Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 705 30. 09. 2016 1Eingegangen: 30. 09. 2016 / Ausgegeben: 08. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Festnahmen gab es am Rande des Bundesparteitags der AfD vom 30. April bis 1. Mai 2016 in Stuttgart insgesamt? 2. Wie viele Straftaten wurden angezeigt? 3. Wie viele Festnahmen gab es von Tätern aus dem linksextremen Milieu? 4. Wie viele Festnahmen gab es von Tätern aus dem rechtsextremen Milieu? 5. Wie hoch sind die entstandenen Polizeikosten zur Sicherung dieses Bundes - parteitags? 6. Wie hoch sind die Kosten der Sachschäden? 7. Wer kommt für die Schäden auf? 8. Inwieweit waren Parteien des Landtags oder deren Unterorganisationen an den Gegendemonstrationen des Parteitags nach ihrer Kenntnis beteiligt? 9. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksextremismus in Baden-Württemberg werden in der laufenden Legislaturperiode durchgeführt? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Räpple AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Linksextremistische Ausschreitungen gegen die Polizei vom 30. April bis 1. Mai 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 705 2 10. Inwieweit werden Verbotsverfahren der an der Gegendemonstration beteiligten Parteien, Vereine und Gruppierungen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Grund - gesetz angedacht bzw. schon eingeleitet? 30. 09. 2016 Räpple AfD B e g r ü n d u n g Linksextremismus ist in Baden-Württemberg ein gesamtgesellschaftliches Problem . Im Landtag gab es bisher weder einen Untersuchungsausschuss noch eine Enquetekommission zum Thema Linksextremismus. Die Landesregierung ist verantwortlich für die Bewahrung des inneren Friedens, die Einhaltung der Gesetze, den Schutz von Polizeibeamten und den verantwortungsvollen Umgang mit Steuer - geldern in Baden-Württemberg. Die vorliegende Kleine Anfrage möchte das Problem des Linksextremismus aufgreifen und die Bemühungen der Landesregierung zu dessen Bekämpfung darlegen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 Nr. 3-1134.2/541 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Festnahmen gab es am Rande des Bundesparteitags der AfD vom 30. April bis 1. Mai in Stuttgart insgesamt? Zu 1.: Im Zusammenhang mit dem Bundesparteitag der AfD vom 30. April bis 1. Mai in Stuttgart wurden insgesamt 589 Personen festgenommen bzw. in Gewahrsam genommen . Die freiheitsentziehenden Maßnahmen wurden aufgrund der unfriedlichen Aktionen im Umfeld der Messe und zur Verhinderung weiterer Ausschreitungen durchgeführt. Bei den Veranstaltungen im Stadtgebiet Stuttgart kam es hingegen anlässlich des Bundesparteitages zu keinen Festnahmen oder Ingewahrsamnahmen. 2. Wie viele Straftaten wurden angezeigt? Zu 2.: Insgesamt wurden am Rande des Bundesparteitages der AfD über 600 Straftaten zur Anzeige gebracht. Beim Polizeipräsidium Stuttgart wurden insgesamt sechs weitere Straftaten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen in Stuttgart anlässlich des AfD-Bundesparteitages angezeigt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 705 3. Wie viele Festnahmen gab es von Tätern aus dem linksextremistischen Milieu? 4. Wie viele Festnahmen gab es von Tätern aus dem rechtsextremistischen Milieu? Zu 3. und 4.: Alle freiheitsentziehenden Maßnahmen betrafen nach hier vorliegenden Erkenntnissen Personen, die gegen den AfD-Parteitag agierten und somit eher dem links - orientierten politischen Spektrum zugeordnet werden können. 5. Wie hoch sind die entstandenen Polizeikosten zur Sicherung dieses Bundes - parteitags? Zu 5.: Die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes zur Sicherung des Bundesparteitages der AfD vom 30. April bis 1. Mai belaufen sich auf nahezu zwei Millionen Euro. Die einsatzbedingten Auslagen setzen sich aus Personal- und Sachkosten für den Einsatz von Kräften der Landespolizei Baden-Württemberg (etwa 1,82 Millionen Euro1), der bayerischen Bereitschaftspolizei (rund 147.765 Euro) sowie der Bundespolizei (circa 14.410 Euro) zusammen. Nicht berücksichtigt sind dabei unter anderem die Kosten für die Vor- und Nachbereitung. 