Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 746 16. Wahlperiode Eingang: 11.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP Windenergievorhaben bei Bühlertann und Rosenberg-Hummelsweiler Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde dem Wunsch der Gemeinden Rosenberg und Frankenhardt , für den Windpark Hummelsweiler einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1 000 Metern festzulegen, nicht Folge geleistet? 2. Inwieweit wurde bei der Planung und Genehmigung des Windparks Hummelsweiler das örtliche Rotmilandichtezentrum sowie das dortige Vorkommen von Schwarzstörchen und Wespenbussarden ausreichend berücksichtigt? 3. Inwiefern hält sie es für möglich, dass die künftigen Windenergieanlagen des Windparks Hummelsweiler aufgrund der genannten Vogelpopulationen zum Zwecke des Artenschutzes zeitweilig abgeschaltet werden müssen? 4. Trifft es zu, dass das Unternehmen W. aus K. den Zuschlag für die Windparks bei Hummelsweiler und Virngrund erhalten hat, obwohl es ein wirtschaftlicheres Angebot gab? 5. Wenn ja, aus welchen Gründen erhielt nicht das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag ? 6. Welche Erkenntnisse hat sie über den aktuellen Sachstand des Genehmigungsantrags für den Windpark Bühlertann? 7. Inwiefern wurde hier bisher dem örtlichen Rotmilandichtezentrum Rechnung getragen? 11.10.2016 Dr. Bullinger FDP/DVP