Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 762 16. Wahlperiode Eingang: 12.10.2016 Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg, Dr. Jörg Meuthen, Anton Baron, Daniel Rottmann, Carola Wolle und Claudia Martin AfD Mehrehen und Schulpflicht bei Kinderehen Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie verhält es sich bei Kinderehen und Minderjährigenehen hinsichtlich der Schulpflicht? 2. Wie viele der in einer der 187 Minderjährigenehen im Jahre 2015 in Baden- Württemberg lebenden Personen unterlagen der Schulpflicht? 3. Wie viele der in Frage 2 benannten Personen kamen der Schulpflicht nicht oder nur unzureichend nach? 4. Welche Maßnahmen ergreift sie, um minderjährigen und schulpflichtigen Verheirateten den Schulbesuch auch gegen den Willen des Partners zu ermöglichen? 5. Wie viele Ehen zwischen mehreren Personen zugleich gab es 2015 und in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 in Baden-Württemberg? 6. Wie viele dieser Mehrehen sind dem muslimischen Kulturkreis zuzuordnen? 7. Wie steht sie grundsätzlich zur Thematik der Mehrehe? 8. Wie viele der Personen in einer Mehrehe sind männlich und wie viele weiblich? 9. Wie werden Mehrehen steuerlich beurteilt? 10. Werden Mehrehen beim Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II anerkannt – unter Angabe, wie genau dann die Berechnung des Leistungsanspruchs erfolgt? 12.10.2016 Berg, Dr. Meuthen, Martin, Baron, Rottmann, Wolle AfD B e g r ü n d u n g Wie Medien und Berichten von Bürgern aus den Wahlkreisen zu entnehmen ist, kommt das Phänomen von Mehrehen verstärkt auf. Zudem ist es für die Hilfe von Betroffenen wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt, dass verheiratete Minderjährige doch der Schulpflicht nachkommen können.