Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 629 26. 09. 2016 1Eingegangen: 26. 09. 2016 / Ausgegeben: 31. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Schlachthöfen in Baden-Württemberg wird die Betäubung mit CO2- Gasen eingesetzt? 2. Werden in Baden-Württemberg alternative Betäubungsmethoden eingesetzt und wenn ja, wo? 3. Wie beurteilt sie die gängige Praxis der Betäubung von Schweinen mit CO2- Gasen vor dem Schlachten? 4. Wie steht sie zu der Klage der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e. V. gegen das Fleischversorgungszentrum Mannheim GmbH (FVZ)? 5. Setzt sie sich dafür ein, in der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung und auf Ebene der EU in der EU-Schlachtverordnung eine CO2-Betäubung von Schweinen zukünftig zu unterbinden? 21. 09. 2016 Martin ABW Kleine Anfrage der Abg. Claudia Martin ABW und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kohlenstoffdioxid (CO2)-Betäubung von Schweinen beim Schlachtvorgang Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 629 2 B e g r ü n d u n g Über die Presse wurde bekannt, dass die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e. V. Strafanzeige gegen das FVZ Mannheim wegen Tierquälerei gestellt hat. PETA Deutschland e. V. argumentiert, dass die Tiere bei dem CO2-Betäubungsverfahren großen Qualen ausgesetzt seien, das Verfahren aber trotz inzwischen vorhandener alternativer Methoden aus Kostengründen weiter eingesetzt werde. Nach Aussagen des Geschäftsführers des Schlachthofs hat das FVZ vom Regierungspräsidium Karlsruhe „Bestnoten“ erhalten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 Nr. Z(34)-0141.5/55F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Schlachthöfen in Baden-Württemberg wird die Betäubung mit CO2- Gasen eingesetzt? Zu 1.: Der Einsatz der CO2-Betäubung beim Schwein ist in größeren Schlachteinrichtungen in Deutschland und anderen Staaten (z. B. Dänemark, USA) gängige Praxis. In Baden-Württemberg sind nach Kenntnis des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz derzeit fünf CO2-Betäubungsanlagen in Betrieb. 2. Werden in Baden-Württemberg alternative Betäubungsmethoden eingesetzt und wenn ja, wo? 3. Wie beurteilt sie die gängige Praxis der Betäubung von Schweinen mit CO2- Gasen vor dem Schlachten? Zu 2. und 3.: Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung wurde mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist, EU-weit neu geregelt. Diese Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzu - wenden. Sie wird national ergänzt durch die Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl I S. 2982). Ein Verzeichnis der zulässigen Betäubungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben (z. B. Beschreibung, Anwendungsbedingungen usw.) enthält Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Darüber hinaus legt Anlage 1 der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung ggf. abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu diesen zulässigen Betäubungsverfahren fest. Zu den zulässigen Betäubungsverfahren im Rahmen der Schlachtung von Schweinen gehört neben der elektrischen Betäubung auch der Einsatz von CO2. Dies hat auch den Landesbeirat für Tierschutz veranlasst, zur CO2-Betäubung Stellung zu nehmen und Hinweise für die Anwendung dieser Methode zu erarbeiten. Bei beiden Verfahren besteht hinsichtlich der Optimierung des Tierschutzes bei der Schlachtung Forschungsbedarf . Bei der CO2-Betäubung werden Schlachtschweine in Kleingruppen in Gondeln getrieben, welche in eine mindestens 80 %ige CO2-Konzentration abgesenkt werden . Die CO2-Betäubung steht in der Kritik, weil die Betäubung nicht sofort eintritt und die Tiere bei der Einleitung Atemnot-Symptome und Abwehrverhalten zeigen. Die CO2-Betäubung hat jedoch einige, auch tierschutzrelevante Vorteile: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 629 Ein geringes Risiko menschlichen Versagens bei der Betäubung im Vergleich z. B. zur Elektrobetäubung, die Tiere bleiben in einer Gruppe (bei Elektrobetäubung Vereinzelung), Konstanz und eine hohe Effektivität bei hohen Schlachtzahlen . Alternative Edelgase (Helium, Argon) zur Betäubung von Schweinen sind in Erprobung. Praxistaugliche Lösungen konnten bisher nicht entwickelt werden; problematisch sind Flüchtigkeit, Verfügbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der Gase. Der Umgang mit den Schlachttieren unmittelbar vor der Betäubung (Stress) hat einen entscheidenden Einfluss auf die Betäubungseffektivität und somit auf eine schmerzfreie Betäubung und Entblutung der Tiere. Auch die Rasse soll ausschlaggebend sein für die Betäubungseffektivität. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verweist hierzu auch auf die Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf den Antrag der Fraktion GRÜNE – Tierschutz in Baden-Württemberg – Drucksache 15/6411, die Auskunft über die vielfältigen Aktivtäten der Landesregierung im Hinblick auf die Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorgaben bei der Schlachtung gibt. 4. Wie steht sie zu der Klage der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e. V. gegen das Fleischversorgungszentrum Mannheim GmbH (FVZ)? Zu 4.: Auf die Ausführungen zu 2., 3. und 5. wird verwiesen. Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat der zuständige Staatsanwalt am 6. Oktober 2016 auf Nachfrage mitgeteilt, dass noch nicht über die Klage entschieden wurde. 5. Setzt sie sich dafür ein, in der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung und auf Ebene der EU in der EU-Schlachtverordnung eine CO2-Betäubung von Schweinen zukünftig zu unterbinden? Zu 5.: Auf die Ausführungen zu 2. und 3. wird verwiesen. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat die Entwicklung verbesserter Verfahren bei der Betäubung von Schlachtschweinen mehrfach, zuletzt am 9. September 2016 in Rostock-Warne - münde diskutiert. Dabei haben die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder u. a. weiter dringenden Bedarf für eine verbesserte Betäubung bei der Schlachtung von Schweinen gesehen und auf ihren Beschluss bei der Herbst-AMK 2014 verwiesen. Dort hatten sie festgestellt, dass es weiterer Forschungsaktivitäten zu weniger belastenden Alternativen zur Kohlendioxidbetäubung und zur Verbesserung der Effektivität der Elektrobetäubung von Schlachtschweinen bedarf. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz