Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 617 22. 09. 2016 1Eingegangen: 22. 09. 2016 / Ausgegeben: 18. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Brücken an Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis befinden sich derzeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand? 2. Welchen Grad von Schädigung weisen die in Frage 1 genannten sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis auf? 3. Welche der sanierungsbedürftigen Brücken stehen als nächstes zur Sanierung an? 4. Welche finanziellen Mittel sind insgesamt nötig und welche Mittel stehen 2016 und 2017 zur Sanierung der Brücken im Rhein-Neckar-Kreis bereit? 5. Wie verteilen sich die Kosten auf Bund, Land und die Kommunen? 6. Wie haben sich die Kosten für die Instandhaltung und Sanierung der Brücken im Rhein-Neckar-Kreis in den letzten zehn Jahren entwickelt? 7. Welche Maßnahmen zur Instandhaltung und Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren an den Brücken im Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt? 8. Gibt es Erkenntnisse zu Ursachen der Schädigungen der Brücken und insbesondere dazu, welchen Anteil der Schwerlastverkehr daran hat? 9. Inwiefern beeinträchtigt die Sanierungsbedürftigkeit der Brücken das Radwege - netz entlang der betroffenen Straßen? 22. 09. 2016 Born SPD Kleine Anfrage des Abg. Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Zustand der Brücken im Rhein-Neckar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 617 2 B e g r ü n d u n g Die Verkehrssicherheit im Rhein-Neckar-Kreis darf nicht durch einen schlechten Zustand der Brücken an Landes- und Bundesstraßen gefährdet werden. Bürgerinnen und Bürger werden verunsichert, wenn sie der Presse entnehmen müssen, dass sie täglich über Brücken fahren, deren Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist. Seit Jahren ist es daher ein wichtiges Anliegen, den Zustand der Brücken im Rhein-Neckar-Kreis im Blick zu behalten und bei Bedarf rechtzeitig Sanierungsarbeiten auszuführen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 3. November 2016 Nr. 2-3952.2/137 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Brücken an Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis befinden sich derzeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand? Im Rhein-Neckar-Kreis befinden sich 175 Brücken in der Baulast des Bundes oder des Landes mit einer Zustandsnote schlechter als 2,0 auf einer Bewertungsskala von 1 bis 4. Ab der Note 3,0 ist davon auszugehen, dass mittelfristig Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich werden, sodass diese Bauwerke als sanierungsbedürftig einzustufen sind. Davon betroffen sind im Rhein-Neckar-Kreis folgende sieben Brückenbauwerke: B 3, Unterführung des Laudenbachs in Laudenbach B 3, Überführung der Zufahrt der B 3 St. Ilgen–Wiesloch B 45, Unterführung der Elsenz B 292, Unterführung des Wartschaftsbachs bei Helmstadt L 549, Unterführung des Schwarzbachs beim Bahnhof Neckarbischofsheim L 722, Unterführung des Hartgrabens bei Hockenheim-Talhaus L 2311, Unterführung der Itter in Eberbach/L 2311. Aussagen zu Brücken in kommunaler Baulast sind nicht möglich. 2. Welchen Grad von Schädigung weisen die in Frage 1 genannten sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis auf? Die in Ziffer 1 genannten sieben Bauwerke weisen Defizite hinsichtlich der Dauer - haftigkeit auf. Unter anderem sind die Bauwerksabdichtungen und die Entwässerung sanierungsbedürftig. Bei drei Bauwerken ist zudem die Standsicherheit beeinträchtigt . Bei einer der Brücken ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 617 3. Welche der sanierungsbedürftigen Brücken stehen als nächstes zur Sanierung an? Ab 2017 sollen an den folgenden sanierungsbedürftigen Brücken Baumaßnahmen beginnen: B 3, Unterführung des Laudenbachs in Laudenbach B 3, Überführung der Zufahrt der B 3 St. Ilgen–Wiesloch Darüber hinaus werden im Zuge von Autobahnen folgende laufenden Baumaßnahmen an sanierungsbedürftigen Brücken 2017 fortgeführt bzw. beginnen: A 656, Unterführung DB bei Mannheim-Friedrichsfeld A 656, Überführung Gemeindestraße bei Mannheim-Seckenheim A 6, Rheinbrücke Frankenthal 4. Welche finanziellen Mittel sind insgesamt nötig und welche Mittel stehen 2016 und 2017 zur Sanierung der Brücken im Rhein-Neckar-Kreis bereit? Zur