Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 709 04. 10. 2016 1Eingegangen: 04. 10. 2016 / Ausgegeben: 07. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Umfang fördert das Land die Bundesgartenschau (BuGa) 2019 insgesamt ? 2. Aus welchen Einzelhaushalten setzt sich die Landesförderung zusammen? 3. Welche Teilzahlungen wurden bereits getätigt? 4. Wann werden weitere Fördermittel zur Auszahlung fällig? 5. In welcher Form beteiligt sich das Land über die direkte finanzielle Förderung hinaus an der BuGa 2019, z. B. durch einen Landespavillon, Veranstaltungen, Sonderausstellungen etc.? 6. In welcher Form werden die Landesanstalten und ggfs. weitere landeseigene Betriebe in die Präsentation des Landes einbezogen und dabei finanziell und organisatorisch unterstützt? 30. 09. 2016 Hinderer SPD Kleine Anfrage des Abg. Rainer Hinderer SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderung der Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn durch das Land Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 709 2 B e g r ü n d u n g Die Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn ist für das Land Baden-Württemberg weit über die Stadt Heilbronn und die Region Heilbronn-Franken hinaus von großer Bedeutung. Das Land kann sich im Rahmen der BuGa 2019 einem nationalen und internationalen Publikum und den Medien von seiner besten Seite präsentieren . Diese Chance muss unter Einbeziehung möglichst vieler Partner genutzt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 Nr. Z(24)-0141.5/58F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Verkehr sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Umfang fördert das Land die Bundesgartenschau (BuGa) 2019 insgesamt ? Zu 1.: Das Land wird die mit der Bundesgartenschau (BUGA) 2019 verbundenen Inves - titionskosten in Höhe von insgesamt bis zu 58,2 Mio. Euro fördern. 2. Aus welchen Einzelhaushalten setzt sich die Landesförderung zusammen? Zu 2.: Die Investitionskosten der BUGA Heilbronn werden aus verschiedenen bestehenden Förderprogrammen bezuschusst. Darüber hinaus werden Mittel außerhalb von bestehenden Programmen zur Verfügung gestellt. Die zur Anwendung kommenden Förderprogramme bzw. die Einzelhaushalte, in denen die Fördermittel etatisiert sind, sind in der nachfolgenden Aufstellung zusammengefasst dargestellt: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 709 Aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden Mittel der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt. Die Schaffung des neuen Stadtteils Neckarbogen auf Flächen der Bundesgartenschau 2019 wird im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Fruchtschuppen -Areal“ in den Jahren 2012 bis 2019 durch Städtebauförderungsmittel in Höhe von 20,3 Mio. Euro Finanzhilfen unterstützt. Hiervon werden frühere Bewilligungen für das Sanierungsgebiet „Fruchtschuppen-Areal“ in Höhe von 3,0 Mio. Euro angerechnet, sodass unter dem Strich 17,3 Mio. Euro Finanzhilfen neu durch die Städtebauförderung zu bewilligen sind. Bis einschließlich dem Programmjahr 2016 wurden bereits insgesamt 10,4 Mio. Euro Finanzhilfen bewilligt, sodass bis zum Jahr 2019 noch 6,9 Mio. Euro Finanzhilfen offen sind. 3. Welche Teilzahlungen wurden bereits getätigt? 4. Wann werden weitere Fördermittel zur Auszahlung fällig? Zu 3. und 4.: Der bisherige bzw. geplante Mittelabfluss ist in der u. a. Tabelle dargestellt. Förderung max. Förderbetrag in Mio. € Zuständigkeit Einzelplan Bemerkungen Sondertopf BUGA Heilbronn 2019 21 MLR 08 Gestaltung von Grün- und Freiflächen , Förderung in Anlehnung an das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ Städtebauförderung 20,3 WM 07 In den Jahren 2012 bis 2019 für die städtebauliche Umnutzung und Neuordnung der ehemaligen Bahnflächen Kommunaler Investitionsfonds 10 VM 13 Förderung von kommunalen Verkehrswegen im Zusammenhang mit der BUGA Landesgemeindeverkehrsfinanzie - rungsgesetz (LGVFG) 3 VM 13 Förderung kommunaler Verkehrswege Landesgemeindeverkehrsfinanzie - rungsgesetz (LGVFG) 3,9 VM 13 Förderung kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 709 4 1) Da in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt sehr viel weniger Mittel als geplant abgerufen wurden, wurden diese Mittel ins jeweils nächste Haushaltsjahr übertragen. Dadurch steht im Haushaltsjahr 2016 der angegebene Betrag zur Verfügung. Falls diese Mittel im aktuellen Haus - haltsjahr nicht komplett abgerufen werden, werden sie in das Jahr 2017 übertragen. 2) Die Mittel werden von der Stadt Heilbronn insbesondere für diverse laufende Ordnungsmaßnahmen auf dem großflächigen Areal verwendet. Die Stadt Heilbronn nimmt eine kontinuierliche Anmeldung der Kosten über Auszahlungsanträge beim Regierungspräsidium Stuttgart vor, worauf die Auszahlung der bewilligten Fördermittel an die Stadt Heilbronn erfolgt. Die Stellung der Anträge ist vom Baufortschritt abhängig. 3) Bleichinselbrücke 4) Verlegung Kalistraße 5) Weitere kommunale Verkehrswege 5. In welcher Form beteiligt sich das Land über die direkte finanzielle Förderung hinaus an der BuGa 2019, z. B. durch einen Landespavillon, Veranstaltungen, Sonderausstellungen etc.? Zu 5.: Im Hinblick auf die überregionale Strahlkraft der BuGa Heilbronn wird sich das Land auch an der Durchführung der Bundesgartenschau beteiligen, um sich mit entsprechender Themenbreite als innovatives und zukunftsorientiertes Bundesland bundesweit und darüber hinaus zu präsentieren. Den Rahmen soll insbesondere der Treffpunkt Baden-Württemberg (TBW) bieten. Die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines TBW liegt für die Jahre 2018/2019 vor. Es sind Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 Euro veranschlagt. Zur Erstellung einer der Bedeutung der BUGA angemessenen Konzeption finden bereits erste Gespräche im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe statt. Förderung max. Förderbetrag in Mio. € Zuständigkeit Bisherige Teilzahlungen in Mio. € Fälligkeit Auszahlung weiterer Fördermittel in Mio. € Sondertopf BUGA Heilbronn 2019 21 MLR 2015: 0,942 2016: 11,758 1) 2017: 5,0 2018: 3,3 Städtebauförderung 20,3 WM Siehe Fußnote 2) Siehe Fußnote 2) Kommunaler Investitionsfonds 10 VM 2016: 2,233 3) 2016: 0,641 3) 2016: 1,290 4) 2017: 0,826 3) 2017: 1,010 5) 2017: 2,000 4) 2018: 2,000 4) Landesgemeindeverkehrsfinanzie - rungsgesetz (LGVFG) 3 VM 2016: 0,021 4) 2017/2018: 2,979 5) Landesgemeindeverkehrsfinanzie - rungsgesetz (LGVFG) 3,9 VM Bislang keine Teilzahlungen , da Baubeginn der Vorhaben 2017 erfolgt. 2017: ca. 1,0 2018/2019: ca. 2,9 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 709 Folgende Leitthemen sind z. B. in der Diskussion: • Hidden Champions – Plattform für Tüftler und Weltmarktführer • Region Heilbronn-Franken – Kompetenzzentrum der grünen Branche • Urbane Insel im Landesfluss Neckar – Touristische Wachstumspotenziale Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Abteilung Waldwirtschaft , Landesbetrieb ForstBW, ist derzeit in Gesprächen hinsichtlich einer möglichen Beteiligung in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Eine Entscheidung ist bislang nicht erfolgt. Im Rahmen des EFRE VwV-Holz-Innovativ- Programms wird derzeit über die Förderung zweier Holzbauprojekte auf dem BUGA-Gelände beraten. Ferner wird geprüft, ob eine umfassende Ausstellung „Bauen mit Holz“ zur BUGA terminiert wird. 6. In welcher Form werden die Landesanstalten und ggfs. weitere landeseigene Betriebe in die Präsentation des Landes einbezogen und dabei finanziell und organisatorisch unterstützt? Zu 6.: Zur Beteiligung von Landesanstalten oder landeseigenen Betrieben finden ebenfalls Gespräche statt, mit der Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg beispielsweise über Veranstaltungen und Präsentationen zum Thema Wein- und Obstbau. Die Finanzierung erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel . Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz