Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 575 19. 09. 2016 1Eingegangen: 19. 09. 2016 / Ausgegeben: 25. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerstellen sind im Landkreis und in der Stadt Heilbronn im aktuellen Schuljahr 2016/2017 nötig, um den Pflichtunterricht vollständig in allen Schulen zu gewährleisten (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart)? 2. Wie viele Lehrerstellen sind davon im Landkreis und in der Stadt Heilbronn derzeit unbesetzt (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart und des betroffenen Fachs)? 3. Wie viele Lehrerstellen werden im Landkreis und der Stadt Heilbronn für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit benötigt, um einen Unterricht ohne Unterrichtsausfall zu gewährleisten? 4. Wie viele Lehrerstellen (Vollzeitäquivalente) sind für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit an den Schulen im Landkreis und der Stadt Heilbronn für das Schuljahr 2016/2017 vorgesehen? 19. 09. 2016 Weinmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 575 2 B e g r ü n d u n g Am 7. September 2016 berichtete die Heilbronner Stimme, dass im Schulamts - bezirk Heilbronn zu Schuljahresbeginn ein neuer Höchstwert an unbesetzten Lehrerstellen festgestellt werden musste. Mit dieser Kleinen Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, wie diesem Phänomen von Landesseite begegnet wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 Nr. 21-6742.0/414/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerstellen sind im Landkreis und in der Stadt Heilbronn im aktuellen Schuljahr 2016/2017 nötig, um den Pflichtunterricht vollständig in allen Schulen zu gewährleisten (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schul - art)? Die Zahl der Lehrerstellen, die notwendig ist, um den Pflichtunterricht nach Stundentafel der jeweiligen Schulart einschließlich des Bedarfs für Vorbereitungsklassen für das Schuljahr 2016/2017 an den öffentlichen Schulen im Landkreis und in der Stadt Heilbronn zu gewährleisten, können der folgenden Aufstellung entnommen werden: Grund-, Werkreal- und Hauptschulen (einschl. Grundschulförderklassen/ohne Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule) 952 Deputate Gemeinschaftsschulen (alle Lehrämter/einschließlich Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule) 379 Deputate Realschulen 520 Deputate Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren 299 Deputate Allgemein bildende Gymnasien 658 Deputate Die Klassenbildung der beruflichen Schulen ist noch nicht abgeschlossen, weil z. B. im dualen System wegen nach Unterrichtsbeginn noch abgeschlossener Ausbildungsverträge oder aufgrund kurzfristiger Wechsel zwischen den Schularten, etwa zwischen Vollzeit- und dualen Teilzeitbildungsgängen, organisatorische Änderungen nötig sind. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Deputate im Stadt- und Landkreis Heilbronn zur Gewährleistung des Pflichtunterrichts an den beruflichen Schulen nötig sind. Im vorangegangenen Schuljahr waren für die Erfüllung des Pflichtunterrichts an den beruflichen Schulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn insgesamt 625 Deputate notwendig. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 575 2. Wie viele Lehrerstellen sind davon im Landkreis und in der Stadt Heilbronn derzeit unbesetzt (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart und des betroffenen Fachs)? Im Bereich der Grund-, Werkreal- und Hauptschulen sowie der Gemeinschaftsschulen sind alle zu vergebenden Stellen belegt. Darunter konnten 13 Stellen (12 GHWR, 1 GMS) nicht mit Neueinstellungen besetzt werden. Deshalb wurden in diesem Umfang Deputatsaufstockungen vorgenommen und Lehrkräfte über befristete Verträge eingestellt. Gleichwohl ist es aufgrund der Bewerberlage nicht überall gelungen, punktgenau Bewerber zu finden. An den Realschulen und den allgemein bildenden Gymnasien konnten alle Planstellen besetzt werden. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren konnten ursprünglich 7 der zugewiesenen Stellen nicht mit Sonderpädagogen besetzt werden. Über befristete Verträge mit Lehrkräften mit Lehrbefähigungen für andere Schularten oder mit sonstigen pädagogisch geeigneten Personen (z. B. Erzieherinnen/Erziehern ) sowie durch Deputats-Aufstockungen wurden diese Stellen zwischenzeitlich belegt, sodass keine mehr frei sind. An den beruflichen Schulen konnten 6 Stellen aufgrund fehlender Bewerberinnen und Bewerber vor allem in Informatik, aber auch in Fächern wie Farbe und Gestaltung nicht mit Neueinstellungen besetzt werden. Es gelang jedoch, diese Stellen weitgehend durch befristete Verträge mit Pensionären oder z. B. einem Diplom- Informatiker sowie durch Deputatserhöhungen von Stammkräften zu belegen. 3. Wie viele Lehrerstellen werden im Landkreis und der Stadt Heilbronn für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit benötigt, um einen Unterricht ohne Unterrichtsausfall zu gewährleisten? 4. Wie viele Lehrerstellen (Vollzeitäquivalente) sind für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit an den Schulen im Landkreis und der Stadt Heilbronn für das Schuljahr 2016/2017 vorgesehen? Über alle Schularten hinweg sind an den öffentlichen Schulen im Landkreis und in der Stadt Heilbronn bereits zum Schuljahresanfang 2016/2017 die ca. 70 Deputate der Lehrerreserve vollständig als Krankheits-, Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen eingesetzt. Das Regierungspräsidium Stuttgart erwartet, dass bis zum Ende des Schuljahres an allen Schularten zu verschiedenen Zeitpunkten noch Bedarf an Vertretungen in unterschiedlich großem Umfang entstehen wird. Es prognostiziert in der Summe einen Bedarf von weiteren 73 Deputaten. Fast 60 Prozent davon fällt an Grund-, Werkreal-, Haupt- und Gemeinschaftsschulen an, weitere 15 Prozent an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der Rest an Realschulen, allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen. Diese weiteren Bedarfe werden aufgrund der schwierigen Bewerbersituation nicht ausschließlich über befristete Einstellungen gedeckt werden können, für die Krank - heitsvertretungsmittel zur Verfügung stehen, die bei der oberen Schulaufsichtsbehörde anzufordern sind. Deshalb sind zur Kompensation von Krankheitsaus - fällen, Mutterschutz oder Elternzeit je nach Sachlage auch innerschulische Organisationsumstellungen , zeitlich befristete Deputatsaufstockungen oder vorübergehende Mehrarbeit vorgesehen. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport