Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 628 22. 09. 2016 1Eingegangen: 22. 09. 2016 / Ausgegeben: 03. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: Wird sie sich auf Bundesebene im Zuge der Anhörung für die Beibehaltung der Kategorisierung des sechsspurigen Ausbaus der A 5 zwischen Hemsbach und Hei - delberg als „vordringlicher Bedarf“ einsetzen? 21. 09. 2016 Martin ABW Kleine Anfrage der Abg. Claudia Martin ABW und Antwort des Ministeriums für Verkehr Kategorisierung des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn (A) 5 zwischen Hemsbach und Heidelberg im Bundesverkehrswegeplan 2030 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 628 2 B e g r ü n d u n g Im Bundesverkehrswegeplan 2030 war zunächst der sechsspurige Ausbau der A 5 als „vordringlich“ eingestuft worden. Nun wurde aber bekannt, dass das Bundesverkehrsministerium den Ausbau von „vordringlicher Bedarf“ auf „weiterer Bedarf “ zurückgestuft hat. Pendler aus der Region Rhein-Neckar klagen schon seit vielen Jahren über die chronisch überlastete A 5 auf dem betreffenden Streckenabschnitt . Zu bestimmten Zeiten ist dort täglich Stop-and-Go-Verkehr. Abgesehen von der verlorenen Zeit bedeuten diese täglichen, kilometerlangen Staus auch eine erhebliche Belastung für die Umwelt. Ein sechsspuriger Ausbau des Stre cken - abschnitts ist dringend erforderlich. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 Nr. 23-3941.11/304 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: Wird sie sich auf Bundesebene im Zuge der Anhörung für die Beibehaltung der Kategorisierung des sechsspurigen Ausbaus der A 5 zwischen Hemsbach und Hei - delberg als „vordringlicher Bedarf“ einsetzen? Die Landesregierung wird sich aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht für die Einstufung des sechsspurigen Ausbaus der A 5 zwischen AK Heidelberg und AS Hemsbach im Vordringlichen Bedarf einsetzen: Der Abschnitt der BAB 5 zwischen AK Heidelberg und AS Hemsbach ist derzeit vierstreifig ausgebaut und im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht ausgewiesen. Südlich daran schließt der ebenfalls vierstreifig ausgebaute Abschnitt AK Walldorf bis AK Heidelberg an. Dieser Abschnitt ist im BVWP als Vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Die westlich der A 5 verlaufende Parallelautobahn A 6 bzw. A 67 ist in Teilabschnitten bereits sechsstreifig ausgebaut. Die noch nicht ausgebauten Strecken der A 6 sind im BVWP als Vordringlicher Bedarf zum sechsstreifigen Ausbau enthalten . Eine Planung ist noch nicht vorhanden. Es ist vorgesehen, die noch nicht ausgebauten Streckenabschnitte bis zum Jahr 2030 baulich fertig zu stellen. Um den dringend notwendigen Ausbau der hochbelasteten Autobahnabschnitte in Baden-Württemberg konsequent und systematisch zu realisieren, bedarf es einer räumlich und zeitlich strukturierten Vorgehensweise. Ein zeitgleicher Ausbau der beiden parallel zueinander liegenden Abschnitte der A 6 und der A 5 würde zu gegenseitigen Behinderungen führen. Es ist daher vorgesehen, den Ausbau streckenbezogen durchzuführen, beginnend mit der A 6. Sobald die Planungen zur A 6 fertiggestellt sind und der Ausbau beginnt, können die Planungen für den Ausbau der A 5 begonnen werden. Hierzu berechtigt die Einstufung der Autobahnstrecke in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht. Hermann Minister für Verkehr *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen.