Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 73 09. 06. 2016 1Eingegangen: 09. 06. 2016 / Ausgegeben: 14. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestellten Baumaßnahmen B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie die Orts - umfahrung Engstingen insgesamt? 2. Wie bewertet sie die im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestellten Baumaßnahmen B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie die Orts - umfahrung Engstingen im Besonderen hinsichtlich der verkehrstechnischen Auswirkungen auf die Region Neckar-Alb? 3. Inwieweit ist vonseiten des Regierungspräsidiums Tübingen mit einer raschen planungstechnischen Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan eingestellten Baumaßnahmen zu rechnen? 4. Inwieweit ist vonseiten des Regierungspräsidiums Tübingen mit einer raschen planungstechnischen Umsetzung der Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engstingen zu rechnen? 5. Wann rechnet sie mit dem Beginn der Planung für die Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engs - tingen? 6. Wann rechnet sie mit dem Abschluss der Planung für die Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engs - tingen? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Umsetzung der Baumaßnahme Bundesstraße B 312 bei Lichtenstein (Albaufstieg) und der Ortsumfahrung Engstingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 73 2 7. Wann rechnet sie mit dem Beginn der Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engstingen? 8. Wann rechnet sie mit dem Abschluss der Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engstingen? 09. 06. 2016 Glück FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 4. Juli 2016 Nr. 2-39-B312RT-ENG/65 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestellten Baumaßnahmen B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie die Orts - umfahrung Engstingen insgesamt? 2. Wie bewertet sie die im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestellten Baumaßnahmen B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie die Orts - umfahrung Engstingen im Besonderen hinsichtlich der verkehrstechnischen Auswirkungen auf die Region Neckar-Alb? Die Fragen zu Ziff. 1. und 2. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die B 312 stellt in Teilbereichen eine wichtige großräumige Nord-Süd-Verbindung zwischen dem Oberzentrum Friedrichshafen/Ravensburg mit dem Ober - zentrum Reutlingen/Tübingen dar. Die B 312 ist deshalb im Streckenabschnitt von Lichtenstein bis Engstingen im Landeskonzept als Hauptverbindungsachse ausgewiesen. Für die Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) liegen unterschiedliche Varianten vor, für die Ortsumfahrung von Engstingen lediglich eine mögliche Linie. Die Bewertung des Albaufstiegs und der Ortsumfahrung von Engstingen vor allem auch hinsichtlich des verkehrlichen Nutzens und der ökologischen Vertretbarkeit kann erst nach Vorlage weiterführender Planungen erfolgen. 3. Inwieweit ist vonseiten des Regierungspräsidiums Tübingen mit einer raschen planungstechnischen Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan eingestellten Baumaßnahmen zu rechnen? 4. Inwieweit ist vonseiten des Regierungspräsidiums Tübingen mit einer raschen planungstechnischen Umsetzung der Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engstingen zu rechnen? 5. Wann rechnet sie mit dem Beginn der Planung für die Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engs - tingen? Die Fragen zu Ziff. 3. bis 5. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Am 16. März 2016 wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 veröffentlicht. Dieser Entwurf ist Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 73 Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der Grundlage der ausgewerteten Stellung - nahmen den BVWP-Entwurf überarbeiten. Im nächsten Schritt wird die überarbeitete Fassung des BVWP dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Das Kabinett wird zeitgleich nicht nur über den BVWP entscheiden, sondern auch über das Fernstraßenausbaugesetz, das auf dem BVWP aufbaut. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt dann das parlamentarische Verfahren zum Fernstraßenausbaugesetz . Auf Grundlage des neuen Fernstraßenausbaugesetzes wird das Land im Benehmen mit dem Bund eine Umsetzungskonzeption erstellen. Dabei ist zu entscheiden , bei welchen Projekten zu welchem Zeitpunkt mit der Planung neu begonnen werden soll. 6. Wann rechnet sie mit dem Abschluss der Planung für die Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engs - tingen? 7. Wann rechnet sie mit dem Beginn der Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engstingen? 8. Wann rechnet sie mit dem Abschluss der Baumaßnahme B 312 von Lichtenstein bis Engstingen (Albaufstieg) sowie der Ortsumfahrung Engstingen? Die Fragen zu Ziff. 6. bis 8. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach dem Planungsbeginn durchlaufen Planungen grundsätzlich mehrere Planungsstufen (Vorplanung/Linienfindung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung ) mit umfangreichen Beteiligungsprozessen und Abstimmungen. Für die verschiedenen Stufen der Planungen sind umfangreiche Untersuchungen und Gutachten u. a. zu Verkehr, Umwelt, Raumstruktur, Kosten und Wirtschaftlichkeit zu erarbeiten. Auch der Bund muss die Planung durch einen sogenannten „Gesehenvermerk “ genehmigen. Bei komplexen Maßnahmen wie dem Albaufstieg erstreckt sich dieser Planungsprozess bis zu einer Baugenehmigung (i. d. R. Planfeststellungsbeschluss) erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von einigen Jahren. Sofern der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird und der Bund die entsprechenden Haushaltsmittel bereitstellt, kann i. d. R. in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Planfeststellungsbeschluss mit dem Baubeginn begonnen werden. In dieser Zeit werden die Ausführungspläne erstellt und die Ausschreibungen durchgeführt. Zeitliche Angaben zu Beginn und Abschluss der Maßnahme können derzeit nicht gemacht werden. Hermann Minister für Verkehr