Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 738 16. Wahlperiode Eingang: 10.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD Windpark Sulz/Dornhan Ich frage die Landesregierung: 1. Was passiert mit den Windenergieanlagen im Fall eines Wegfalls staatlicher Subventionen und einer Insolvenz des Betreibers? 2. Sind die Anlagen mit einer sonnenstands- und wetterabhängigen Schattenwurfregelung ausgestattet? 3. Wie gelingt es, dass zwar im Schallgutachten die Echowirkung durch die Hänge nicht berücksichtigt wurde und – etwa beim Immissionsort Brachfeld 27/1 – der Immissionsrichtwert um 1 DB(A) überschritten wurde, aber dennoch die Immissionsrichtwerte für alle Immissionsorte eingehalten werden können? 4. Wer erhält in welcher Höhe die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei der erwarteten Stromerzeugung und Einspeisung über 20 Jahre? 5. Wie hoch fallen bei einem durchschnittlichen Betrieb für 20 Jahre die kumulierten Subventionen aus, die der Betreiber erhält? 6. Wird bei dem Schwarzmilan und dem Baumfalken, die sich in der Nähe der Windenergieanlagen befinden, der aus dem Prüfbereich für regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate resultierende Mindestabstand der Windenergieanlagen zu den Vögeln eingehalten? 7. Welche regionalen Unternehmen werden in welcher Form beim Bau der Anlagen eingebunden? 8. In welchem Umfang sind Entschädigungen aufgrund von Wertminderungen für wie viele im Umkreis der Anlagen liegenden Immobilien vorgesehen? 9. Wird vor oder nach dem Bau für betroffene Immobilien ein Wertgutachten erstellt? 10. Inwiefern wurden oder werden der Gemeinderat, der Kreistag, der Landkreis oder die Bürger bei der Entscheidung zur Errichtung der Windkraftanlage eingebunden? 10.10.2016 Sänze AfD Begründung Im Landkreis Rottweil soll ein Windpark bestehend aus drei Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von je 3,3 Megawatt entstehen. Das Projekt ruft den Unmut der Bevölkerung hervor, da viele Punkte des Projekts unbedacht wirken. Diese Kleine Anfrage dient daher dem Zweck, hier Klarheit zu schaffen.