger im WS 2015/2016 1) Anzahl der finanzierten Anfängerkurse WS 2015/2016 2) Anzahl der eingerichteten Kurse im WS 2015/2016 3) Heidenheim 790 28 30 Heilbronn 402 15 15 Karlsruhe 1.085 38 38 Lörrach 722 25 28 Mannheim 2.298 80 80 Mosbach 1.137 40 38 Bad Mergentheim 197 7 7 Ravensburg 851 30 31 Friedrichshafen 425 15 15 Stuttgart 2.550 89 91 Horb 361 13 13 Villingen- Schwenningen 827 29 30 Gesamt 11.645 408 4) 416 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 12 17. Ist es angedacht, Studienplatzkapazitäten an der Dualen Hochschule zu reduzieren , um die Studienkurse auskömmlich finanzieren zu können? Im HoFV hat die Duale Hochschule zugesichert, bis zum Jahr 2020 bis zu 415 Anfängerkurse pro Jahr anzubieten. Im Gegenzug garantiert das Land für denselben Zeitraum die im Vertrag vereinbarte Finanzierung dieser Kurse. 18. Welche finanziellen Maßnahmen sind vonseiten des Landes angedacht, diese sich abzeichnende nachhaltige finanzielle Schieflage dauerhaft auszugleichen? Eine finanzielle Schieflage besteht nicht. Der Haushalt der DHBW war in den vergangenen Jahren stets ausgeglichen und wird dies aus jetziger Sicht auch im laufenden und den kommenden Jahren sein. Durch die Umwandlung von großen Teilen der ehemaligen Qualitätssicherungsmittel und der Grundlasterhöhung 2013 in Haushaltsstellen reduzierten sich zwangsläufig die Spielräume bei den verfügbaren Sach- und Investitionsmitteln, was zu finanziellen Engpässen und kurzfristigen Anpassungen führte. Die DHBW arbeitet derzeit in enger Abstimmung mit ihren Gremien und dem Wissenschaftsministerium u. a. daran, ihr Prozessmanagement sowie ihre Mittel- und Stellenbewirtschaftung weiter zu verbessern. Optimierungen können voraussichtlich auch über eine Nachjustierung der Finanzierungsmodalitäten des Programms „Hochschule 2012“ erreicht werden. Das Wissenschaftsministerium wird die Entwicklung der Finanzsituation der DHBW weiterhin aufmerksam im Auge behalten. 19. Wie soll langfristig im Sinne von Qualität und gemäß der Anforderungen der Systemakkreditierung gewährleistet werden, dass die Lehre pro Studienanfängerkurs von mindestens zwei Professoren mit abgedeckt wird (derzeit wird das Lehrdeputat pro Studienanfängerkurs im Schnitt nur von 1,5 Professoren abgedeckt, der Rest der Lehre – nämlich 2/3 des Lehrdeputats – wird von Lehrbeauftragten übernommen)? Vonseiten des Akkreditierungsrates gibt es im Rahmen der Systemakkreditierung keine Vorgaben hinsichtlich des Verhältnisses der Zahl der Professorinnen bzw. Professoren und der Zahl der Kurse. Die DHBW verfügt über insgesamt 835 W2- Professorenstellen (457 aus dem Grundhaushalt und 378 aus dem Ausbauprogramm „Hochschule 2012“). Dividiert man diese Zahl durch die 415 vorgesehenen Anfängerkurse, ergibt dies ein Verhältnis von zwei Professuren pro Anfängerkurs . Betrachtet man nur die Lehre im Hörsaal, wird das Verhältnis aufgrund von Funktionsstellen und nicht besetzten Stellen ungünstiger. Deputatsnachlässe für Stu - diengangsleitungen und ähnliche Aufgaben reduzieren die nominelle Präsenzlehrleistung der Professorinnen und Professoren, die aber in diesen Funktionen ebenso für die Studierenden arbeiten. Schließlich betreuen die Professorinnen und Professoren ihre Studierenden auch in den Praxisphasen, was ebenfalls auf ihr Lehrdeputat angerechnet wird. Die Professorinnen und Professoren sind deshalb zwar im Lehrbetrieb der Theoriephasen weniger sichtbar, trotzdem aber nicht weniger für ihre Studierenden im Einsatz. Der im Vergleich zu anderen Hochschularten große Anteil von Lehrbeauftragten an den Lehrenden an der DHBW gehört zum spezifischen praxisintegrierenden Profil der Hochschule. Praktiker unterrichten Studierende praxisnah und vermitteln dabei aktuellste Kenntnisse und Fertigkeiten aus der betrieblichen Praxis. 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 20. Wie beteiligt sich jährlich das Land an der Finanzierung der seit dem Wintersemester 2014/2015 am Heilbronner Bildungscampus befindlichen zentralen Mastereinrichtung der DHBW, dem Center for Advanced Studies (CAS)? 