Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 680 28. 09. 2016 1Eingegangen: 28. 09. 2016 / Ausgegeben: 10. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Abdeckung der Zuständigkeitsbereiche der Bergwachten Schwarzwald und Württemberg durch Bergwachten und Bergstationen sowie durch Einsatzfahrzeuge, Räumlichkeiten für Personal und Sanitätsräume? 2. Wie erklärt sie die Abweichung zwischen den bisher bewilligten Fördermitteln nach § 26 Rettungsdienstgesetz (RDG) an die Bergwacht Schwarzwald und dem seitens der Bergwacht ermittelten Bedarf von mindestens 350.000 Euro unter Berücksichtigung der Vorschrift aus § 26 RDG, welche eine Förderung von 90 vom Hundert der förderungsfähigen Kosten vorschreibt? 3. Wie bewertet sie die Finanzierung der Bergwachten mit den bisher bewilligten Fördermitteln auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der jährlichen Einsatzzahlen ? 4. Ist aus ihrer Sicht eine erneute Erhöhung der Benutzungsentgelte geboten oder ist diese angedacht, insbesondere um die relativ niedrigen Einsatzzahlen der Bergwachten zu kompensieren? 5. Wie bewertet sie das Verhältnis zwischen den Einsatzzahlen und der aus Landesmitteln finanzierten Förderungen an die Bergwachten im Vergleich zu an - deren Rettungsdiensten, wie beispielsweise an das Rote Kreuz, die Wasserwacht, die Deutsche Luftrettung und andere? 6. Wie bewertet sie die Situation, dass die Abdeckung von Teilen des Zuständigkeitsbereichs der Bergwacht Schwarzwald mit funktionierenden Einsatzfahrzeugen durch unzureichende Fördermittel zur Instandsetzung oder Ersetzung von nicht mehr zulassungsfähigen Einsatzfahrzeugen fraglich ist? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Finanzierung der Bergwachten in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 680 2 7. Wie bewertet sie den Einsatz von Privatfahrzeugen von Mitgliedern der Bergwacht als Einsatzfahrzeuge durch Anbringen von Magnetschildern? 8. Welche Gründe liegen vor, dass Mitglieder der Bergwacht im Gegensatz zu Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren im Einsatzfall nicht gesetzlich vom Arbeitgeber freigestellt werden, unter Berücksichtigung, dass die ständige Ruf - bereitschaft der Mitglieder der Bergwacht eine ähnliche Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern darstellt wie bei den Freiwilligen Feuerwehren? 9. Wie bewertet sie die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Finanzierung der Bergwachten durch die betroffenen Kommunen, ähnlich zur Finanzierung der freiwilligen und beruflichen Feuerwehren? 10. Wie verhalten sich die Kosten der Anschaffung bzw. Förderung der Anschaffung und Unterhaltung einer Seilwinde für einen in Baden-Württemberg stationierten Hubschrauber gegenüber den Kosten im Bedarfsfall einen Hubschrauber mit Seilwinde aus der Schweiz (Rega) anzufordern? 13. 09. 2016 Dr. Aden FDP/DVP B e g r ü n d u n g Nach Berichten der Medien und der Bergwacht Schwarzwald ist die Finanzierung der Bergwachten in Baden-Württemberg trotz steigender Einsatzzahlen unzureichend . Einzelne Fahrzeuge konnten aufgrund fehlender Finanzmittel nicht neu beschafft werden. Darüber hinaus wird dargestellt, dass etwa die Hälfte der Haushaltsmittel der Bergwacht Schwarzwald aus privaten Mitteln gedeckt werden muss, was eine erhebliche Belastung der ehrenamtlichen Mitglieder der Bergwacht darstellt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 Nr. 6-5461.3-15/5/5 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Abdeckung der Zuständigkeitsbereiche der Bergwachten Schwarzwald und Württemberg durch Bergwachten und Bergstationen sowie durch Einsatzfahrzeuge, Räumlichkeiten für Personal und Sanitätsräume? Zu 1.: Die Bergwacht in Baden-Württemberg besteht aus zwei Landesverbänden, die Bergwacht Schwarzwald und die DRK-Bergwacht Württemberg, die sich in sieben Einsatzleitbereiche mit insgesamt 45 Ortsgruppen gliedern. Die Ausstattung der Einsatzleitbereiche einschließlich der Landesleitungen mit Einsatzfahrzeugen sowie Bergrettungswachen und Bergrettungsstationen ist in der Anlage dargestellt. Die Einteilung in sieben Einsatzleitbereiche ergibt sich aus dem neuen Einsatzund Führungskonzept, das beide Bergwachtorganisationen gemeinsam erarbeitet haben. Das Innenministerium sieht dieses Konzept als sachgerecht und einsatztaktisch sinnvoll an. Es deckt Gebiete mit einem über das übliche Maß hinausgehenden Risiko von Unfällen in unwegsamem Gelände oder mit schwierigen Witte- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 680 rungsverhältnissen ab. Diese Gebiete sind großteils deckungsgleich mit einem in den letzten Jahren gestiegenen Aufkommen an Nutzung infolge eines geänderten Freizeitverhaltens und einer immer stärker werdenden touristischen Nutzung. 2. Wie erklärt sie die Abweichung zwischen den bisher bewilligten Fördermitteln nach § 26 Rettungsdienstgesetz (RDG) an die Bergwacht Schwarzwald und dem seitens der Bergwacht ermittelten Bedarf von mindestens 350.000 Euro unter Berücksichtigung der Vorschrift aus § 26 RDG, welche eine Förderung von 90 vom Hundert der förderungsfähigen Kosten vorschreibt? 3. Wie bewertet sie die Finanzierung der Bergwachten mit den bisher bewilligten Fördermitteln auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der jährlichen Einsatzzahlen? Zu 2. und 3.: Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt in einem dualen System. Tragende Säule ist das Benutzungsentgelt, welches die Krankenversicherungen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Kostenträger im Rettungsdienst für ihre Versicherten aufbringen. Die öffentliche Förderung nach Maßgabe der §§ 26 und 30 RDG ergänzt diese Finanzierung. In diesem Rahmen fördert das Land die Organisationen der Bergwacht durch Zuschüsse zu den Investitionskosten von Bergrettungswachen und Zentralen Stationen, aber auch zur Beschaffung, Wiederbeschaffung oder Ergänzungsbeschaffung notwendiger Rettungsmittel wie beispielweise Einsatzfahrzeuge, Funkgeräte etc. Die Förderung beläuft sich auf 90 Prozent der förderfähigen Kosten nach Maß - gabe der Förderrichtlinien-Rettungsdienst (FRL-RD). Voraussetzung hierfür ist eine Berücksichtigung der Projekte in dem Jahresförderprogramm des Landes für den Rettungsdienst, das von dem Landesausschuss für den Rettungsdienst – dem u. a. alle Leistungsträger im Rettungsdienst angehören – beschlossen wird. Die in dem dargestellten Rahmen der Bergwacht Schwarzwald und der DRK- Bergwacht Württemberg gewährte Landesförderung nebst den Einsatzzahlen im Rettungsdienst (Transporte gemäß § 60 Sozialgesetzbuch [SGB] Fünftes Buch [V]) ist in nachstehender Übersicht für die Jahre 2012 bis 2016 aufgeführt: Die Förderung des Landes neben einer Finanzierung durch die Benutzungsentgelte ist erforderlich, um die Bergwacht Schwarzwald und die DRK-Bergwacht Württemberg für deren Aufgaben im Rettungsdienst auszustatten. Die aktuell von den Bergwachten geforderten Mittel ergeben sich vor allem aus den für die neue Konzeption anstehenden Beschaffungskosten bei einer mittleren Fahrzeuglebensdauer von zwölf Jahren. Entsprechend dem Prüfauftrag der Koalitionsvereinbarung wird Förderjahr Rettungsmittelförderung (Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Funkgeräten, etc.) Investitionskostenförderung (Bergrettungswachen [BRW], Zentrale Stationen [ZS]) Gesamt Einsätze im Rettungsdienst (Transporte gemäß SGB V) 2012 120.000 € – 120.000 € 1.190 2013 120.000 € – 120.000 € 1.297 2014 210.300 € 43.490 € 253.790 € 1.007 2015 120.000 € – 120.000 € 1.058 2016 190.000 € – 190.000 € noch keine Angaben Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 680 4 im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2018 eine verbesserte Ausstattung der Sonderrettungsdienste in der Berg- und Wasserrettung angestrebt und die daher notwendigen Mittel zum Haushalt 2018 angemeldet. 