Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 722 16. Wahlperiode Eingang: 07.10.2016 Kleine Anfrage der Abg. Bettina Lisbach und Alexander Salomon GRÜNE Planfeststellungsverfahren zweite Rheinbrücke – aktuelle Entwicklung Wir fragen die Landesregierung: 1. Womit begründet sie den von ihr Anfang August verkündeten Strategiewechsel beim Planfeststellungsverfahren für die zweite Rheinbrücke mit Verzicht auf eine Umplanung des Knotenpunkts Dea-Scholven-Straße/Esso-Straße für eine spätere Anbindung der neuen Brücke an die Bundesstraße (B) 36? 2. Wie bewertet sie die Kritik des Bundesrechnungshofs, der zufolge das Projekt zweite Rheinbrücke unter anderem aufgrund geringer Fernverkehrsrelevanz weder wirtschaftlich noch notwendig ist? 3. Welche Untersuchungen wurden seitens des Landes mit welchen Ergebnissen als Folge der Kritik des Bundesrechnungshofs in Auftrag gegeben? 4. Wie will sie sicherstellen, dass keine verkehrlich widersinnige Lösung – zweite Rheinbrücke mit ausschließlicher Anbindung an die Südtangente realisiert wird – eine Lösung, die sowohl von Gegnerinnen und Gegnern wie von Befürworterinnen und Befürwortern der zweiten Rheinbrücke abgelehnt wird? 5. Wie bewertet sie das zum Faktencheck zur zweiten Rheinbrücke 2011 dargestellte Gutachten, dem zufolge etwa 500 Fahrzeuge bzw. 600 Personen in der morgendlichen Hauptverkehrszeit auf den öffentlichen Personennahverkehr verlagert werden müssten, um die Entstehung morgendlicher Staus auf besondere Ausnahmesituationen zu reduzieren? 6. Für wie belastbar und für wie zwingend hält sie die negativen Aussagen der Landesregierung Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Machbarkeit einer Ersatzbrücke? 7. Mit welchen ökologischen Beeinträchtigungen auf badischer Seite, insbesondere im Bereich der im Landschaftsplan als Naturschutzgebiet vorgeschlagenen Knielinger Waid, wäre bei Bau und Betrieb der Querspange zur B 36 zu rechnen? 8. Welche Bedeutung misst sie dem Umstand bei, dass der Karlsruher Gemeinderat das Projekt zweite Rheinbrücke mehrheitlich ablehnt? 9. Bis wann ist mit einem Beschluss zum Planfeststellungsverfahren zweite Rheinbrücke zu rechnen, wenn der Bund einer von den Verkehrsministerien in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg angestrebten vollständigen Trennung der beiden Planfeststellungsverfahren Rheinbrücke und Querspange zur B 36 zustimmt? 10. Für wann plant das Verkehrsministerium einen Termin in Karlsruhe, um die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Planung und den geänderten Zeitplan zu informieren? 06.10.2016 Lisbach, Salomon GRÜNE B e g r ü n d u n g Anfang August hat der Verkehrsminister bekanntgegeben, dass die Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Bund wenden wollen, um darauf hinzuwirken, dass das Planfeststellungsverfahren zweite Rheinbrücke ohne Umplanung des Knotenpunkts Dea-Scholven-Straße/Esso-Straße zur Anbindung an die B 36 fortgeführt und abgeschlossen werden soll. Die Kleine Anfrage soll die Hintergründe für diesen Strategiewechsel und die neue Zeitplanung der Landesregierung in Sachen zweite Rheinbrücke beleuchten.