Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 579 26. 09. 2016 1Eingegangen: 26. 09. 2016 / Ausgegeben: 02. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Brücken in Baden-Württemberg von Autobahnen und Bundesstraßen werden in eine schlechte Sicherheitskategorie eingestuft? 2. Wie viele Brücken in Abschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen werden derzeit in Baden-Württemberg neu gebaut? 3. Wie bewertet sie den Zustand der B 10-Brücke über die Enz auf der Gemarkung Niefern-Öschelbronn im Detail? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet der geplante Neubau der B 10-Brücke auf der Gemarkung Niefern-Öschelbronn statt? 5. Wie wird das seit 2009 ruhende Planfeststellungsverfahren mit den im Rahmen der bisherigen Offenlage eingebrachten Einwendungen für den gesamten Abschnitt des jeweils zweispurigen Ausbaus der B 10 von Eutingen bis Niefern, das den Bereich der Enzbrücke eigentlich mit einschließt, berücksichtigt? 6. Welche Verkehrsprognose wurde der Planung für den Neubau der B 10-Brücke in Niefern-Öschelbronn zugrundegelegt, die seit Offenlage der Planung zur B 10-Brücke eine zweimalige Erhöhung der Verkehrsprognose der Autobahn (A) 8 im Bereich der Ausfahrt Pforzheim-Ost berücksichtigt? 7. Welche Änderungen der Verkehrsprognose gab es seit der Offenlage des Gesamtabschnitts ? 8. Wurden bei der Planung des Neubaus der B 10-Brücke die Erhöhungen der Verkehrsbelastung aus der A 8 und deren Effekte aufgrund des Autobahnanschlusses Pforzheim-Ost berücksichtigt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Zustand der Bundesstraße (B) 10-Brücke über die Enz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 579 2 9. Inwieweit werden beim Neubau der B 10-Brücke Vorrichtungen für späteren Lärmschutz – sowohl technisch als auch konstruktiv – berücksichtigt? 10. Geht sie davon aus, dass eine spätere Aufrüstung des Lärmschutzes an der B 10-Brücke technisch bzw. wirtschaftlich möglich ist? 16. 09. 2016 Dr. Schweickert FDP/DVP B e g r ü n d u n g Der Ausbau der A 8 und der B 10 sowie der Umbau der Tank- und Rastanlage Pforzheim-Ost stehen nicht nur räumlich in einem engen Zusammenhang. Die betroffenen Gemeinden haben lange auf eine einheitliche Entscheidung nach § 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gedrängt. Letztendlich hat man auf kommunaler Ebene jedoch einen Kompromiss mitgetragen, der die A 8, die B 10 und den Umbau der Tank- und Rastanlage zu einer PWC-Anlage (Parkplatz- und WC- Anlage) in einzelnen Planungsverfahren ermöglichte. Nach diesem Kompromiss soll nun noch zusätzlich aus dem seit 2009 ruhenden Planfeststellungsverfahren für den jeweils zweispurigen Ausbau des Abschnitts der B 10 von Eutingen bis Niefern – welches den Bereich der Enzbrücke eigentlich mit einschließt – die Enzbrücke herausgenommen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 Nr. 2-39.-B10KA-VAIENZ/112 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Brücken in Baden-Württemberg von Autobahnen und Bundesstraßen werden in eine schlechte Sicherheitskategorie eingestuft? In eine schlechte Sicherheitskategorie werden alle die Brücken eingestuft, die im Rahmen der letzten Hauptprüfung gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerks - prüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) eine Zustandsnote erhalten haben, die in den Zustandsnotenbereich 3,0 – 3,4 (nicht ausreichender Zustand) und 3,5 – 4,0 (ungenügender Zustand) fällt. Landesweit stellt sich die Situation zum Stichtag 1. Januar 2016 wie folgt dar: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 579 2. Wie viele Brücken in Abschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen werden derzeit in Baden-Württemberg neu gebaut? Derzeit werden 73 Brücken in Abschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen in Baden-Württemberg neu gebaut. 