Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 631 22. 09. 2016 1Eingegangen: 22. 09. 2016 / Ausgegeben: 24. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich die Zahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Vergleich zur Drucksache 16/184 für das neue Schuljahr 2016/2017 verändert? 2. Sind die Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) voll besetzt? 3. Stehen die Stellen dem schulpsychologischen Beratungsdienst im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) voll zur Verfügung oder ist dies – z. B. durch Abordnungen – nicht der Fall? 4. Wie stellt sich die Relation der Stellen für Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) im Vergleich zu den anderen Schulämtern dar? 5. Wie stellt sich die Relation der tatsächlich für die Schulpsychologischen Beratungsstellen zur Verfügung stehenden Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) im Vergleich zu den anderen Schulämtern dar? 6. Ist inzwischen bekannt, ob die Schulpsychologischen Beratungsstellen im Schul - amtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) durch Stelleneinsparungen in der Kultusverwaltung betroffen sein werden? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Aktueller Stand der Schulpsychologischen Betreuung im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 631 2 7. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren durch den Ausbau der Schulsozialarbeit das Aufgabenspektrum der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verändert ? 12. 09. 2016 Deuschle CDU A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 11. November 2016 Nr. 14-6402.2/162 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich die Zahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Vergleich zur Drucksache 16/184 für das neue Schuljahr 2016/2017 verändert? Die Zahl der Sollstellen hat sich für das Schuljahr 2016/2017 nicht verändert. 2. Sind die Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) voll besetzt? Nach der Berechnung anhand der Relation Schulpsychologin/Schulpsychologe zu Schülerin/Schüler wurden der schulpsychologischen Beratungsstelle im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) ursprünglich 8,5 Planstellen zugewiesen . Im Stammpersonal sind dort derzeit neun Personen mit Anspruch auf Vollbeschäftigung beschäftigt. Es besteht daher zahlenmäßig ein Stellenüberhang gegenüber den ursprünglich zugewiesenen Stellen. Dies war möglich durch die vorübergehende Inanspruchnahme von nichtbesetzten Stellenanteilen aus einer anderen Schulpsychologischen Beratungsstelle, die dort zeitweise nicht verwendet werden konnten. Mit Stand vom 1. November 2016 sind verschiedene Stellenbruchteile mit einem Anteil von insgesamt 1,35 Stellen aufgrund von Elternzeit/ Mutterschutz bzw. Teilzeitbeschäftigung unbesetzt. Für Stellenbruchteile von 0,60 Stellen wurde kürzlich ein Besetzungsverfahren durchgeführt, dessen Abschluss unmittelbar bevorsteht. Mit dessen Abschluss sind im November 2016 daher insgesamt 8,25 Stellen der zugewiesenen 8,5 Stellen besetzt. 3. Stehen die Stellen dem schulpsychologischen Beratungsdienst im Schulamts - bezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) voll zur Verfügung oder ist dies – z. B. durch Abordnungen – nicht der Fall? Die Stellen stehen voll zur Verfügung. Es bestehen keine Abordnungen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 631 4. Wie stellt sich die Relation der Stellen für Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) im Vergleich zu den anderen Schulämtern dar? Bei einer personellen Vollbesetzung der schulpsychologischen Beratungsstellen ergeben sich die in der Tabelle dargestellten Relationen, die sich auf die Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 aller allgemein bildenden und beruflichen Schulen beziehen (Quelle: Statistisches Landesamt). Die Relation für die schul - psychologische Beratungsstelle im Schulamtsbezirk Nürtingen liegt im landesweiten Durchschnitt. 5. Wie stellt sich die Relation der tatsächlich für die Schulpsychologischen Beratungsstellen zur Verfügung stehenden Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) im Vergleich zu den anderen Schulämtern dar? Für die schulpsychologische Beratungsstelle im Schulamtsbezirk Nürtingen ergibt sich eine Anzahl von 66.958 potenziell zu beratenden Schülerinnen und Schülern. Vorgesehen sind 8,5 Personalstellen für die Beratungsstelle. Bei den tatsächlich besetzten 8,25 Stellen (Stand November 2016) beträgt die Relation 1 Schulpsychologin /Schulpsychologe : 8.116 Schülerinnen/Schüler. Im Vergleich zu den anderen Schulämtern liegt die schulpsychologische Beratungsstelle im Schulamtsbezirk Nürtingen damit noch im landesweiten Durchschnitt. SSA-Bezug Relation Schulpsych : Schüler-/innen Stand, nach Tranche 3 Böblingen 7.861 Nürtingen 7.878 Göppingen 7.473 Heilbronn 8.169 Künzelsau 7.446 Ludwigsburg 7.921 Stuttgart 8.142 Backnang 7.986 Karlsruhe 8.190 Mannheim 7.687 Pforzheim 7.631 Rastatt 7.679 Freiburg 8.489 Singen 7.977 Lörrach 7.405 Offenburg 7.564 Donaueschingen 7.358 Ulm 8.222 Albstadt 7.161 Markdorf 7.592 Tübingen 7.373 LAND BW 7.789 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 631 4 6. Ist inzwischen bekannt, ob die Schulpsychologischen Beratungsstellen im Schul - amtsbezirk Nürtingen (Außenstelle Esslingen) durch Stelleneinsparungen in der Kultusverwaltung betroffen sein werden? Zwischenzeitlich wurde entschieden, dass die Stelleneinsparauflagen aus der 14. Legislaturperiode die Staatlichen Schulämter und damit den Bereich Schul - psychologie nicht betreffen werden. Folglich ist auch die Schulpsychologische Beratungsstelle im Schulamtsbezirk Nürtingen nicht von diesen Stelleneinsparauflagen betroffen. 7. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren durch den Ausbau der Schulsozial - arbeit das Aufgabenspektrum der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verändert? Bei zunehmend komplexeren Beratungsanliegen, die von Eltern und Lehrkräften an die schulpsychologischen Beratungsstellen herangetragen werden, ist die Schulsozialarbeit ein wichtiger Kooperationspartner, z. B. bei Mobbing, Schulabsentismus oder auch Kindeswohlgefährdung. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter richten immer wieder Fortbildungs- und Supervisionsanfragen an die schulpsychologischen Beratungsstellen. Die schulpsychologischen Beratungsstellen können einzelne Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bei komplexen Einzelfällen beraten, die Durchführung von Supervisionsgruppen mit Schulsozialarbeitenden ist aus Ressourcengründen nicht möglich. Bei Fortbildungen der Schulpsychologie für schulinterne Krisenteams nimmt neben der Schulleitung und der Beratungslehrkraft häufig auch die Schulsozialarbeit teil. Die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den knapp 2.000 Beratungslehrkräften im Land und der Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Anliegen der Schul - psychologie. Es ist vorgesehen, diese Kooperation zwischen Beratungslehrkräften und Schulsozialarbeit sowie anderen Personen (z. B. Schulseelsorge, Verbindungslehrkraft , Sonderpädagogik) eines schulinternen interprofessionellen Beratungs - und Unterstützungssystems landesweit zu stärken und die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte transparenter darzustellen. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport