Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 618 22. 09. 2016 1Eingegangen: 22. 09. 2016 / Ausgegeben: 15. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Existenzgründungen von Unternehmen gab es seit dem Jahr 2011 im Rhein-Neckar-Kreis (aufgelistet nach Jahr und Kommune)? 2. Wie viele dieser Unternehmen bestehen heute noch? 3. Wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten diese Unternehmen heute an? 4. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis - tenzgründerinnen und -gründer durch das Land, die Metropolregion Rhein- Neckar, die Industrie- und Handelskammern und andere Initiativen (beispielsweise „Accelerate-Programme“)? 5. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis - tenzgründerinnen und -gründer nach ihrer Kenntnis entsprechend Frage 4 in den angrenzenden Bundesländern? 22. 09. 2016 Kleinböck SPD Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Förderung und Unterstützung von Existenzgründungen im Rhein-Neckar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 2 B e g r ü n d u n g Die wirtschaftliche Stärke unseres Landes fußt zum Großteil auf dem erfolgreichen Mittelstand. Diese Unternehmen sind es, die überproportional sichere Arbeitsund attraktive Ausbildungsplätze anbieten. Bei der Ansiedlung dieser Garanten und Stabilisatoren des wirtschaftlichen Erfolgs steht Baden-Württemberg und insbesondere der Rhein-Neckar-Kreis in Konkurrenz zu benachbarten Bundesländern. Diese Kleine Anfrage soll die Fakten, Unterstützungsmöglichkeiten und mögliche Optimierungspotenziale aufzeigen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 2. November 2016 Nr. 43-4310.023/115/1 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Existenzgründungen von Unternehmen gab es seit dem Jahr 2011 im Rhein-Neckar-Kreis (aufgelistet nach Jahr und Kommune)? Zu 1.: In den Jahren 2011 bis 2015 gab es im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 20.003 Betriebs - und sonstige Neugründungen: Die nach Gemeinden getrennte Aufstellung zu „Neugründungen im Rhein-Neckar- Kreis von 2011 bis 2015“ ist Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie viele dieser Unternehmen bestehen heute noch? Zu 2.: Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten diese Unternehmen heute an? Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. Betriebsgründung Jahr Hauptniederlassung Zweigniederlassung/ unselbst. Zweigstelle sonstige Neugründung 2011 564 217 3.561 2012 553 206 3.364 2013 520 209 3.344 2014 522 168 3.093 2015 507 193 2.982 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 4. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis - tenzgründerinnen und -gründer durch das Land, die Metropolregion Rhein- Neckar, die Industrie- und Handelskammern und andere Initiativen (beispielsweise „Accelerate-Programme“)? Zu 4.: Die Gründungsinitiativen und damit verbunden auch die Gründungsunterstützung in der Region Rhein-Neckar haben ihren Schwerpunkt in den kreisfreien Städten Mannheim und Heidelberg. Die damit verbundenen Netzwerke reichen gleichwohl in den Rhein-Neckar-Kreis hinein. In Baden-Württemberg und im Rhein-Neckar-Kreis stehen Existenzgründerinnen und -gründern folgende Instrumente zur Verfügung: Beratung und Erstanlaufstellen • Den zwölf Industrie- und Handelskammern sowie den acht Handwerkskammern kommt eine besondere Bedeutung als zentrale Erstanlaufstellen zu. Mit ihrem umfassenden Gründungsservice bieten alle baden-württembergischen Kammern bereits wesentliche Bausteine eines „One-Stop-Shops“ an. Das bedeutet, dass möglichst viele für eine Gründung nötige Schritte an einem Ort erledigt werden können. Hinzu kommt ein umfangreiches Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebot . Die IHK Rhein-Neckar bietet weitere gründungsspezifische Angebote, darunter einen speziellen Workshop zur intensiven Vertiefung der Gründungskenntnisse, Vernetzungsmöglichkeiten der Teilnehmenden, Sonderveranstaltungen zum Thema Unternehmenskauf und -nachfolge sowie zu IT-Themen wie z. B. „Erfolgreicher Webauftritt für Unternehmensgründerinnen und -gründer“ oder „IT-Sicherheit“. Ebenfalls nimmt die IHK am „Nachfolge-Moderatoren-Konzept “ teil (siehe unten). Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald berät Existenzgründerinnen und -gründer in allen relevanten Fragestellungen im betriebswirtschaftlich -kaufmännischen Bereich und erstellt gemeinsam mit den Existenzgründerinnen und -gründern einen detaillierten Geschäftsplan mit Finanzierungsvorschlägen unter Einbeziehung der KfW und L-Bank. Die Beratung im rechtlichen Bereich umfasst die Themen Rechtsformen, Vertragsformen und Versicherungen. Die „Betriebswirtschaftliche Beratung“ wird gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes. • Das Institut für Freie Berufe (IFB), Nürnberg, bietet die Einstiegsberatung für Freiberuflerinnen und Freiberufler in Baden-Württemberg an. Das IFB führt kostenlose Einzel- und Gruppenberatung im Rahmen von Telefonberatungen und Sprechtagen durch. • Mit den branchen- und landesweiten Beratungsgutscheinen können Gründerinnen und Gründer bei sieben Institutionen bzw. Netzwerken eine kostengünstige Gründungsberatung durch eine Expertin oder einen Experten in Anspruch nehmen . Die Individualberatung besteht aus zwei Phasen. Der Einstieg der Beratung erfolgt üblicherweise durch eine mehrstündige, in der Regel kostenlose Kompakt - beratung. Für mehrtätige Intensivberatungen wird eine stark kosten redu zierte Eigenbeteiligung verlangt. Der bürokratische Aufwand ist für die Beratenen auf ein Minimum reduziert, so muss z. B. kein gesonderter Antrag für die Beratungs - leistung gestellt werden. Man wendet sich einfach an die Partner der Gründungsgutscheine Baden-Württemberg und die geförderte Beratung kann beginnen . Die Gründungsberatung durch Beratungsgutscheine wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg finanziert. • Eine besondere Form der Existenzgründung ist die Unternehmensnachfolge. Die baden-württembergischen Nachfolge-Moderatoren sprechen Inhaberinnen und Inhaber von KMU sowie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger aktiv an und moderieren den Nachfolgeprozess. Dabei arbeiten sie mit unterschiedlichen Fachberaterinnen und -beratern zusammen. Die Projektförderung erfolgt aus Mitteln des ESF sowie des Landes Baden-Württemberg. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 4 Finanzierungshilfen Das Land Baden-Württemberg stellt über die L-Bank, die Bürgschaftsbank sowie der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) zahlreiche zielgruppenspezifische Finanzierungsmöglichkeiten bereit. Diese sind insbesondere: • zinsvergünstigte Darlehen • Bürgschaften • stille Beteiligungen • offene Beteiligungen Die einzelnen Angebote sind dem beigefügten Faltblatt „Förderprogramme zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“ (Stand August 2016) zu entnehmen (Anlage 2). Branchen- und Innovationsförderung • Im Rahmen des KMU-Instruments „Innovationsgutscheine“ bietet Baden-Würt - temberg speziell für innovative Start-ups bis fünf Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit den „Innovationsgutschein B Hightech“ an. Gefördert werden junge Unternehmen mit einem innovativen Vorhaben in den Zukunftsfeldern „Nachhaltige Mobilität“, „Umwelttechnologie und Ressourceneffizienz“, „Erneuerbare Energie“, „Gesundheitswirtschaft/Lebenswissenschaften“ sowie „IT in Produkten und IT-Dienstleistungen“. • Das Land hat einen Projektaufruf zum Thema „Entwicklung von Gründungsvorhaben mit hohem Potenzial – Unterstützung von Gründungswilligen mit Geschäftsideen aus den Bereichen innovative Dienstleistungen und Hochtechnologie “ in Form von branchen- oder technologiespezifischen Zentren (Startup -Acceleratoren) aufgelegt. Die Projektförderung ist aus Mitteln des ESF sowie aus Landesmitteln vorgesehen. Das Auswahl- und Bewertungsverfahren nach den vom ESF-Begleitausschuss für die Förderperiode 2014 bis 2020 festgelegten Kriterien läuft derzeit. • Die „innoWerft Technologie- und Gründerzentrum Walldorf Stiftung GmbH“ unterstützt junge Unternehmen im Bereich Hightech und bietet Räumlich - keiten, Trainings- und Coaching-Programme, betriebswirtschaftliche Beratung und die Kontaktaufnahme zu potenziellen Kapitalgebern. Das Land Baden- Württemberg ist über das Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe, an der innoWerft beteiligt und stellte im Jahr 2010 750.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. • Mit der WINregion Metropolregion Rhein-Neckar unterstützt das Land Baden- Württemberg aus EFRE- und Landesmitteln das regionale Entwicklungs - konzept für die Metropolregion Rhein-Neckar. Unterstützt werden die Projekte „Business Development Center Medizintechnologie“ sowie das „Business Development Center Organische Elektronik“. Metropolregion Rhein-Neckar GmbH: Die „Metropolregion Rhein-Neckar GmbH“ ist in der unmittelbaren operativen Existenzgründungsförderung nicht aktiv. Dies ist in erster Linie Aufgabe der Gründungszentren, Kammern (über die Starter-Zentren) und der lokalen Wirtschaftsförderer . Der generelle Plattformcharakter der gemeinsamen Regionalentwicklung kommt auch bei dieser Aufgabe zum Tragen. Das bedeutet, dass auf regionaler Ebene übergreifende Informationsangebote koordiniert werden und dadurch Vernetzung ermöglicht wird. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 Landkreis Rhein-Neckar: Die Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises bietet als Anlaufstelle für Existenzgründungen kostenlose Erstberatungen und vermittelt als Lotse Anfragen zielgerichtet an die bestehenden lokalen und regionalen Institutionen und Initia - tiven. Sie unterstützt bei der Fördermittelrecherche, speziell aus dem „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“. 5. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis - tenzgründerinnen und -gründer nach ihrer Kenntnis entsprechend Frage 4 in den angrenzenden Bundesländern? Zu 5.: Die Gründungsförderung des Landes Hessen setzt an zwei Punkten an: Beratung und Erstanlaufstellen: Ähnlich wie in Baden-Württemberg stehen zur Unterstützung von Existenzgründungen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung, deren Leistungen in ganz Hessen finanziell unterstützt werden (Zuschüsse des Hessischen Wirtschaftsminis - teriums und der EU). Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bieten kostenlose Einstiegsberatungen. Wenn es um die Hilfe für die Erstellung des Businessplans geht, unterstützen dabei z. B. die RKW Hessen GmbH oder im Handelsbereich der Handelsverband Hessen e. V. Finanzierungshilfen: Das Land Hessen unterstützt Gründerinnen und Gründer bei der Finanzierung mit Bürgschaften, Beteiligungen, zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Exis - tenzgründungsberatungen. • Ein Baustein dabei ist das Hessen-Mikrodarlehen, das mit einem Förderhöchstbetrag von 25.000 Euro auf junge Unternehmerinnen und Unternehmer zielt, die einen geringen Kreditbedarf haben. • Neu wurden im Jahr 2016 der Innovationskredit Hessen und der Technologiefonds Hessen (TFH III) aufgelegt. Der Innovationskredit Hessen richtet sich an innovative und schnell wachsende Unternehmen und Gründungen. • Der privat ko-finanzierte Beteiligungsfonds TFH III richtet sich an technologieorientierte und innovative kleine und mittelständische Unternehmen mit hohen Wachstumsperspektiven. Finanziert wird vor allem die Frühphase, aber auch die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen ist möglich. Das Land Rheinland-Pfalz bündelt die Förderung und Unterstützung von Gründungen in einer Gründungsinitiative. Beratung und Erstanlaufstellen: • Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bieten in den Starterzentren Leistungen in ähnlicher Weise wie in Baden-Württemberg an. Darüber hinaus sind die Starterzentren seit Januar 2007 berechtigt, neben den Gewerbeämtern rechtsverbindlich Gewerbean-, um- und -abmeldungen durchzuführen. Seit 2009 besteht ein webbasiertes Leis tungsangebot, mit dem Gründerinnen und Gründer in die Lage versetzt werden, die Gründungsformalitäten wie Gewerbemeldungen sowie Mitteilungen an das Finanzamt, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft leichter erledigen zu können. Die zur Geschäftsaufnahme notwendigen Daten müssen im „One-Stop-Shop“ nur einmal erfasst werden. • Das Beratungsprogramm des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz fördert Beratungen von Existenzgründerinnen und -gründern sowie von Unternehmensübergeberinnen und -übergebern aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe. Antrags- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 6 berechtigt sind Gründerinnen und Gründer in der Vorgründungsphase einer selbstständigen Vollexistenz oder einer Nebenerwerbsgründung. Eingeschlossen sind auch Übernahmen und Beteiligungen an bestehenden Betrieben. Die Zuschüsse werden von den Antragstellern bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt. • Mit dem Projekt „Gründungen in der Gesundheitswirtschaft“ soll ein dauerhaft nutzbares Beratungstool entwickelt werden. Finanzierungshilfen: Zur Förderung von Gründungen und Unternehmensübernahmen bietet das Land finanzielle Förderung über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz sowie über die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz an. Darunter fallen ERP-Gründerkredite RLP, Beteiligungen, Bürgschaften, der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz sowie sechs weitere regionale Venture-Capital Fonds. Die finanzielle Förderung der ISB wird im „Hausbankverfahren“ ausgereicht. Die Hausbanken sind also in die Förderverfahren direkt eingebunden. Branchen- und Innovationsförderung: • Zur Unterstützung von technologieorientierten Gründungen hält das Land mehr - heitlich die Anteile an Technologiezentren in den Oberzentren Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Ludwigshafen und Trier. Gründerinnen und Gründer können für einen bestimmten Zeitraum Räumlichkeiten anmieten, zudem steht ihnen ein maßgeschneidertes Beratungs- und Informationspaket zur Verfügung. • An den Standorten Mainz, Koblenz, Trier und Kaiserslautern sind Gründungsbüros an den Hochschulen etabliert. Deren Hauptaufgabe ist es, Studierende ebenso wie wissenschaftliches Personal an Universitäten und Hochschulen auf die Perspektive unternehmerischer Selbstständigkeit aufmerksam zu machen. In Vertretung Wicker Ministerialdirektor 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 AGS Gemeinde Jahr Hauptniederlassung Zweigniederlassung/ unselbst. Zweigstelle sonstige Neugründung 08 226 003 Altlußheim 2011 4 4 32 2012 6 1 43 2013 10 1 43 2014 9 0 35 2015 10 3 36 08 226 006 Bammental 2011 7 3 35 2012 11 3 40 2013 4 2 34 2014 8 3 47 2015 8 2 43 08 226 009 Brühl 2011 14 1 78 2012 14 3 103 2013 26 4 206 2014 11 4 79 2015 13 5 92 82 236 010 Dielheim 2011 8 4 50 2012 12 2 50 2013 6 1 50 2014 4 1 35 2015 9 1 61 08 226 012 Dossenheim 2011 12 2 89 2012 6 4 65 2013 13 6 63 2014 11 5 52 2015 17 3 59 08 226 013 Eberbach 2011 7 4 94 2012 9 11 54 2013 11 12 62 2014 9 9 69 2015 6 7 61 08 226 017 Epfenbach 2011 1 0 18 2012 5 2 11 2013 3 2 10 2014 4 0 16 2015 3 1 9 08 226 018 Eppelheim 2011 14 5 125 2012 11 6 142 2013 12 2 111 2014 19 4 109 2015 18 7 85 82 236 020 Eschelbronn 2011 3 0 12 2012 2 1 24 2013 2 0 26 2014 4 0 35 2015 2 1 29 08 226 022 Gaiberg 2011 1 0 20 2012 2 0 10 2013 5 0 20 2014 3 0 16 2015 4 1 13 08 226 027 Heddesbach 2011 0 0 4 2012 1 0 3 2013 1 0 2 2014 0 0 3 2015 1 0 1 08 226 028 Heddesheim 2011 6 6 61 2012 16 5 72 2013 8 3 62 2014 14 3 72 2015 11 5 65 08 226 029 Heiligkreuzsteinach 2011 0 0 23 2012 2 0 15 2013 3 0 18 2014 2 0 19 2015 1 0 12 Betriebsgründung Anlage 1: Neugründungen im Rhein-Neckar-Kreis von 2011 - 2015 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 8 08 226 031 Hemsbach 2011 10 2 93 2012 16 2 79 2013 11 6 56 2014 10 1 50 2015 4 1 64 08 226 032 Hockenheim 2011 31 6 162 2012 32 8 135 2013 22 7 108 2014 39 10 108 2015 32 9 99 08 226 036 Ilvesheim 2011 10 3 44 2012 8 0 56 2013 1 1 45 2014 4 0 45 2015 8 1 29 82 236 037 Ketsch 2011 15 8 84 2012 18 4 91 2013 12 7 62 2014 24 2 71 2015 17 5 71 08 226 038 Ladenburg 2011 3 6 61 2012 8 5 81 2013 18 2 106 2014 4 6 64 2015 12 3 49 08 226 040 Laudenbach 2011 4 1 40 2012 7 2 33 2013 4 3 44 2014 7 3 36 2015 6 2 50 08 226 041 Leimen 2011 21 9 185 2012 18 3 139 2013 7 7 130 2014 5 1 86 2015 12 8 153 08 226 046 Malsch 2011 1 3 19 2012 6 1 28 2013 4 1 14 2014 6 0 14 2015 3 0 18 82 236 048 Mauer 2011 0 1 26 2012 2 0 22 2013 3 2 15 2014 1 0 19 2015 2 0 19 08 226 049 Meckesheim 2011 6 2 34 2012 13 5 43 2013 8 2 34 2014 8 0 25 2015 1 2 40 08 226 054 Mühlhausen 2011 6 2 54 2012 4 1 43 2013 8 0 56 2014 4 4 57 2015 4 0 66 08 226 055 Neckarbischofsheim 2011 8 0 20 2012 2 1 25 2013 4 0 32 2014 2 0 22 2015 4 1 14 08 226 056 Neckargemünd 2011 9 4 40 2012 6 4 52 2013 5 2 41 2014 6 3 54 2015 9 4 36 82 236 058 Neidenstein 2011 1 0 12 2012 0 2 9 2013 3 0 7 2014 0 2 7 2015 2 2 9 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 08 226 059 Neulußheim 2011 1 1 38 2012 1 1 38 2013 6 1 36 2014 7 0 40 2015 6 1 27 08 226 060 Nußloch 2011 5 3 83 2012 9 5 51 2013 11 10 79 2014 10 6 76 2015 13 1 73 08 226 062 Oftersheim 2011 20 0 84 2012 8 2 57 2013 11 2 60 2014 10 2 82 2015 9 3 63 08 226 063 Plankstadt 2011 11 0 67 2012 9 1 54 2013 5 3 68 2014 6 1 76 2015 4 4 75 82 236 065 Rauenberg 2011 13 3 43 2012 2 2 54 2013 0 1 52 2014 5 2 56 2015 12 2 52 08 226 066 Reichartshausen 2011 0 1 9 2012 1 1 9 2013 2 0 6 2014 2 0 9 2015 3 1 12 08 226 068 Reilingen 2011 4 4 84 2012 12 1 88 2013 12 0 98 2014 9 1 86 2015 9 2 65 08 226 076 Sandhausen 2011 23 6 83 2012 7 4 72 2013 12 8 72 2014 6 2 78 2015 13 1 90 08 226 080 Schönau 2011 3 5 47 2012 4 1 24 2013 2 0 41 2014 1 0 35 2015 0 1 32 82 236 081 Schönbrunn 2011 4 0 22 2012 2 0 14 2013 0 0 21 2014 3 0 17 2015 0 0 14 08 226 082 Schriesheim 2011 9 2 69 2012 11 0 96 2013 10 3 86 2014 16 1 85 2015 10 1 74 08 226 084 Schwetzingen 2011 42 12 172 2012 37 16 167 2013 36 11 161 2014 34 10 180 2015 34 17 147 08 226 085 Sinsheim 2011 44 21 239 2012 47 18 216 2013 41 17 168 2014 42 21 183 2015 29 15 173 08 226 086 Spechbach 2011 0 0 9 2012 0 0 13 2013 0 0 9 2014 1 0 7 2015 1 0 15 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 10 82 236 091 Waibstadt 2011 5 3 35 2012 8 1 57 2013 5 2 54 2014 8 2 26 2015 0 4 29 08 226 095 Walldorf 2011 46 21 96 2012 31 19 123 2013 44 19 105 2014 37 7 94 2015 31 20 80 08 226 096 Weinheim 2011 51 31 287 2012 51 18 280 2013 30 32 251 2014 38 26 222 2015 35 20 240 08 226 097 Wiesenbach 2011 3 1 23 2012 4 2 19 2013 0 0 27 2014 1 0 27 2015 3 0 21 08 226 098 Wiesloch 2011 25 14 190 2012 26 19 183 2013 21 11 160 2014 20 10 163 2015 30 9 161 82 236 099 Wilhelmsfeld 2011 4 1 25 2012 4 0 19 2013 2 0 38 2014 1 0 22 2015 1 0 21 08 226 101 Zuzenhausen 2011 2 0 10 2012 1 1 14 2013 0 2 15 2014 2 0 9 2015 4 0 9 08 226 102 Angelbachtal 2011 4 0 30 2012 5 5 23 2013 3 1 25 2014 2 3 16 2015 2 1 19 08 226 103 St. Leon-Rot 2011 17 4 88 2012 17 3 66 2013 17 5 90 2014 23 3 107 2015 15 5 65 82 236 104 Lobbach 2011 0 0 16 2012 1 0 14 2013 5 0 20 2014 3 1 11 2015 1 0 12 08 226 105 Edingen-Neckarhausen 2011 14 4 111 2012 7 4 66 2013 18 4 78 2014 10 6 63 2015 8 3 59 82 236 106 Helmstadt-Bargen 2011 1 1 26 2012 5 0 19 2013 8 1 21 2014 2 1 16 2015 6 5 18 08 226 107 Hirschberg an der Bergstraße 2011 11 3 60 2012 6 6 60 2013 5 3 46 2014 5 2 62 2015 9 3 53 08 226 Rhein-Neckar-Kreis 2011 564 217 3561 2012 553 206 3364 2013 520 209 3344 2014 522 168 3093 2015 507 193 2982 © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2016 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge Förderprogramme zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 12 ÖFFENTLICHE FÖRDERPROGRAMME ZUR EXISTENZGRÜNDUNG PHASE PROGRAMM EU/ BUND/ LAND WER WOFÜR WAS WIE VIEL/ ANTRAGSTELLUNG/ SONSTIGE HINWEISE WWW V or gr ün du ng G rü nd un g Fe st ig un g (K o- ) F in an zi er un g du rc h G rü nd er in ne n/ G rü nd er B es te he nd e U nt er ne hm en In ve st iti on en B et rie bs m itt el Le be ns un te rh al t S on st ig es Zu sc hu ss Zi ns ve rb ill ig te s D ar le he n B et ei lig un g B ür gs ch af t Kapitalbedarf < 100.000 EUR V G F Mikrokreditfonds Deutschland Bund x x x x x x x Im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland des Bundes können in Stufen Kleinkredite bis zu 20.000 EUR vergeben werden. Die Kreditbetreuung – vom Erstgespräch bis zur Rückzahlung – erfolgt durch Mikrofinanzinstitute. www.meinmikrokredit .de V G F Startfinanzierung 80 (L-Bank) Land x x x x x Darlehenshöchstbetrag 100.000 EUR inkl. 80%iger Bürgschaft. Antragstellung über Hausbank. Bis 5 Jahre nach Gründung/Übernahme. www.l-bank.de V G F ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW) Bund x x x x x Darlehenshöchstbetrag 100.000 EUR inkl. 80%iger Bürgschaft. Antragstellung über Hausbank. Bis 5 Jahre nach Gründung/Übernahme. www.kfw.de V G F Mikromezzanin- Programm Land x x x x x x Der Fonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern wirtschaftliches Eigenkapital von 10.000 EUR bis 50.000 EUR. Er richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gründen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. www.mbg.de Kapitalbedarf > 100.000 EUR - G F Gründungsfinanzierung (L-Bank) Bund Land x x x x (x) Darlehensbetrag i.d.R. 5.000 EUR - 5 Mio. EUR. 50% Bürgschaft optional („Gründungsfinanzierung 50“). Antragstellung über Hausbank. Bis 5 Jahre nach Gründung/Übernahme. www.l-bank.de - - F Wachstumsfinanzierung (L-Bank) Bund Land x x x x (x) Darlehensbetrag i.d.R. 10.000 EUR - 5 Mio. EUR. 50% Bürgschaft optional („Wachstumsfinanzierung 50“). Antragstellung über Hausbank. Für KMU älter als 5 Jahre. www.l-bank.de - G F Liquiditätskredit (L-Bank) Land x x x x x Darlehensbetrag i.d.R. 10.000 EUR - 5 Mio. EUR. Förderung von Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen. Antragstellung über Hausbank. www.l-bank.de V G F ERP-Gründerkredit – Universell (KfW) Bund x x x x Darlehenshöchstbetrag 25 Mio. EUR. Bis 5 Jahre nach Gründung/Übernahme. Antragstellung über Hausbank. www.kfw.de - G F ERP-Kapital für Gründung (KfW) Bund x x x x x Nachrangdarlehen bis 500.000 EUR (erfüllt Eigenkapitalfunktion ) zur Aufstockung von Eigenmitteln. Antragstellung über Hausbank. Bis 3 Jahre nach Gründung/ Übernahme. www.kfw.de - G F KfW-Unternehmerkredit – Fremdkapital Bund x x x x x Darlehenshöchstbetrag 25 Mio. EUR. 50% Bürgschaft optional. Ab 5 Jahre nach Gründung. Antragstellung über Hausbank. www.kfw.de - G F Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Land x x x x x x Kreditfinanzierung: Bürgschaften bis 1,25 Mio. EUR, max. 80% des Kredits/Darlehens oder Avale. Leasingfinanzierung : Bürgschaftshöhe maximal 300.000 EUR pro KMU mit 30% oder 60% Bürgschaft. Antragstellung über Hausbank. www.buergschafts bank.de - G F Individuelle Bürgschaften der L-Bank Land x x x x x x Individuelle Bürgschaften bis zu einer Bürgschaftsquote von 50 Prozent (maximaler Bürgschaftsbetrag der L-Bank pro Einzelfall 5 Mio. EUR). Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank. www.l-bank.de - G F MBG Beteiligungen für Existenzgründung und -festigung Land x x x x x Stille Beteiligung bis 250.000 EUR (im Einzelfall darüber ). Bis 3 Jahre nach Gründung. Antragstellung bei der MBG. www.mbg.de - G - MBG Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge Land x x x x x Stille Beteiligung bis 750.000 EUR Betriebsübernehmer /innen, tätige Beteiligungen (MBO/ MBI). Antragstellung bei der MBG. www.mbg.de - G F MBG Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung Land x x x x x Stille Beteiligung bis 1 Mio. EUR (Aufstockung über 1 Mio. EUR im Einzelfall möglich). Antragstellung bei der MBG. www.mbg.de - G F Kombi-Programm (L-Bank, MBG, Bürgschaftsbank BW) Land x x x x x x x 50% Bürgschaft bis max. 1 Mio. EUR für ein Förderdarlehen der L-Bank kombiniert mit einer stillen Beteiligung der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft . Zwischen 100.000 - 500.000 EUR pro Vorhaben. www.l-bank.de www.buergschafts bank.de V G F Sonderprogramm Leasing Land x x x x x x Mobilienleasing von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtung , EDV-Ausstattung etc. Leasingobjekt muss nach allgemeiner Verkaufsauffassung leasingfähig sein. Bürgschaften bis 1,25 Millionen EUR (max. 80%). www.buergschafts bank.de V G F Sonderprogramm Avale Land x x x x Verbürgung von Avalrahmen/Einzelavalen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe, Auftragsabwicklung , Gewährleistung. Bürgschaften bis 1,25 Millionen EUR (max. 80%). www.buergschafts bank.de 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 PHASE PROGRAMM EU/ BUND/ LAND WER WOFÜR WAS WIE VIEL/ ANTRAGSTELLUNG/ SONSTIGE HINWEISE WWW V or gr ün du ng G rü nd un g Fe st ig un g (K o- ) F in an zi er un g du rc h G rü nd er in ne n/ G rü nd er B es te he nd e U nt er ne hm en In ve st iti on en B et rie bs m itt el Le be ns un te rh al t S on st ig es Zu sc hu ss Zi ns ve rb ill ig te s D ar le he n B et ei lig un g B ür gs ch af t Gründung/ Investition Ländlicher Raum - G - Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum Land EU x x x x x Gefördert werden u.a. Existenzgründerinnen mit innovativem Konzept und entsprechender beruflicher Vorbildung oder Berufserfahrung mit bis zu 40%, max. 120.000 EUR. Antragstellung bei den Regierungspräsidien , Abteilung Landwirtschaft. www.mlr.badenwuerttemberg .de - G F Investitionsfinanzierung (L-Bank) Land x x x x x Finanzierung der Übernahme eines Unternehmens, Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung, Standortverlagerung , der Beteiligung an einem Unternehmen im Ländlichen Raum. Darlehenshöchstbetrag in der Regel 10 Millionen EUR. Antragstellung über Hausbank. www.l-bank.de - G F Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Land x x x x x Investitionsmaßnahmen in ländlich geprägten Orten. Gefördert werden nur Vorhaben, die im Rahmen einer Gesamtkonzeption der Gemeinde durchgeführt werden und die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW in das ELR-Programm aufgenommen (eingeplant) wurden. www.l-bank.de www.mlr.badenwuerttemberg .de Innovation/ Technologie/ F&E/ Patent/ Kreativwirtschaft - G F Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (A und B) Land x x x x Bis zu 2.500 EUR Zuschuss (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/einer Dienstleistung/ eines Verfahrens. Bis zu 5.000 EUR Zuschuss (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungsund Entwicklungstätigkeiten externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Antragstellung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW. Spätestens bei Abrechnung der Gutscheine muss das Unternehmen gegründet sein. www.innovations gutscheine.de - G F Innovationsgutschein B Hightech Land x x x x Bis zu 20.000 EUR Zuschuss für Start Ups im Hightech -Bereich (kombinierbar mit Gutschein A, siehe oben). Gefördert werden Hightech-Gründungen in der Vorgründungsphase und bis 5 Jahre nach Gründung. Antragstellung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW. www.innovations gutscheine.de - G F Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) Land x x x x x Bis zu 5.000 EUR Zuschuss für Maßnahmen, die der Erstvermarktung eines neuen, kreativen Produkts oder einer Dienstleistung dienen. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft. Antragstellung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW. www.innovations gutscheine.de - G F WIPANO – Wissensund Technologietransfer durch Patente und Normen Bund x x x x Unterstützung bei der erstmaligen Sicherung der Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch Patente und Gebrauchsmuster. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Max. 10.000 EUR. www.bmwi.de - - F BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) Bund x x x x Bis zu 50% der Ausgaben für externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Antragstellung bei einem autorisierten Beratungsunternehmen oder den IHKen und Handwerkskammern in Baden- Württemberg. www.innoberatung .de - - F Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Bund x x x x Gefördert werden FuE-Aktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Bis zu 350.000 EUR für einzelbetriebliche FuE-Projekte. Antragstellung für Einzelprojekte bei der EuroNorm GmbH (Projektträger des BMWi). www.zim-bmwi.de - - F Innovationsfinanzierung (L-Bank) Land x x x (x) Gefördert werden FuE-Vorhaben. Darlehenshöhe: 10.000 EUR bis 5 Mio. EUR. 50 Prozent Bürgschaft optional („Innovationsfinanzierung 50“). Antragstellung über Hausbank. www.l-bank.de - - F MBG Innovationsprogramm Land x x x x Stille Beteiligung bis 1. Mio. EUR (in Kooperation mit der Hausbank bis 2,5 Mio. EUR). Antragstellung bei der MBG. www.mbg.de - G F MBG Risikokapitalfonds Land x x x x Stille Beteiligung bis 1. Mio. EUR. Für Unternehmen < 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz nur 10 Mio. EUR oder Bilanzsumme nur 10 Mio. EUR. Bis 5 Jahre nach Gründung. Antragstellung bei der MBG. www.mbg.de - G - High-Tech Gründerfonds Bund x x x x x Bis zu 600.000 EUR Risikokapital in der Seedphase + nachrangiges Gesellschafterdarlehen. Zielgruppe: technologieorientierte Unternehmensgründungen mit hohem Potenzial. Antragstellung beim High-Tech- Gründerfonds. www.htgf.de Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 14 PHASE PROGRAMM EU/ BUND/ LAND WER WOFÜR WAS WIE VIEL/ ANTRAGSTELLUNG/ SONSTIGE HINWEISE WWW V or gr ün du ng G rü nd un g Fe st ig un g (K o- ) F in an zi er un g du rc h G rü nd er in ne n/ G rü nd er B es te he nd e U nt er ne hm en In ve st iti on en B et rie bs m itt el Le be ns un te rh al t S on st ig es Zu sc hu ss Zi ns ve rb ill ig te s D ar le he n B et ei lig un g B ür gs ch af t - G - Seedfonds BW Land x x x x x Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen . Gemeinsames Investment mit dem Hightech- Gründerfonds über 600.000 EUR und Seedfonds von 120.000 EUR. Bis 1 Jahr nach Gründung. www.mbg.de www.lbbw-venture. de - - F ERP-Innovationsprogramm (KfW) Bund x x x Max. 5 Mio. EUR. Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Neu- und Weiterentwicklung von Produkten und Produktionsverfahren. Antragstellung über Hausbank. Ab 2 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. www.kfw.de - G F COPARION Fonds Bund x x x x Maximal 10 Mio. EUR. Der gemeinsam vom ERP- Sondervermögen und der KfW aufgelegte Fonds COPARION beteiligt sich an innovativen Technologieunternehmen mit Betriebssitz in Deutschland. www.coparion.de - - F L-EA Mittelstandsfonds Land x x x x Offene Beteiligung oder Mezzanine-Finanzierung. Neben dem etablierten Mittelstand können auch jüngere IT-/Technologie-Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt platziert sind, ab einem Volumen von 1 Mio. EUR finanziell begleitet werden. www.l-ea.de - G F InnoFin (L-Bank) Land x x x x x Ausfallbürgschaft bis zu 70%. Förderung von Investitionsvorhaben , FuE-Vorhaben oder Betriebsmittelbedarf. Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaftsbeträge bis zu 1,25 Mio. EUR, L-Bank Bürgschaftsbeträge über 1,25 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR. www.l-bank.de - G F VC Fonds Baden-Württemberg Land x x x x x x Eigenkapital für innovative und wachstumsstarke Unternehmen in Baden-Württemberg – von der Gründungs - oder Seed- über die Start-up-Phase bis zur Expansion. In der ersten Finanzierungsrunde werden zwischen 300.000 EUR und 500.000 EUR investiert. In weiteren Finanzierungsrunden lässt sich das Engagement auf ca. 1,25 Mio. EUR pro Portfoliounternehmen erhöhen. www.vc-fondsbw .de - - F Messeprogramm junge innovative Unternehmen Bund x x x Gefördert wird die Teilnahme an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen (jünger als 10 Jahre) auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Antragstellung beim BAFA. www.bafa.de - - F INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Bund x x x x Gefördert werden private Investoren, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Der private Investor erhält 20% des Ausgabepreises seiner Beteiligung (mindestens 10.000 EUR) als Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Antragstellung über Online-Plattform des BAFA. www.bafa.de Gründung aus der Arbeitslosigkeit - G - Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld I) Bund x x x x Zuschuss orientiert sich an der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zzgl. Zuschuss zur sozialen Absicherung. Zielgruppe: Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III. Antragstellung bei den Agenturen für Arbeit. www.arbeitsagentur .de - G - Einstiegsgeld (Arbeitslosengeld II) Bund x x x x Zuschuss zum Arbeitslosengeld II. Zielgruppe: Hilfebedürftige , die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Antragstellung bei den Agenturen für Arbeit. www.arbeitsagentur .de Innovative Gründung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen V - - EXIST-Gründerstipendium Bund EU x x x x 1.000 - 3.000 EUR/Monat (Stipendium) zzgl. bis zu 10.000 EUR für Sachausgaben und 5.000 EUR für Coachings für innovative Gründungsvorhaben. Zielgruppe : Wissenschaftler/innen, Hochschulabsolventen und Studierende. Antragstellung über die staatliche Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. www.exist.de V - - Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen Land x x x x Sicherung Lebensunterhalt für die Dauer von i.d.R. 2 Jahren, kostenlose Nutzung (technischer) Infrastruktur der Hochschule, Gruppen- /Einzelcoaching bis zu 5.500 EUR. Zielgruppe: Wissenschaftliche Mitarbeiter/- innen, Bewerber/-innen, die eine vorgelagerte EXIST- Förderung erhalten haben. Antragstellung über die Hochschule. www.jungeinnovatoren .de 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 PHASE PROGRAMM EU/ BUND/ LAND WER WOFÜR WAS WIE VIEL/ ANTRAGSTELLUNG/ SONSTIGE HINWEISE WWW V or gr ün du ng G rü nd un g Fe st ig un g (K o- ) F in an zi er un g du rc h G rü nd er in ne n/ G rü