21. Wie hoch war 2015 am CAS der finanzielle Fehlbetrag zwischen Ausgaben und Einnahmen aus Gebühren und Teilnehmerentgelten, den die Dieter- Schwarz-Stiftung laut Fördervertrag im Rahmen der vereinbarten Anschub - finanzierung übernommen hat? Für den laufenden Betrieb des im Center for Advanced Studies (CAS) gebündelten Masterangebotes der DHBW sind 2015 gemäß Staatshaushaltsplan rd. 8,2 Mio. EUR veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus eigenen Einnahmen und Zuwendungen der Dieter Schwarz Stiftung. Die Stiftung hat dabei die Kostenübernahme aller nicht durch Eigeneinnahmen der DHBW gedeckten Aufwendungen zugesagt. Wie bei anderen von der Stiftung geförderten Bildungsvorhaben werden die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen der Stiftung (insbesondere für Bauvorhaben und damit zusammenhängende Kosten) von dieser nicht öffentlich gemacht. Die DHBW und das Land werden durch die Kosten der Mastereinrichtung nicht finanziell belastet. 22. Wie hoch sind die Mittel, mit denen das Land im Rahmen des DHBW-Forschungsförderprogramms und des Innovationsprogramms Forschung die DHBW in ihrem Aufbau der Forschungsaktivitäten seit 2011 fördert (Angaben pro Jahr)? Das Wissenschaftsministerium fördert die DHBW im Rahmen des Förderprogramms zum Aufbau der Forschungsaktivitäten der DHBW in den Jahren 2011 bis 2015 mit folgenden Beträgen Abschließende Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Das DHBW-Innovationsprogramm Forschung ist eine interne Maßnahme der DHBW zur Förderung kooperativer Promotionen, für die keine gesonderte Förderung durch das Land erfolgt. 23. Welche rechtlichen Konsequenzen für den Altpräsidenten der DHBW, Prof. Dr. R. G., könnten sich im Nachhinein aus der Tatsache ergeben, dass er es im vergangenen Jahr versäumte, seine Geschäftsführertätigkeit bei der Dieter -Schwarz-Stiftung als Nebentätigkeit anzuzeigen, während er noch als Präsident der DHBW tätig war? Der Vorgang wird von den zuständigen Stellen des Wissenschaftsministeriums derzeit geprüft. Mit Rücksicht auf den Personaldatenschutz kann zu dieser Frage keine weitere Auskunft erteilt werden. 24. Wie steht sie zu der Tatsache, dass durch die Unterstützung der Dieter- Schwarz-Stiftung für die Heilbronner DHBW und ihre entsprechende Voll - finanzierung der Studienplätze (analog zur früheren Grundlastfinanzierung) andere Studienakademien eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten Heilbronns befürchten oder gar erkennen? Die DHBW Heilbronn profitiert wie andere Hochschulen und Bildungseinrichtungen in Heilbronn in besonderer Weise von der Förderung der Dieter-Schwarz- Stiftung. Bei der DHBW kommt die Förderung der Stiftung aber insbesondere im Masterbereich auch den anderen Standorten der Hochschule zugute und hat in den vergangenen Jahren der DHBW insgesamt Entwicklungen ermöglicht, die sonst nicht realisierbar gewesen wären. 2011 2012 2013 2014 2015 59.000 € 41.000 € 311.000 € 344.000 € 435.000 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 560 14 Sowohl im Vorfeld der Ministerratsentscheidung zur Errichtung der Studienakademie Heilbronn als auch danach wurden Gespräche mit den Rektoraten der Studienakademien Mosbach und Heilbronn geführt. In diesen Gesprächen waren sich alle Beteiligten einig, dass die Zusammenarbeit der Studienakademie Mosbach mit einem eigenständigen Standort Heilbronn genauso gut und vertrauensvoll sein soll, wie mit jedem anderen Standort der DHBW. Um interne Wettbewerbssituationen zu vermeiden, wurden im Rahmen der Rechtsverordnung überlappende Studienprofile ausgeschlossen (keine Überschneidung auf der Ebene Studiengang , Studienrichtung und Studienprofil). Ziel war es dabei, eine Entflechtung mit klar getrennten Verantwortlichkeiten umzusetzen. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst