Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 684 16. Wahlperiode Eingang: 29.09.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU Schärfere Regeln für ausländische Unternehmen in Frankreich Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die verschärften Regelungen für Arbeitnehmerentsendungen im Zuge der Umsetzung des „Macron“-Gesetzes („Loi Macron“) zum 1. Juli 2016 für Transportunternehmen, die Mitarbeiter auf französischem Staatsgebiet entsenden ? 2. Ist ihr bekannt, ob andere EU-Staaten ebenfalls solche Regelungen erlassen haben und wenn ja, ob es hier Sonderregelungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr gibt? 3. Ist ihr bekannt, aus welchen Gründen die bisherige Befreiung im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als acht Tagen aufgehoben wurde? 4. Welche Auswirkungen bzw. Einschränkungen erwartet sie hierbei für den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Baden-Württemberg und dem Elsass und den Marktzugang von Unternehmen aus Baden-Württemberg? 5. Welche Möglichkeiten sieht sie, um für die Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen aus der Grenzregion einzutreten? 6. Ist ihr bekannt, wie der aktuelle Stand des Vertragsverfahrens der EU- Kommission gegen Frankreich in dieser Sache ist? 7. Ist ihr bekannt, wie der aktuelle Stand für den Vorschlag eines europäischen Dienstleistungspasses ist? 27.9.2016 Dr. Rapp CDU B e g r ü n d u n g Seit dem 1. Juli 2016 gelten in Frankreich verschärfte Regelungen für die Arbeitnehmerentsendung für Transportunternehmen. Ziel der Kleinen Anfrage ist es herauszufinden , welche Konsequenzen diese Regelung für baden-württembergische Unternehmen hat und welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, um gegen diese Wettbewerbsverzerrung vorzugehen.