Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 573 18. 09. 2016 1Eingegangen: 18. 09. 2016 / Ausgegeben: 18. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Betrag, den sie − aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ministerien − im Zeitraum seit 2012 bis heute für externe Gutachten ausgegeben hat? 2. Wie viele dieser Gutachten wurden freihändig und ohne Vergleichsangebot vergeben, wie viele durch öffentliche oder beschränkte Ausschreibung? 3. In wie vielen Fällen einer finanzwirksamen Vergabe von externen Gutachten wurden mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt? 4. Welches sind aus ihrer Sicht die Gründe für den Zukauf externen Fachwissens durch die Landesregierung? 5. Wie gewährleistet sie die Transparenz bei den Auswahlverfahren der einzelnen Gutachter sowie auf die organisatorische Durchführung der Auftragsvergaben? 6. Wie gewährleistet sie hinsichtlich der Auswahl der externen Dienstleister die Verwirklichung des im Vergaberecht vorgeschriebenen Wettbewerbsgrund - satzes, wonach die öffentliche Hand ihren Bedarf in der Regel in einem öffent - lichen, transparenten Verfahren bekanntgibt und entsprechende Dienstleister zur Abgabe eines konkreten Angebots mit dem Ziel auffordert, dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen? 7. Welchen Stellen obliegt die organisatorische Durchführung der Vergabeverfahren? 8. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um zu erreichen, dass künftig externe Gutachter weniger häufig in Anspruch zu nehmen sind, die eigenen Erkenntnismöglichkeiten umfassender berücksichtig werden und alle Alternativen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewogen werden? 08. 09. 2016 Baron ABW Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron ABW und Antwort des Ministeriums für Finanzen Externe Gutachtenvergabe der Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 573 2 B e g r ü n d u n g Die Notwendigkeit externer Beratung wurde in den vergangenen Jahren immer weniger hinreichend geprüft und dokumentiert. In den meisten Fällen externer Gutachten-Vergabe gaben die Ministerien fehlendes Personal und mangelnde Fachkenntnisse als Grund für die Hinzuziehung externer Berater an. In der täg - lichen Arbeitspraxis hat die Verwaltung die ihr zugewiesenen Aufgaben mit dem verfügbaren Personal zu bewältigen. Auch wenn zugestanden werden muss, dass insbesondere neue oder komplexe Fragestellungen die Ministerien bei knapper werdenden personellen Ressourcen vor besondere Herausforderungen stellen, sind fachliche Expertisen und Untersuchungen in der Regel keine einmalig an - fallenden, sondern typische und originäre Aufgaben der Fachreferate der Ministerien . Hierzu gehört auch die Bereitschaft und Fähigkeit, sich mit neuen und komplexen Sachverhalten auseinanderzusetzen. Zudem erfordert das Wirtschaftlichkeitsgebot des Haushaltsrechts, die geplante externe Vergabe vorab mit anderen Ministerien mit dem Ziel abzustimmen, bereits vorliegende Daten oder Erkenntnisse nicht noch einmal erheben zu müssen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 Nr. 2-0450.2/78 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Betrag, den sie – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ministerien – im Zeitraum seit 2012 bis heute für externe Gutachten ausgegeben hat? 2. Wie viele dieser Gutachten wurden freihändig und ohne Vergleichsangebot vergeben, wie viele durch öffentliche oder beschränkte Ausschreibung? 3. In wie vielen Fällen einer finanzwirksamen Vergabe von externen Gutachten wurden mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt? 4. Welches sind aus ihrer Sicht die Gründe für den Zukauf externen Fachwissens durch die Landesregierung? 5. Wie gewährleistet sie die Transparenz bei den Auswahlverfahren der einzelnen Gutachter sowie auf die organisatorische Durchführung der Auftragsvergaben? 6. Wie gewährleistet sie hinsichtlich der Auswahl der externen Dienstleister die Verwirklichung des im Vergaberecht vorgeschriebenen Wettbewerbsgrundsatzes , wonach die öffentliche Hand ihren Bedarf in der Regel in einem öffent - lichen, transparenten Verfahren bekanntgibt und entsprechende Dienstleister zur Abgabe eines konkreten Angebots mit dem Ziel auffordert, dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen? 7. Welchen Stellen obliegt die organisatorische Durchführung der Vergabeverfahren ? 8. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um zu erreichen, dass künftig externe Gutachter weniger häufig in Anspruch zu nehmen sind, die eigenen Erkenntnismöglichkeiten umfassender berücksichtigt werden und alle Alternativen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewogen werden? Zu 1. bis 8: Hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen besteht seit 2005 eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag. Der letzte Bericht für die Jahre 2012 und 2013 findet sich unter Drucksache 15/5526 vom 22. Juli 2014. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 573 Ein Bericht für die Folgejahre ab 2014 wurde im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des o. g. Berichts aufgrund einer damals laufenden Prüfung des Rechnungshofs zu diesem Thema seitens des Landtags bewusst zunächst nicht eingefordert. Der Rechnungshof hat zwischenzeitlich seine Prüfung abgeschlossen und dem Landtag die Beratende Äußerung „Strategische Prüfung Vergabe von Gutachten /Beratungsleistungen“ vom Juni 2016 inklusive Stellungnahme der Landesregierung übermittelt. Sie liegt unter Drucksache 16/150 vor, welche im Finanzausschuss am 22. September 2016 unter Top 14 behandelt wurde. Der Beschlussvorschlag des Finanzausschusses sieht dabei eine erneute Berichtspflicht vor, die nicht nur die Berichterstattung für die Jahre 2014 bis 2016 in gewohnter Form beinhaltet, sondern sich aufgrund der Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs auch mit den in den vorliegenden Anfragen aufgeworfenen weiteren Fragen beschäftigen wird. Die Antworten auf die aufgeworfenen Fragen lassen sich mithin bezüglich der Jahre 2012 und 2013 dem bereits vorgelegten Bericht bzw. der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs entnehmen. Bezüglich der Folgejahre und der Feststellungen und Empfehlungen der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs wird eine erneute Berichterstattung erfolgen. Da eine solche Berichterstattung zeitaufwändig und personalintensiv ist, erscheint es hinsichtlich der Jahre 2014 bis 2016 und den weiteren aufgeworfenen Fragen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht geboten, diese im Rahmen der Beantwortung vorliegender kleiner Anfragen vorzuziehen, um sie dann zur Berichterstattung an den Landtag erneut durchführen zu müssen. Dem laufenden parlamentarischen Verfahren sollte zudem nicht vorgegriffen werden. Abgesehen davon wäre die notwendige Ressortabfrage nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen durchführbar. Dr. Splett Staatssekretärin