Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 742 16. Wahlperiode Eingang: 11.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Alexander Salomon GRÜNE Open-Access-Klauseln in der Forschungsförderung Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verteilten sich die Drittmitteleinnahmen der baden-württembergischen Hochschulen (inkl. Klinika) im Jahr 2015 auf die unterschiedlichen Fördergeber? 2. Ist ihr bekannt, welche der großen Fördergeber (unter anderem das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Deutsche Forschungsgesellschaft und die Europäische Union) aktuell Open-Access-Klauseln in den Förderbedingungen für wettbewerblich vergebene Forschungsvorhaben vorsehen? 3. Wie sind diese Open-Access-Klauseln jeweils ausgestaltet? 4. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Open-Access-Klauseln im internationalen Kontext verbreitet sind, also etwa mit Blick auf die nationalen Forschungsfördereinrichtungen großer Wissenschaftsnationen wie den USA? 5. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, wie die Einführung von Open-Access- Klauseln in der wissenschaftlichen Gemeinschaft diskutiert wird? 6. Werden derzeit bei der wettbewerblichen Vergabe von Forschungsfördermitteln durch sie (insbesondere mit Blick auf Förderprogramme des Wissenschafts-, Wirtschafts - und Umweltministeriums) standardmäßig Open-Access-Klauseln verwendet und falls nein – ist eine Einführung derartiger Klauseln geplant? 10.10.2016 Salomon GRÜNE B e g r ü n d u n g Am 20. September 2016 stellte das Bundesforschungsministerium seine Open-Access- Strategie vor, die auch den Einsatz von Open-Access-Klauseln in der Forschungsförderung vorsieht. Ähnliche Pläne der EU-Kommission wurden bereits vor einiger Zeit diskutiert.