4. Ist aus ihrer Sicht eine erneute Erhöhung der Benutzungsentgelte geboten oder ist diese angedacht, insbesondere um die relativ niedrigen Einsatzzahlen der Bergwachten zu kompensieren? Zu 4.: Das Innenministerium setzt sich seit jeher für auskömmliche Benutzungsentgelte in der Bergrettung ein. Es begrüßt daher, dass die Kostenträger im Rettungsdienst bei den Benutzungsentgeltverhandlungen mit der Bergwacht Schwarzwald und der DRK-Bergwacht Württemberg eine mehrstufige Erhöhung vereinbart haben. Dem - zufolge werden bereits seit dem 1. Januar 2016 anstatt der bisherigen 332,00 Euro nunmehr 550,00 Euro für jeden Notfallpatienten bezahlt, der nach entsprechender Versorgung von der Bergrettung zum weiteren Transport an den straßengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung übergeben wird. In einem weiteren Schritt sollen die Benutzungsentgelte ab dem Jahr 2018 auf 650,00 Euro pro Notfalleinsatz erhöht werden. Das Innenministerium erwartet aufgrund dieser Erhöhungen eine spürbare Verbesserung der Finanzsituation bei der Bergwacht Schwarzwald und DRK-Bergwacht Württemberg. Allerdings bleibt die Abhängigkeit von den Einsatzzahlen ein schwer zu kalkulierender Faktor. Das Innenministerium unterstützt daher die langfristige Zielsetzung der Bergrettungsorganisationen für eine Umstellung der Entgeltfinanzierung der Krankenkassen auf eine Budgetfinanzierung, um die Vorhalte - und Betriebskosten der Bergrettung unabhängig von saisonalen Schwankungen der Einsatzzahlen zu gewährleisten. 5. Wie bewertet sie das Verhältnis zwischen den Einsatzzahlen und der aus Landesmitteln finanzierten Förderungen an die Bergwachten im Vergleich zu anderen Rettungsdiensten, wie beispielsweise an das Rote Kreuz, die Wasserwacht , die Deutsche Luftrettung und andere? Zu 5.: Baden-Württemberg steht wie andere Bundesländer vor der Herausforderung steigender Einsatzzahlen in der Notfallrettung. 2015 wurden 1.036.800 Notfalleinsätze mit Rettungswagen, 282.400 Notarzteinsätze und rund 11.500 Einsätze mit Luft - rettungsmitteln durchgeführt. Die bei der Antwort zur Frage Ziffer 2. dargestellten Einsatzzahlen betragen weit weniger als ein Prozent am Einsatzaufkommen in der Notfallrettung. Der Anteil am Förderbetrag für das Jahr 2015 – bezogen auf die Gesamtsumme der in diesem Haushaltsjahr für die Investitions- und Rettungsmittelförderung verfügbaren Mittel in Höhe von 2.200.000 Euro – umfasst rund sechs Prozent. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Bergwachten in Baden-Württemberg grundsätzlich unabhängig von den Einsatzzahlen einen Grundstock an Ausrüstung vorhalten müssen, um den Bürgerinnen und Bürgern in lebensbedrohlichen Lagen schnell und kompetent helfen zu können. Bei der Wasserrettung ist das Verhältnis zwischen der Landesförderung und den insgesamt verfügbaren Fördermitteln vergleichbar. Für die Luftrettung wurden 2015 keine Fördermittel aufgewendet. 6. Wie bewertet sie die Situation, dass die Abdeckung von Teilen des Zuständigkeitsbereichs der Bergwacht Schwarzwald mit funktionierenden Einsatzfahrzeugen durch unzureichende Fördermittel zur Instandsetzung oder Ersetzung von nicht mehr zulassungsfähigen Einsatzfahrzeugen fraglich ist? Zu 6.: Die Mitwirkung der Bergrettungsorganisationen in der Bergrettung erfolgt auf der Basis einer freiwilligen satzungsgemäßen Vereinsleistung im Rahmen der dort be - 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 680 stehenden Vorhaltungs- und Ehrenamtsstrukturen. Bei auftretenden Engpässen ist die Bergwacht Schwarzwald bemüht, durch geeignete Organisationsmaßnahmen einsatzfähige Fahrzeuge umzuverteilen. Das Land wird, zum Ersatz von vier irreparabel defekten Fahrzeugen, zeitnah vier Einsatzfahrzeuge (davon drei für die Berg - wacht Schwarzwald) zur Schließung der entstehenden Lücke zur Verfügung stellen. 7. Wie bewertet sie den Einsatz von Privatfahrzeugen von Mitgliedern der Bergwacht als Einsatzfahrzeuge durch Anbringen von Magnetschildern? Zu 7.: Wie bei den Feuerwehren im Land werden auch bei Einsätzen der Bergwacht die Standorte der Bergrettungswachen oder -stationen grundsätzlich mit Privatfahrzeugen angefahren. Davon unabhängig werden Privatfahrzeuge in Ausnahmesituationen auch im Einsatz genutzt, wenn kein Einsatzfahrzeug der Bergwacht verfügbar ist. Die Bergwacht Schwarzwald hat durch Dienstanweisung geregelt, dass in einem solchen Fall grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung zu beachten ist und keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen. 8. Welche Gründe liegen vor, dass Mitglieder der Bergwacht im Gegensatz zu Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren im Einsatzfall nicht gesetzlich vom Arbeitgeber freigestellt werden, unter Berücksichtigung, dass die ständige Rufbereitschaft der Mitglieder der Bergwacht eine ähnliche Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern darstellt wie bei den Freiwilligen Feuerwehren? Zu 8.: Die Bergwacht Schwarzwald und die DRK-Bergwacht Württemberg sind Hilfs - organisationen, die – basierend auf dem Ehrenamtsprinzip – freiwillig im Rettungsdienst mitwirken. Die gesetzliche Freistellungsverpflichtung eines Arbeitgebers stellt einen Eingriff des Staates in dessen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Artikel 14 Grundgesetz) dar, der einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Dieser ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden, rund um die Uhr eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Aus dieser Sicherstellungsverpflichtung folgt eine Verpflichtung der Feuerwehrangehörigen, am Dienst einschließlich der Aus- und Fortbildung teilzunehmen und sich bei Alarm unverzüglich einzufinden . Diese Dienstverpflichtung muss durch eine gesetzliche Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers ermöglicht und abgesichert werden. Demgegenüber werden die Organisationen der Bergwacht im Rahmen ihrer Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit tätig. Es besteht keine Dienstpflicht und daher in der Folge auch keine Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers bzw. Dienst - herrn. Im Übrigen besteht Konsens mit allen Hilfsorganisationen, keine Dienstverpflichtung für die ehrenamtlich Tätigen im Rettungsdienst einzuführen. 9. Wie bewertet sie die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Finanzierung der Bergwachten durch die betroffenen Kommunen, ähnlich zur Finanzierung der freiwilligen und beruflichen Feuerwehren? Zu 9.: Die Gewährleistung der Bergrettung durch die Bergwacht Schwarzwald und die DRK-Bergwacht Württemberg ist eine Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst, die primär im Rahmen der Finanzierungsmechanismen des Rettungsdienstgesetzes durch Benutzungsentgelte der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger sowie durch Zuwendungen des Landes nach den §§ 26 und 30 RDG zu finanzieren ist. Eine kommunale Mitfinanzierung des Berg-Rettungsdienstes ist eine Op - tion, die bei der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich jedoch nur als Freiwilligkeitsleistung denkbar ist. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 680 6 Sofern die Bergwacht Aufgaben außerhalb des Rettungsdienstgesetzes wahrnimmt , handelt sie in der Regel privatrechtlich. Die Kosten sind hierfür vom Auftraggeber zu erstatten. Ein solcher Auftraggeber können auch Gemeinden sein. Eine Besonderheit kann darüber hinaus bestehen, wenn die Bergwacht Aufgaben der Gemeinde nach Feuerwehrgesetz wahrnimmt. Auch dann sind die Gemeinden zur Kostentragung verpflichtet. 10. Wie verhalten sich die Kosten der Anschaffung bzw. Förderung der Anschaffung und Unterhaltung einer Seilwinde für einen in Baden-Württemberg stationierten Hubschrauber gegenüber den Kosten im Bedarfsfall einen Hubschrauber mit Seilwinde aus der Schweiz (Rega) anzufordern? Zu 10.: Die Windenrettung wird insbesondere durch die Hubschrauber der REGA der Standorte Basel und St. Gallen sichergestellt. Die REGA ist als gesetzlicher Leis - tungsträger in den Rettungsdienst von Baden-Württemberg eingebunden. Im Jahr 2012 wurden durch die REGA neun, im Jahr 2013 elf und im Jahr 2014 sieben entsprechende Einsätze durchgeführt. In Einzelfällen kamen darüber hinaus insbesondere