Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 585 19. 09. 2016 1Eingegangen: 19. 09. 2016 / Ausgegeben: 27. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Migranten sind seit 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise in Baden- Württemberg eingereist und noch im Land? 2. Wie viele davon wurden als syrische Staatsbürger registriert? 3. Ist ihr bekannt, wie viele der eingereisten Männer aus Gründen des bevorstehenden oder erfolgten Einzugs zum Militärdienst geflüchtet sind? 4. Falls ja − hält sie es für richtig, diesen Menschen Schutz zu gewähren? 5. Hat sie Informationen darüber, wie viele gefälschte Pässe/Identitätsnachweise in Baden-Württemberg durch die Behörden bereits erkannt wurden? 6. Falls ja − aus welchen mutmaßlichen Ländern stammen die Inhaber dieser gefälschten Dokumente? 7. Hält sie es in Anbetracht der Erkenntnisse in anderen Bundesländern für angebracht , in Baden-Württemberg eine grundsätzliche Überprüfung aller Identitäten der untergebrachten Migranten durchzuführen? 8. Falls ja, wann und durch wen? 9. Falls nein, warum nicht? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Kuhn ABW und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Gefälschte Identitäten von eingereisten Migranten in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 585 2 10. Wäre für sie eine Forderung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie durch das Land Brandenburg, denkbar und/oder wünschenswert ? 19. 09. 2016 Dr. Kuhn ABW B e g r ü n d u n g Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erado Rautenberg geht juristisch gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor. Er fordert die Herausgabe von Asyldaten. Er begründet dies mit den Worten: „Ich will wissen, wer genau im Land ist und ich möchte mir, wenn etwas passiert in unserem Land, nicht vor - werfen lassen, dass ich nicht alles vorher hätte unternehmen können.“ Bayerns Innenminister rief die übrigen Bundesländer auf, sich schnell damit zu beschäftigen , wie man mit dem Problem der unerkannten Passfälschungen umgehe. Er wolle das Thema in der kommenden Woche mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) besprechen, „weil es so nicht akzeptabel ist“. Bereits zuvor hatte Herrmann von „eklatanten Kontrolllücken“ in Deutschland gesprochen. In Bayern sind nach seinen Angaben bei Stichproben von Flüchtlingspässen Fälschungen und nicht zutreffende Identitäten in einem erheblichen Anteil entdeckt worden. Er könne nicht verstehen, warum das Bundesamt, das jeden Pass in Ruhe anschauen könne, diese gefälschten Pässe nicht erkannt habe. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 Nr. 7-0141.5/16/0585 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Migranten sind seit 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise in Baden- Württemberg eingereist und noch im Land? 2. Wie viele davon wurden als syrische Staatsbürger registriert? Zu 1. und 2.: Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 30. September 2016 sind 144.607 Asylsuchende in Baden-Württemberg eingereist, von denen nach der Ver - teilung nach dem Königsteiner Schlüssel 125.876 Personen im Land verblieben. Von den eingereisten Personen sind 47.374 syrische Staatsangehörige, nach der Verteilung sind 44.244 syrische Staatsangehörige in Baden-Württemberg ver - blieben. Eine Aussage, wie viele der in diesem Zeitraum eingereisten Personen sich derzeit in Baden-Württemberg aufhalten, ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich , da die im Ausländerzentralregister erfassten Personen nicht nach Aufenthaltsdauer differenziert werden können. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 585 3. Ist ihr bekannt, wie viele der eingereisten Männer aus Gründen des bevorstehenden oder erfolgten Einzugs zum Militärdienst geflüchtet sind? 4. Falls ja − hält sie es für richtig, diesen Menschen Schutz zu gewähren? Zu 3. und 4.: Dem Land ist statistisch nicht bekannt, wie viele der eingereisten Personen aus den genannten Gründen geflüchtet sind. Ob die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen, wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft und ist von diesem bezogen auf den jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. 5. Hat sie Informationen darüber, wie viele gefälschte Pässe/Identitätsnachweise in Baden-Württemberg durch die Behörden bereits erkannt wurden? 6. Falls ja − aus welchen mutmaßlichen Ländern stammen die Inhaber dieser gefälschten Dokumente? Zu 5. und 6.: Für das Jahr 2016 ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik ein Anstieg bei den Delikten der Urkundenfälschung zu verzeichnen, allerdings lässt sich nicht differenzieren , in wie vielen Fällen Straftaten der Urkundenfälschung im unmittelbaren Zusammenhang mit der (unerlaubten) Einreise von Flüchtlingen nach Deutschland standen. 7. Hält sie es in Anbetracht der Erkenntnisse in anderen Bundesländern für angebracht , in Baden-Württemberg eine grundsätzliche Überprüfung aller Identitäten der untergebrachten Migranten durchzuführen? 8. Falls ja, wann und durch wen? 9. Falls nein, warum nicht? Zu 7., 8. und 9.: Die Identitätsfeststellung erfolgt im Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). 10. Wäre für sie eine Forderung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie durch das Land Brandenburg, denkbar und/oder wünschenswert? Zu 10.: Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration und das Land Baden-Württemberg tauschen sich regelmäßig über die im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme auftretenden Entwicklungen und Vorkommnisse aus. Zu Angelegenheiten anderer Bundesländer äußert sich die Landesregierung nicht. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration