Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 696 16. Wahlperiode Eingang: 30.09.2016 Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein ABW Auffälligkeiten bei ärztlichen Attesten für abschiebepflichtige Asylbewerber Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber erhielten von September 2015 bis heute eine Ablehnung ihres Asylverfahrens und stehen demnach zur Abschiebung bereit, unter Angabe, aus welchen Ländern diese Personen kamen? 2. Wie viele der zur Abschiebung anstehenden Personen sind seit September 2015 bis heute nach ihrer Erkenntnis untergetaucht und derzeit nicht auffindbar? 3. Wie viele der zur Abschiebung anstehenden Personen legten ärztliche Atteste vor, welche ihre Reiseuntauglichkeit bescheinigten? 4. Was waren die genannten Gründe, welche in den ärztlichen Bescheinigungen aufgeführt wurden, um eine Reiseuntauglichkeit auszustellen (bitte alle Gründe und deren prozentuale Häufigkeit aufführen)? 5. Gibt es Auffälligkeiten dahingehend, dass Reiseuntauglichkeitsbescheinigungen vermehrt von denselben Ärzten mit denselben Begründungen ausgestellt wurden? 6. Falls Frage 5 bejaht wird – hat sie vor, Reiseuntauglichkeitsbescheinigungen von auffälligen Ärzten genauer zu beobachten und falls ein Verdacht besteht, eine weitere Meinung eines zusätzlichen Arztes heranzuziehen? 26.09.2016 Stein ABW B e g r ü n d u n g In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei heißt es u. a.: „Es wird eine Vielzahl von Attesten vorgelegt, die auffallen, weil immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren.“ Es gilt daher in Erfahrung zu bringen, ob die Landesregierung ebenfalls dahingehende Erfahrungen gemacht hat und welche Maßnahmen sie ggf. einleiten wird, um dieser Problematik vorzubeugen. Auch im Hinblick auf zusätzlich entstehende Kosten für den Bürger, welche vielleicht vermieden werden könnten, ist es notwendig, diesbezüglich Klarheit zu erlangen.