im nördlichen Baden-Württemberg noch der DRF-Rettungshubschrauber Christoph 27 am Standort Nürnberg und im südöstlichen Bereich der ARA- Hubschrauber RK 2 am Standort Reutte zum Einsatz. Die Hubschrauber der REGA sind 24 Stunden betriebsbereit. Ihr Haupteinsatzgebiet ist der südliche Schwarzwald. Da die Luftrettungseinsätze nach Flugminutenpreisen berechnet werden, die zwischen den Krankenkassen und den Luftrettungsorganisationen im Rahmen der Selbstverwaltung vereinbart werden, steigen mit zunehmender Länge der Anflugstrecken auch die in Rechnung zu stellenden Einsatzkosten . Bei der Ausstattung eines in Baden-Württemberg stationierten Hubschraubers sind allerdings die Anschaffungskosten für eine Seilwinde zu berücksichtigen . Zudem muss bei Hubschraubern mit ständig montierter Seilwinde – bedingt durch den Personalaufwand und dem Erfordernis regelmäßiger Übungen, aber auch durch sonstige höhere Wartungs- und Betriebskosten – mit entsprechenden Mehrkosten von jährlich rund 450.000 Euro gerechnet werden. In der Vergangenheit wurde daher stets davon abgesehen, eine baden-württembergische Lösung zu priorisieren, sondern vielmehr auf ein länderübergreifendes Versorgungskonzept gesetzt. Derzeit ist im Zuge der Bundeswehrreform die Stationierung eines SAR-Hubschraubers in Niederstetten im Rettungsdienstbereich Main-Tauber-Kreis in Planung . Die weitere Entwicklung bleibt insoweit abzuwarten. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 680 Ei ns at zle itb er ei ch e Be rg w ac ht S ch w ar zw al d An la ge 1 W al dk irc h Em m en di ng en 6 Be rg re tt un gs fa hr ze ug e Be rg re tt un gs w ac he K an de l Fe ld be rg -A ltg la sh üt te n Fr ei bu rg / Br ei sg au - Ho ch sc hw ar zw al d 6 AT V* /M ot or sc hl itt en Be rg re tt un gs w ac he N eu gl as hü tt en Fr ei bu rg Fr ei bu rg / Br ei sg au - Ho ch sc hw ar zw al d 1 M TW ** Be rg re tt un gs w ac he D re isa m ta l; Be rg w ac ht st at io n Se eb uc k Hi nt er za rt en Fr ei bu rg / Br ei sg au - Ho ch sc hw ar zw al d 1 Kd oW ** * Be rg w ac ht st at io n Hi nt er za rt en ; B er gw ac ht st at io n W in de ck M ün st er ta l Fr ei bu rg / Br ei sg au - Ho ch sc hw ar zw al d Be rg re tt un gs w ac he M ün st er ta l; Be rg w ac ht st at io n Ha id st ei n Su lzb ur g Fr ei bu rg / Br ei sg au - Ho ch sc hw ar zw al d Be rg w ac ht st at io n Si rn itz ; B er gw ac ht st at io n Su lzb ur g Lö rr ac h Ist ei n Lö rr ac h 6 Be rg re tt un gs fa hr ze ug e Be rg w ac ht st io n Ist ei n M ug ge nb ru nn Lö rr ac h 6 AT V* /M ot or sc hl itt en Be rg re tt un gs w ac he N ot sc hr ei ; B er gr et tu ng sw ac he M ug ge nb ru nn Sc hö na u Lö rr ac h 1 M TW ** Be rg re tt un gs w ac he B er gf rie d; B er gr et tu ng sw ac he S ch ön au To dt na u Lö rr ac h 1 Kd oW ** * Be rg re tt un gs w ac he H eb el ho f; Be rg w ac ht st at io n To dt na u To dt nb au be rg Lö rr ac h Be rg re tt un gs w ac he T od tn au be rg W ie de n Lö rr ac h Be rg w ac ht at io nW ie de n; B er gw ac ht st at io n Ro lls pi tz W al ds hu t Be rn au W al ds hu t 6 Be rg re tt un gs fa hr ze ug e Be rg re tt un gs w ac he B er na u Fu rt w an ge n Vi lli ng en 6 AT V* /M ot or sc hl itt en Be rg re tt un gs w ac he N eu ec k; B er gw ac ht st at io n Fu rt w an ge n Hö ch en sc hw an d W al ds hu t 1 M TW ** Be rg re tt un gs w ac he H öc he ns ch w an d M en ze ns ch w an d W al ds hu t 1 Kd oW ** * Be rg w ac ht st at io n M en ze ns ch w an d To dt m oo s W al ds hu t Be rg re tt un gs w ac he T od tm oo s W ut ac h W al ds hu t Be rg re tt un gs w ac he W ut ac h- Ew at tin ge n No rd Ac he rt al O rt en au kr ei s 7 Be rg re tt un gs fa hr ze ug e Be rg w ac ht st at io n Se eb ac h Ba d He rr en al b- Do be l Ca lw 6 AT V* /M ot or sc hl itt en Be rg re tt un gs w ac he T al w ie se O be rt al Fr eu de ns ta dt 1 M TW ** Be rg re tt un gs w ac he R uh rs te in ; B er gw ac ht st at io n O be rt al Ka rls ru he Ka rls ru he b zw . 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