3. Wie bewertet sie den Zustand der B 10-Brücke über die Enz auf der Gemarkung Niefern-Öschelbronn im Detail? Die über 70 Jahre alte Brücke besitzt nicht die erforderliche Belastbarkeit, die heute für ein modernes Bauwerk und die aktuelle Verkehrsbelastung erforderlich ist und verfügt damit nur über geringe Traglastreserven. Schwertransporte können die Brücke daher nur eingeschränkt befahren. Bei der letzten Hauptprüfung 2012 ist die Brücke aufgrund ihres schlechten Zustandes nur noch mit der Note 3,5 bewertet worden. Im Jahr 2013 wurden die Entwässerungsrohre , der Überbaubeton und der Korrosionsschutz der Lager instandgesetzt . Die geringen Traglastreserven des am Ende der üblichen Lebensdauer angekommenen Bauwerkes, bestehende Vorschädigungen sowie der damit verbundene insgesamt unbefriedigende Gesamtzustand haben zur Folge, dass das Bauwerk durch einen Neubau ersetzt werden muss. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet der geplante Neubau der B 10-Brücke auf der Gemarkung Niefern-Öschelbronn statt? Der Ersatzneubau der Enzbrücke im Zuge der B 10 findet auf Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Wassergesetz § 93 Abs. 3 Nr. 3 statt. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist das Landratsamt Enzkreis. Bundesautobahnen Bundesstraßen Anzahl Brücken [Teilbauwerke] Brückenfläche [m2] Anzahl Brücken [Teilbauwerke] Brückenfläche [m2] gesamt 2.005 1.682.636 4.097 1.957.263 nicht ausreichender Zustand 243 385.879 175 156.715 ungenügender Zustand 19 50.170 15 7.029 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 579 4 5. Wie wird das seit 2009 ruhende Planfeststellungsverfahren mit den im Rahmen der bisherigen Offenlage eingebrachten Einwendungen für den gesamten Abschnitt des jeweils zweispurigen Ausbaus der B 10 von Eutingen bis Niefern, das den Bereich der Enzbrücke eigentlich mit einschließt, berücksichtigt? 6. Welche Verkehrsprognose wurde der Planung für den Neubau der B 10-Brücke in Niefern-Öschelbronn zugrundegelegt, die seit Offenlage der Planung zur B 10-Brücke eine zweimalige Erhöhung der Verkehrsprognose der Autobahn (A) 8 im Bereich der Ausfahrt Pforzheim-Ost berücksichtigt? 7. Welche Änderungen der Verkehrsprognose gab es seit der Offenlage des Gesamtabschnitts ? 8. Wurden bei der Planung des Neubaus der B 10-Brücke die Erhöhungen der Verkehrsbelastung aus der A 8 und deren Effekte aufgrund des Autobahnanschlusses Pforzheim-Ost berücksichtigt? Zu 5. bis 8.: Aus dem Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Eutingen und Niefern liegen keine den Brückenbau betreffenden privaten Einwendungen vor. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen des Was - ser rechtsverfahrens erneut gehört und die Einwendungen entsprechend berücksichtigt . Der Ersatzneubau der Enzbrücke hat nicht die Erweiterung der Bundesstraße durch zusätzliche durchgehende Fahrstreifen zur Folge. Eine Steigerung der Verkehrskapazität soll und wird durch den Ersatzneubau nicht eintreten. Aus diesem Grund wurde hierfür auch kein neues Verkehrsgutachten erstellt. Derzeit wird für die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens die bisherige Planung für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Eutingen und Niefern überarbeitet. Dabei wird auch ein neues Verkehrs- und Lärmschutzgutachten erstellt. Die Landesregierung erwartet, dass die überarbeitete Planung ebenso wie die Gutachten bei der Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens offengelegt werden müssen und dabei auch erneut Einwendungen gegen die Planung mög - lich sind. 9. Inwieweit werden beim Neubau der B 10-Brücke Vorrichtungen für späteren Lärmschutz – sowohl technisch als auch konstruktiv – berücksichtigt? 10. Geht sie davon aus, dass eine spätere Aufrüstung des Lärmschutzes an der B 10-Brücke technisch bzw. wirtschaftlich möglich ist? Zu 9. und 10.: Die Außenkappen der neuen Brückenbauwerke werden vorsorglich so ausgebildet , dass bei Bedarf nachträglich Lärmschutzwände ohne aufwändigen Umbau installiert werden können. Hermann Minister für Verkehr