Abwicklung der bereits begonnenen Maßnahmen sind insgesamt ca. 18 Mio. Euro erforderlich. Diese erstrecken sich über mehrere Jahre. Für die ab 2017 vorgesehenen Maßnahmen werden voraussichtlich insgesamt ca. 5 Mio. Euro benö - tigt. Für das gesamte Jahr 2016 sind im Baureferat Heidelberg für den Bereich des Rhein-Neckar-Kreises einschließlich Mannheim und Heidelberg rd. 5,7 Mio. Euro für Brückensanierung vorgesehen. Die zugewiesenen Mittel entsprechen dem Bedarf und werden voraussichtlich vollständig umgesetzt. Da die Haushaltsplanung für 2017 noch nicht abgeschlossen ist, sind konkrete Aussagen zu den zur Verfügung stehenden Mitteln derzeit nicht möglich. 5. Wie verteilen sich die Kosten auf Bund, Land und die Kommunen? Bei den derzeit in Ausführung befindlichen und als nächstes anstehenden Maßnahmen an sanierungsbedürftigen Brücken handelt es sich ausschließlich um Bauwerke in der Baulast des Bundes. Dementsprechend werden die Kosten vom Bund getragen. 6. Wie haben sich die Kosten für die Instandhaltung und Sanierung der Brücken im Rhein-Neckar-Kreis in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Ausgaben sind aufgrund der Art und Größe der jeweils laufenden Baumaßnahmen sowie deren zeitlicher Abwicklung starken Schwankungen unterworfen. 7. Welche Maßnahmen zur Instandhaltung und Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren an den Brücken im Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt? In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Maßnahmen an Brückenbauwerken durchgeführt. Exemplarisch werden untenstehend einige Baumaßnahmen der vergangenen Jahre aufgeführt: Brückenerhaltung Rhein-Neckar-Kreis Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ausgaben [Mio.€] 1,4 2,3 5,4 1,8 4,5 3,4 4,7 3,1 2,8 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 617 4 A 61, Rheinbrücke Speyer A 5, Unterführung alte und neue Weschnitz bei Weinheim A 5, Unterführung L 637 bei Heidelberg A 5, Neckarbrücke bei Heidelberg A 5, Unterführung L 531 an der AS Dossenheim A 5, Unterführung OEG bei Heidelberg A 5, Unterführung Mittelgewannweg bei Heidelberg A 5, Unterführung Mannheimer Straße bei Heidelberg A 5, Unterführung K 4241 bei Dossenheim A 5, Überführung Wirtschaftsweg bei Wildwerken Heidelberg A 656, Überführung Wirtschaftsweg bei Maimarkt Mannheim A 656, Überführung L 542 MA Seckenheim A 6, Überführung K 4250 bei Ketsch A 6, Unterführung Wirtschaftsweg bei Schwetzingen A 6, Überführung Zubringer Hockenheimring B 36, Überführung DB mit Grundwasserwanne bei Neulußheim B 36, Überführung DB mit Grundwasserwanne bei Reilingen B 36, Überführung L 546 bei Neulußheim B 36, Überführung Wirtschaftsweg bei Reilingen B 45, Unterführung DB bei Meckesheim B 37, Fußwegunterführung Schlierbach L 536, Kanzelbachbrücken Schriesheim L 533, Unterführung Elsenz bei Sinsheim 8. Gibt es Erkenntnisse zu Ursachen der Schädigungen der Brücken und insbesondere dazu, welchen Anteil der Schwerlastverkehr daran hat? Es sind verschiedene Aspekte, die zum derzeitigen Erhaltungszustand beigetragen haben. Da diese in Bezug auf die Einzelbauwerke in unterschiedlicher Ausprägung aufgetreten sind, können keine pauschalen Aussagen gemacht werden. Neben Mängeln in der Bauausführung (z. B. mangelnde Betondeckung) und in technologischer Hinsicht (z. B. Verwendung spannungsrissgefährdeter Spannstähle) sowie in den Normen sind die Ursachen in vielen Fällen in der überproportional gestiegenen Güterverkehrsleistung in Verbindung mit der Anhebung der zulässigen Gesamtgewichte der Lkw von 24 t im Jahr 1956 auf inzwischen 44 t sowie dem extremen Anstieg der genehmigungspflichtigen Schwerlasttransporte zu finden. 9. Inwiefern beeinträchtigt die Sanierungsbedürftigkeit der Brücken das Rad - wegenetz entlang der betroffenen Straßen? Die Sanierungsbedürftigkeit der Brücken hat im Regelfall keine nennenswerten Auswirkungen auf das Radwegenetz, da die Belastungen aus der Rad- und Gehwegnutzung für das Brückentragwerk nicht maßgebend sind. Vielmehr können in Einzelfällen zur Gewährleistung einer verkehrssicheren Verfügbarkeit der Brücken - bauwerke Verkehrsbeschränkungen in Form von Geschwindigkeits- und/oder Gewichtsbeschränkungen sowie Lkw-Überholverbote oder ein Ausschluss des genehmigungspflichtigen Schwerverkehrs erforderlich werden. Hermann Minister für Verkehr