Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 751 16. Wahlperiode Eingang: 12.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP Hochwasserschutz Grenzbachtal Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kennzahlen können der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Hochwasserschutzkonzepten zugrunde gelegt werden? 2. Inwieweit können bei den Berechnungen die Umstände von nicht eingetretenen Schäden berücksichtigt werden? 3. Können bei der Berechnung des Quotienten zur Förderung des Hochwasserschutzkonzepts von Mönsheim die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr an einem Samstag berücksichtigt werden, welche von Montag bis Freitag geringer ausgefallen wären? 4. Wie wird das Schadenspotenzial einer Tankstelle, die wie in Mönsheim in einem Talkessel liegt, im Rahmen des Hochwasserschutzes bewertet? 5. Inwieweit können sozioökonomische Schäden − wie der Wegfall von Freizeiteinrichtungen − bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt werden? 6. Welche Möglichkeiten hat eine Kommune, zusätzliche Fakten in eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Hochwasserschutzmaßnahmen einzubringen? 7. Inwieweit können externe Effekte, wie beispielsweise ein dadurch resultierend besserer Hochwasserschutz an Grenz- und Kreuzbach für den angrenzenden Ort Iptingen, mit einberechnet werden? 8. Können Rückhaltebecken auf der Gemarkung anderer Gemeinden auf den Hochwasserschutz angerechnet werden? 11.10.2016 Dr. Schweickert FDP/DVP Begründung Beim Hochwasserereignis vom 1. Juni 2013 konnten in der Gemeinde Mönsheim viele Schäden dadurch abgewendet werden, dass die Freiwillige Feuerwehr an einem Samstag zufällig mit hoher Personalstärke schnell Maßnahmen einleiten konnte, um wichtige Einrichtungen − wie beispielsweise eine Tankstelle − vor den Wassermassen zu schützen. Dies wäre an einem Wochentag nicht der Fall gewesen. Somit ist der Schaden signifikant geringer ausgefallen, was selbstverständlich zu begrüßen ist. Jedoch führt dies dazu, dass aufgrund der Berechnungssystematik dieser eigentlich glückliche Umstand für die Gemeinde nun zu einem negativen Bumerang wird. Denn die durch die Feuerwehr vermiedenen Schäden werden nicht berücksichtigt.