Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 700 16. Wahlperiode Eingang: 30.09.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Podeswa ABW Zuschüsse an Netzwerke gegen Rechts Ich frage die Landesregierung: 1. Wohin flossen die Mittel aus dem Titel 685 76 im Einzelplan 01, Kapitel 0104 des Staatshaushaltes mit dem Namen „Zuschüsse an Netzwerke gegen Rechts“ (bitte nach den Jahren 2015 und 2016 sowie den jeweiligen Empfängern und Projekten aufschlüsseln)? 2. Wie wurde geprüft, ob die Empfänger der Mittel grundrechtskonform sind? 3. Wie soll geprüft werden, ob die Empfänger von Haushaltsmitteln grundrechtskonform sind? 4. Welche Voraussetzungen müssen Projekte und Organisationen erfüllen, um Mittel aus dem in Frage 1 genannten Titel zu erhalten? 5. Ist geplant, die Finanzierung der „Zuschüsse an Netzwerke gegen Rechts“ beim nächsten Doppelhaushalt weiterzuführen? 6. Welche Mittel wurden im letzten Doppelhaushalt gegen Links eingesetzt (bitte mit Angabe des Titels und der Höhe der Mittel)? 7. Wie definieren und unterscheiden die Landesregierung und die Landeszentrale für politische Bildung die Begriffe rechts, rechtsradikal und rechtsextrem? 27.09.2016 Dr. Podeswa ABW B e g r ü n d u n g Es besteht ein öffentliches und parlamentarisches Interesse an der Vergabe von Finanzmitteln an Projekte und Organisationen. Dies trifft u. a. auch auf den Titel „Zuschüsse an Netzwerke gegen Rechts“ des Einzelplans 01 zu.