Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 728 16. Wahlperiode Eingang: 07.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Teufel CDU Windkraft-Planung im Gebiet Brachfeld Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen die Flächen in der Umgebung der Gemeinde Brachfeld, auf der drei Windkraftanlagen errichtet werden sollen, in einem vom Regionalverband ausgewiesenen Vorranggebiet? 2. Wurden diese Flächen durch eine Flächennutzungsplanung als Flächen für die Windenergie ausgewiesen? 3. Sofern keine raumordnungsrechtliche Planung und/oder ein Flächennutzungsplan existiert, liegt die Kapelle des Kapellenvereins Brachfeld e. V. im Außenbereich oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)? 4. Welche Richtlinien der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gelten für die Abstandsregelung zur Kapelle? 5. Wie wird die Lärmbelastung durch die geplanten Anlagen für die Kapelle und die Wohnbebauung Brachfeld eingeschätzt? 6. Welche Abstände sollen die geplanten Windkraftanlagen von der Wohnbebauung Brachfeld sowie von der Kapelle des Kapellenvereins Brachfeld e. V. haben und wie kamen diese zustande? 06.10.2016 Teufel CDU B e g r ü n d u n g Die Kleine Anfrage dient zur Klärung einiger Sachverhalte für die geplanten Anlagen im Bereich Brachfeld in 72172 Sulz am Neckar.