nd er B es te he nd e U nt er ne hm en In ve st iti on en B et rie bs m itt el Le be ns un te rh al t S on st ig es Zu sc hu ss Zi ns ve rb ill ig te s D ar le he n B et ei lig un g B ür gs ch af t V G F EXIST- Forschungstransfer – Förderphase I und II Bund EU x x x x x Förderphase I: Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 250.000 EUR. Zielgruppe: Forscherteams an Hochschulen und aus Forschungseinrichtungen. Antragstellung über die Hochschule oder Forschungseinrichtung. Förderphase II: Bis zu 180.000 EUR. Zielgruppe: Technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden. (Bei Redaktionsschluss wurde eine weitere Verbesserung der Förderkonditionen angekündigt.) www.exist.de Beratung/ Coaching/ Fortbildung/ Auslandsaufenthalt V G F Kurzberatung Land x x x x Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW geförderte kostenlose oder kostengünstige Kurzberatung von Kammern und Fachverbänden. www.wm.badenwuerttemberg .de V G F Existenzgründungsberatung im Handwerk Land x x x Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW sowie vom Bund geförderte Einzelberatung der Betriebsberater der Handwerkskammern. Keine Antragstellung erforderlich. www.handwerkbw .de V - - Beratungsgutscheine (Existenzgründungsberatung ) Land EU x x x Gründerinnen und Gründer können aktuell bei 7 Institutionen bzw. Konsortien eine stark kostenreduzierte mehrtägige Gründungsberatung durch einen Experten bzw. eine Expertin in Anspruch nehmen. Aufgrund der regionalen, branchen- oder zielgruppenspezifischen Ausrichtung der Beratungsangebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall, können die Konditionen etwas variieren. www.gruendungbw .de - G F Förderung unternehmerischen Know-hows Bund EU x x x Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) bekommen bis zu 50% der Ausgaben, max. 2.000 EUR Zuschuss. Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung bekommen bis zu 50% der Ausgaben, max. 1.500 EUR Zuschuss. Der Förderantrag für eine Unternehmensberatung muss bei einer Leitstelle eingereicht werden. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). www.beratungs foerderung.info V - - Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ) Bund x x x x x Kombination von Zuschuss und Darlehen zu den Kosten bestimmter Fortbildungsmaßnahmen. Gefördert werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie z.B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Bei Existenzgründungen, die zu neuen Arbeits- oder Ausbildungsplätzen führen, wird ein Darlehensteilerlass gewährt. Antragstellung bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung. www.meisterbafoeg .info - G F Erasmus für Jungunternehmer (EU-Austauschprogramm ) Bund EU x x x x x Finanzielle Unterstützung während des Auslandaufenthalts (ein bis sechs Monate). Je nach Land zwischen 560 - 1.100 EUR/Monat zur Abdeckung der Reisekosten, Lebens- und Unterhaltskosten etc. Gründungsvorhaben muss durch Business-Plan bereits konkretisiert sein. www.erasmusentrepreneurs .eu Förderung überbetrieblicher Einrichtungen und Maßnahmen - - - Europäischer Sozialfonds (ESF) in Baden- Württemberg Land EU x x Der ESF bildet das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er umfasst dabei folgende Bereiche: Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen und Unternehmen (auch Existenzgründerinnen und -gründer) an den wirtschaftlichen Wandel, Verbesserung des Zugangs Erwerbssuchender und nicht erwerbstätiger Personen zum Arbeitsmarkt, Verbesserung der Eingliederung sozial benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Projekte können nur zu den Themen beantragt werden, die im jeweiligen Aufruf konkret benannt sind. www.esf-bw.de - - - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden- Württemberg Land EU x x Das Ziel des EFRE ist die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in der Europäischen Union durch Abbau der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen . Der EFRE finanziert: Investitionen zur Schaffung von dauerhafter Beschäftigung; Infrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Forschung und Innovation (einschl . innovative Gründungsvorhaben), Umwelt und Nachhaltigkeit . Projekte können nur zu den Themen beantragt werden, die im jeweiligen Aufruf konkret benannt sind. www.efre-bw.de Weitere Informationen zu Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg, des Bundes und der EU: www.gruendung-bw.de und www.foerderdatenbank.de Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 16 Die im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg angesiedelte Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge – – führt seit 1994 den überbetrieblichen Teil der Existenzgründungsinitiative des Landes durch. Oberstes Ziel ist die quantitative Erhöhung und insbesondere die Verbesserung der Qualität von Existenzgründungen. Mit der vorliegenden Ausgabe unserer Schriftenreihe sollen Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit erhalten, sich über das Förderangebot des Bundes und des Landes zu informieren. Gleichzeitig soll die Broschüre eine Arbeitshilfe sein, die Sie auf Gespräche mit Beratern der Kammern, Verbände oder weiterer Anlaufstellen sowie den Firmenkundenbetreuern der Banken vorbereitet. Das Land Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Beteiligungsgesellschaft ) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen. Die bundesweit geförderten Programme komplettieren dabei das Förderangebot. Diese reichen von Mikrofinanzierungsangeboten und Darlehensprogrammen über Bürgschaften und Beteiligungen bis hin zur Bereitstellung von Wagniskapital und Innovationsförderprogrammen . Zudem stehen