Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 736 16. Wahlperiode Eingang: 10.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD Die Neuregelung der Erbschaftsteuer Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie grundsätzlich die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2016? 2. Wie bewertet sie den gefundenen Kompromiss zum maximalen Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs? 3. Wie bewertet sie den gefundenen Kompromiss zur Berücksichtigung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen? 4. Wie bewertet sie den gefundenen Kompromiss zur Berücksichtigung von Kunstgegenständen , Kunstsammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven, Münzen, Edelmetallen und Edelsteinen, Briefmarkensammlungen, Oldtimern, Yachten, Segelflugzeugen sowie sonstigen typischerweise der privaten Lebensführung dienenden Gegenstände? 5. Wie bewertet sie den gefundenen Kompromiss zur Bereicherungsgrenze bei Familienunternehmen ? 6. Wie bewertet sie den gefundenen Kompromiss zur Bewertung von Unternehmen mit einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75? 7. Wie hoch sind die bislang in der Finanzplanung für die Jahre ab 2017 angesetzten Einnahmen des Landes aus der Erbschaftsteuer? 8. Wie hoch sind die von ihr nach dem gefundenen Kompromiss angesetzten Einnahmen des Landes aus der Erbschaftsteuer in den einzelnen Haushaltsjahren ab 2017 bis 2021? 9. Mit welchen jährlichen Brutto- bzw. Nettomehreinnahmen rechnet sie durch den gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuer? 10.10.2016 Hofelich SPD B e g r ü n d u n g Nach dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuer stellt sich die Frage nach einer grundsätzlichen politischen Bewertung durch die Landesregierung sowie nach einer politischen Bewertung durch die Landesregierung zu einzelnen Punkten des Kompromisses. Darüber hinaus ist es für die Finanzplanung des Landes wichtig, die finanziellen Auswirkungen des Kompromisses zu kennen. Der Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion hatte unmittelbar nach der Kompromissfindung von Mehreinnahmen des Landes in Höhe von 50 Mio. Euro gesprochen. Das wäre ein erheblicher Beitrag für eine nachhaltige Finanzierung des Landeshaushalts.