Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 697 16. Wahlperiode Eingang: 10.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Rottmann ABW Kostenaufwand und -entwicklung für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in baden-württembergischen Jugendhilfeeinrichtungen Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten entfallen durchschnittlich pro Vollzeitplatz und Jahr in einer Jugendhilfeeinrichtung in Baden-Württemberg? 2. Wie viele Vollzeitplätze entfielen in den letzten sechs Jahren zwischen Januar 2010 und Januar 2016 in Baden-Württemberg auf unbegleitete minderjährige Asylbewerber (aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen)? 3. Wie wird in Baden-Württemberg mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit ungeklärtem Asylstatus verfahren? 4. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden in den letzten sechs Jahren zwischen Januar 2010 und Januar 2016 prozentual in den Landeserstaufnahmestellen registriert (aufgeschlüsselt nach Jahren und Aufnahmestellen)? 5. Wie werden diese Minderjährigen untergebracht? 6. Wie viele Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen wurden in Baden- Württemberg in den letzten Jahren prozentual abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Jahren ? 7. Inwieweit ist der Asylstatus der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geklärt, bevor sie in Jugendhilfeeinrichtungen aufgenommen werden? 8. Wie viele der unter Frage 2 ermittelten Plätze sind prozentual zwischen Januar 2010 und Januar 2016 an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gegangen, deren Asylstatus noch nicht vollständig geklärt ist (aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen)? 9. Welchen Einfluss hat die erfolgreiche Integration in eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auf ein laufendes Asylverfahren? 10. Inwieweit sind die Einrichtungen auf die speziellen Bedürfnisse der minderjährigen Asylbewerber eingestellt, die zumeist nicht nur Angehörige verloren haben, sondern auch aus vollkommen anderen Kulturkreisen kommen, unsere Sprache nicht beherrschen und eine in höchstem Maße traumatische Flucht hinter sich haben ? 30.09.2016 Rottmann ABW B e g r ü n d u n g Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden unbegleitete Minderjährige hier in Deutschland in Jugendhilfemaßnahmen, d. h. in Kinderheimen, im betreuten Jugendwohnen oder in ähnlichen Einrichtungen, untergebracht. Es handelt sich hierbei um hochspezialisierte und damit kostenintensive Unterbringungen. Die Einrichtungen sind in erster Linie darauf spezialisiert, traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu helfen, die in unserem Land aus irgendeinem Grund nicht in ihrem Elternhaus bleiben können. Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen, inwieweit diese Plätze durch die Einwanderungssituation nun eher an unbegleitete minderjährige Asylbewerber vergeben werden, inwieweit die Unterbringung in solchen Einrichtungen das Asylverfahren beeinflusst und welche Kosten mit der Aufnahme in diese Einrichtungen verbunden sind. Außerdem möchte der Fragesteller wissen, inwieweit den Bedürfnissen der minderjährigen Asylbewerber und Asylanten dort begegnet werden kann, die sich in hohem Maße von denen der anderen Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen unterscheiden .