für Gründungsvorhaben im Ländlichen Raum, Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen, Gründung aus der Arbeitslosigkeit oder innovative, technologieorientierte Vorhaben spezielle Förderangebote bereit. Zur optimalen Vorbereitung auf die Gründung fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg begleitende Beratungen in der Vorgründungsphase. Nach der Gründung , in der Existenzfestigungsphase, können weitere Beratungsprogramme des Bundes in Anspruch genommen werden. Auch empfiehlt es sich, zuvor die kostenlosen bzw. kostengünstigen Existenzgründungsberatungen und Qualifizierungsangebote der Industrie - und Handelskammern sowie der Handwerkskammern zu nutzen . Freiberuflerinnen und Freiberufler können kostenlose Sprechtage in Anspruch nehmen, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gefördert und vom Institut für Freie Berufe durchgeführt werden. Mit konzeptioneller und finanzieller Unterstützung der hat sich in Baden-Württemberg ein diversifiziertes Informations-, Qualifizierungs - und Beratungsangebot entwickelt. Es ergänzt das Kernangebot der Kammern und Förderbanken und hat in der Regel eine regionale, branchen- oder zielgruppenspezifische Ausrichtung. Bevor Sie für Ihr Vorhaben öffentliche Zuschüsse oder – über Ihre Hausbank – Finanzierungshilfen beantragen, ist es ratsam, im Vorfeld ein Orientierungsgespräch zu führen. So können die Berater der Anlaufstellen Ihnen vorab die Schwachstellen aufzeigen und wertvolle Hilfestellungen geben. Einen Überblick über die Beratungsangebote und Anlaufstellen in Baden-Württemberg gibt Ihnen das entsprechende Faltblatt aus der Schriftenreihe der . 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 Bitte beachten Sie: − In der Übersicht werden zusätzlich Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg und des Bundes aufgeführt, die sich an alle kleinen und mittleren Unternehmen richten, erfahrungsgemäß aber auch von jungen Unternehmen häufig in Anspruch genommen werden. − Landkreise, Städte oder Gemeinden bieten zum Teil eigene Förderprogramme an, welche in der Übersicht nicht enthalten sind. Bitte erfragen Sie diese bei der jeweiligen Wirtschaftsförderung . − In den meisten Fällen darf erst nach einer Bewilligung des Förderantrags mit dem Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ) begonnen werden. Informieren Sie sich deshalb genau darüber, wann Sie mit dem Vorhaben beginnen dürfen, ohne dass es für eine Förderbewilligung schädlich wäre. − Entsprechend dem Hausbankprinzip werden Darlehen und Bürgschaften meistens über die örtlichen Hausbanken beantragt, welche Sie zunächst von Ihrem Gründungskonzept überzeugen müssen . Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im jeweiligen Förderprogramm vermerkt. − Viele der Förderprogramme können miteinander kombiniert werden . Vor allem bei einem größeren Kapitalbedarf besteht der optimale Finanzierungsmix häufig aus einer Kombination von zinsgünstigen Darlehen, Nachrangdarlehen, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen , Zuschüssen und/oder Beteiligungskapital. − Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der aufgeführten öffentlichen Darlehen, Bürgschaften oder Zuschüsse besteht nicht. − In der Regel gilt bei den genannten Förderprogrammen als Obergrenze für eine Antragsberechtigung die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro (einschließlich aller verbundenen Unternehmen ). Bei manchen Programmen gelten auch geringere Obergrenzen . − Die in den Förderprogrammen genannten Konditionen sind zum Teil variabel und werden entsprechend der Lage auf dem Kapitalmarkt angepasst. Es empfiehlt sich deshalb, die aktuellen Konditionen vor der Antragstellung bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 618 18 Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung Baden-Württemberg im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf während eines Wahlkampfes weder von Parteien noch von deren Kandidaten und Kandidatinnen oder Hilfskräften zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers bzw. der Herausgeberin zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift verbreitet wurde. Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. S ta nd : A ug us t 20 16 Weitere Veröffentlichungen der : • Präsentation der – Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge • Beratungsangebote und Anlaufstellen zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge • Innovative und technologieorientierte Gründungen • Schule und Selbständigkeit • Unternehmensnachfolge • Gründerinnen und Unternehmerinnen • Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen G es ta ltu ng : d m bo .d e Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Referat 43 Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge – Schlossplatz 4 • 70173 Stuttgart Tel.: 0711/123-2786 • Fax: -2556 • E-Mail: ifex@wm.bwl.de www.gruendung-bw.de Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei : Prof. Peter Schäfer Leiter Telefon 0711/123-2773 p.schaefer@wm.bwl.de Dagmar Müller • Sekretariat • Hotline Telefon 0711/123-2786 dagmar.mueller@wm.bwl.de Arndt Upfold Stellvertretender Leiter • Innovative und wachstumsstarke Unternehmensgründungen • Spin-off-Gründungen aus Unternehmen • Gründungsfinanzierung, -beratung und -qualifizierung • VC-BW Telefon 0711/123-2674 arndt.upfold@wm.bwl.de Henning Schimpf Projektleiter • Gründungsfinanzierung, -beratung und -qualifizierung • Unternehmensnachfolge Telefon 0711/123-2217 henning.schimpf@wm.bwl.de Tabea Dick Projektleiterin • Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Telefon 0711/123-2615 tabea.dick@wm.bwl.de g schein www. gruendu ngbw .de