6. Wie hoch sind die Kosten der Sachschäden? Zu 6.: Eine umfassende Erhebung der Sachschäden erfolgte durch die Polizei nicht, da die meisten Störungen durch das schnelle Eingreifen von Feuerwehr und Polizei keine nennenswerten Schäden anrichten konnten. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Stuttgart entstand durch eine Sachbeschädigung ein Schaden von 500 Euro. Weitere Schadenssummen wurden nach Auskunft der am Polizeieinsatz beteiligten Polizeipräsidien nicht gemeldet. Bei der Polizei selbst ergaben sich Sachschäden in Höhe von 2.000 Euro. 7. Wer kommt für die Schäden auf? Zu 7.: Die Schadensregulierung richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. 8. Inwieweit waren Parteien des Landtags oder deren Unterorganisationen an den Gegendemonstrationen des Parteitags nach ihrer Kenntnis beteiligt? Zu 8.: An den Gegendemonstrationen des Parteitages waren nach hier vorliegenden Informationen weder Parteien des Landtags noch deren Unterorganisationen beteiligt . Die Veranstaltungen gegen den AfD-Bundesparteitag wurden beispielsweise von der Partei „Die PARTEI“, der Jugendorganisation der „Europa-Union“, die „Jungen Europäer“ (JEF), vom Deutschen Gewerkschaftsbund ebenso wie von dem Aktionsbündnis gegen den Bundesparteitag der AfD „Attac Stuttgart“ und von Privatpersonen angemeldet. _____________________________________ 1 Gebührensatz der geleisteten Arbeitsstunden für Personal- und Sachkosten nach der jeweils gültigen VwV-Kostenfestlegung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 705 4 9. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksextremismus in Baden-Württemberg werden in der laufenden Legislaturperiode durchgeführt? Zu 9.: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) führt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksextremismus durch: – Das LfV steht in intensivem Kontakt und Informationsaustausch mit dem Landeskriminalamt (z. B. Besprechungen im Rahmen der „Gemeinsamen Informations - und Analysestelle Linksextremismus“ – GIAS-L) und der Landespolizei, insbesondere im Rahmen der Gefahrenabwehr im Vorfeld und während des eigentlichen Verlaufs von Demonstrationen, bei denen mit Ausschreitungen linksextremistischer Aktivisten zu rechnen ist. – Zur Aufklärung des gewaltbereiten Linksextremismus werden Lagebilder erstellt , offene Quellen wie das Internet ausgewertet und die dem LfV gesetzlich möglichen verdeckten Beschaffungsmethoden eingesetzt. – Neben repressiven Maßnahmen ist die Auseinandersetzung mit dem gewalt - orientierten Linksextremismus als wichtige Präventionsmaßnahme unverzichtbar . So wird jährlich der Verfassungsschutzbericht des Ministeriums für Inneres , Digitalisierung und Migration veröffentlicht, in dem unter anderem über linksextremistische Bestrebungen berichtet wird. Zusätzlich informiert die Internetseite des LfV (www.verfassungsschutz-bw.de) über den dogmatischen und gewaltorientierten Linksextremismus in Baden-Württemberg. Mitarbeiter des LfV referieren zudem an Fortbildungseinrichtungen unter anderem der Landespolizei und der Justiz zum Themenfeld „Gewaltorientierter Linksextremismus“. Auch für Schulen besteht ein Vortragsangebot. Sobald ein Verdacht einer politisch motivierten Straftat des Phänomenbereiches – links – vorliegt, führt die Polizei Baden-Württemberg ihrerseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konsequente Ermittlungen zur Aufklärung der Straftat und zur Ergreifung des Täters bzw. der Täter durch. 10. Inwieweit werden Verbotsverfahren der an der Gegendemonstration beteiligten Parteien, Vereine und Gruppierungen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Grund - gesetz angedacht bzw. schon eingeleitet? Zu 10.: Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration prüft als zuständige Verbotsbehörde in Baden-Württemberg fortlaufend, ob Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes die hohen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllen. Eine Mitteilung, welche Organisationen dabei im Fokus stehen, unterbleibt, da sie den Vollzug etwaiger Verbote, die Sicherstellung von Vereinsvermögen und das Auffinden von Beweismitteln sowie deren Beschlagnahme gefährden würde. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration