Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 621 23. 09. 2016 1Eingegangen: 23. 09. 2016 / Ausgegeben: 31. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kommt sie zu der Feststellung aus dem Handbuch „Ankommen – Klarkommen “, die „Homo-Ehe ist erlaubt“, wo doch die Öffnung der Ehe für alle Menschen bisher nicht erfolgte? 2. Wie beurteilt sie den Umstand, dass die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner ein nach wie vor geltendes Wesensmerkmal der Ehe ist, wie beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft im Urteil vom 17. Juli 2002 feststellt? 3. Wie beurteilt sie den Umstand, dass es für gleichgeschlechtliche Partnerschaften als dauerhafte Bindung das Rechtsinstitut der „eingetragenen Lebenspartnerschaft “ gibt? 4. Aus welchen Gründen fühlte sie sich bei der Erstellung des Handbuchs nicht an die gegenwärtige Rechtslage gebunden? 5. Ist sie der Ansicht, den Adressaten des Handbuchs sei es nicht vermittelbar, dass es sowohl die Ehe als auch die eingetragene Lebenspartnerschaft gibt? 6. Ist die Formulierung, die „Homo-Ehe ist erlaubt“ in dem Handbuch „Ankommen – Klarkommen“ Ausdruck des Bestrebens der Landesregierung, auf Bundesebene das Rechtsinstitut der Ehe auf homosexuelle Partnerschaften auszuweiten ? 7. Warum hielt es Staatsrätin Erler für richtig, die in Druck gegangene Formulierung so zu wählen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums „Homo-Ehe ist erlaubt“ – was bezweckt die Landes - regierung mit ihrer falschen Darstellung der Rechtslage in Deutschland? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 621 2 8. Warum hielt es Innenminister Strobl für richtig, die in Druck gegangene Formulierung so zu wählen? 9. Welche weiteren Angehörigen der Landesregierung bzw. der Ministerien haben den Entwurf des Handbuchs vor Drucklegung und Veröffentlichung erhalten? 10. Welche konkreten Konsequenzen zieht sie aus dieser Sache? 22. 09. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Auf Seite fünf des Handbuchs „Ankommen – Klarkommen“ ist unter der Überschrift Ehe und Partnerschaft zu lesen „Homo-Ehe ist erlaubt“. Diese Feststellung entspricht nicht der in Deutschland geltenden Rechtslage. Bekanntermaßen ist in Deutschland die Verschiedengeschlechtlichkeit noch Wesensmerkmal der Ehe. Für gleichgeschlechtliche Partnerschaften existiert weiterhin nicht die Ehe, sondern das Rechtsinstitut der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“. Die auf Bundesebene vorzunehmende Öffnung der Ehe für alle ist noch nicht erfolgt. Es ist daher zu eruieren, was die Landesregierung mit ihrer Falschdarstellung beabsichtigt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 Nr. SR 0142 beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie kommt sie zu der Feststellung aus dem Handbuch „Ankommen – Klar - kommen“, die „Homo-Ehe ist erlaubt“, wo doch die Öffnung der Ehe für alle Menschen bisher nicht erfolgte? Es handelt sich offenkundig nicht um ein Zitat des Gesetzes, sondern um eine Erläuterung kultureller Unterschiede zu vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge. 2. Wie beurteilt sie den Umstand, dass die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner ein nach wie vor geltendes Wesensmerkmal der Ehe ist, wie beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft im Urteil vom 17. Juli 2002 feststellt? Die Landesregierung stellt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht in Frage. 3. Wie beurteilt sie den Umstand, dass es für gleichgeschlechtliche Partnerschaften als dauerhafte Bindung das Rechtsinstitut der „eingetragenen Lebenspartnerschaft “ gibt? Der Landesregierung ist die Rechtslage bekannt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 621 4. Aus welchen Gründen fühlte sie sich bei der Erstellung des Handbuchs nicht an die gegenwärtige Rechtslage gebunden? Wie aus dem Zusammenhang ohne weiteres erkennbar ist, vermittelt der sogenannte „Pocketguide“ nur Stichworte als Ergänzung zur Interpretation der Zeichnungen . Zum besseren Verständnis, insbesondere für Menschen mit nur geringen Deutschkenntnissen, wurde auf sehr knappe Formulierungen geachtet. „Homo- Ehe“ ist kein Rechtsbegriff. Der Begriff wird im „Pocketguide“ vielmehr, wie es auch in der Alltagssprache üblich ist, als Synonym für die gesellschaftliche und staatliche Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Beziehungen in Baden-Württemberg verwendet. 5. Ist sie der Ansicht, den Adressaten des Handbuchs sei es nicht vermittelbar, dass es sowohl die Ehe als auch die eingetragene Lebenspartnerschaft gibt? Es geht nicht um Vermittlung der Rechtslage im Einzelnen. Ziel ist eine einfache und gut verständliche Erklärung elementarer Werte, hier also der gesellschaftlichen und staatlichen Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Beziehungen. 6. Ist die Formulierung, die „Homo-Ehe ist erlaubt“ in dem Handbuch „Ankommen – Klarkommen“ Ausdruck des Bestrebens der Landesregierung, auf Bundesebene das Rechtsinstitut der Ehe auf homosexuelle Partnerschaften auszuweiten ? Nein. 7. Warum hielt es Staatsrätin Erler für richtig, die in Druck gegangene Formulierung so zu wählen? Es wird auf die Antworten zu Nr. 5. und 6. verwiesen. 8. Warum hielt es Innenminister Strobl für richtig, die in Druck gegangene Formulierung so zu wählen? Es wird auf die Antworten zu Nr. 5. und 6. verwiesen. 9. Welche weiteren Angehörigen der Landesregierung bzw. der Ministerien haben den Entwurf des Handbuchs vor Drucklegung und Veröffentlichung erhalten? Die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg, in der das Staatsministerium, das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, das Ministerium für Finanzen sowie das Ministerium für Soziales und Integration vertreten sind, hat den Guide freigegeben. 10. Welche konkreten Konsequenzen zieht sie aus dieser Sache? Keine. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei