Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 767 14. 12. 2016 1Eingegangen: 14. 12. 2016 / Ausgegeben: 09. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenzen zieht sie aus der Entscheidung der dänischen Regierung , die Auswirkungen durch Windkraftanlagen auf die Gesundheit genauer erforschen zu lassen, für ihre Landespolitik? 2. Gab es Überlegungen der aktuellen oder letzten Landesregierung, offiziell zum Abwarten auf die Ergebnisse des Forschungsauftrags zu raten? 3. Hat sie neue Erkenntnisse dieser seit 2013 laufenden Studie der dänischen Regierung ? 4. Ist ihr bekannt, wann genau mit Erkenntnissen dieser Studie zu rechnen ist? 5. Wie ist sie auf die weitreichenden Folgen vorbereitet, sollte die Studie ergeben, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen gegeben ist? 6. Sieht sie ein finanzielles Risiko für die Betreiber von Windkraftanlagen, darunter Kommunen, falls die Studienergebnisse problematisch bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit ausfallen (z. B. Schadenersatzklagen, Stilllegung von Anlagen, vermehrte Ruhezeiten, etc.)? 7. Müsste der Betrieb von manchen bereits bestehenden Anlagen (z. B. nahe bewohnten Gebieten) gestoppt werden? Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Auswirkungen der dänischen Energiepolitik auf Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 767 2 8. Gibt es für diesen Fall Versicherungen oder wer würde für die Kosten auf - kommen? 9. Welche Kenntnis hat sie von alternativen Nutzungsformen von Windenergie, z. B. stromerzeugende Winddrachen (unter Angabe der Vor- und Nachteile)? 22. 12. 2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g In Dänemark wurde von der Regierung wegen mutmaßlichen Auswirkungen durch Windkraftanlagen auf die Gesundheit ein Forschungsauftrag initiiert. Viele dänische Kommunen warten deshalb mit weiteren Planungen, bis das Ergebnis der Studie vorliegt. Details dazu wurden u. a. durch eine Anfrage des Umwelt - ministeriums Baden-Württemberg bekannt, bei der die dänische Regierung schrieb, dass es kein Ausbaumoratorium gäbe, aber „manche Kommunen“ mit der Planung abwarten. Die dänische Studie läuft bereits seit 2013 − offizielle Ergebnisse werden 2017 erwartet. Im Frühjahr 2016 hat sich die dänische Regierung jedoch dazu entschlossen, den Ausbau von Wind- und Solarenergie stark zu bremsen. Ob ein Zusammenhang zur Studie besteht ist unbekannt. Im August war im „Manager Magazin“ (5. August 2016) gar zu lesen, dass Dänemark eine Vielzahl von Offshore-Windparkprojekte mit der offiziellen Begründung „zu teuer und zu hässlich“ ganz gekippt hat. Es wirkt ungewöhnlich, dass diese lange geplanten Projekte plötzlich zu teuer geworden sind und die Begründung „zu hässlich“ zielt offenbar auf das Empfinden der Bürger und somit die Akzeptanz. Je nach Auslegung hat dies Signalwirkung auf die Branche und auch Wirkung auf die Akzeptanz bei der hiesigen Bevölkerung. Auch Baden-Württemberg muss diese Umstände daher berücksichtigen. Zudem ist nicht ausschließbar, sollte es in Dänemark zu Schadensersatzansprü - chen kommen, dass diese über den Umweg der europäischen Gerichtsbarkeit auch in Deutschland eine Grundlage für Forderungen von betroffenen Bürgern liefern und damit eine finanzielle Gefahr für die Betreiber und Anteilseigner, häufig Kommunen und einfache Bürger, sind. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 767 A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Januar 2017 Nr. 4-4516 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Konsequenzen zieht sie aus der Entscheidung der dänischen Regierung , die Auswirkungen durch Windkraftanlagen auf die Gesundheit genauer erforschen zu lassen, für ihre Landespolitik? 2. Gab es Überlegungen der aktuellen oder letzten Landesregierung, offiziell zum Abwarten auf die Ergebnisse des Forschungsauftrags zu raten? 5. Wie ist sie auf die weitreichenden Folgen vorbereitet, sollte die Studie ergeben, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen gegeben ist? Die dänische Studie ist noch nicht abgeschlossen und es liegen bisher keine Ergebnisse vor (siehe auch Fragen 3 und 4). Die Landesregierung stützt ihr politisches Handeln auf Fakten und Ergebnisse. Im Übrigen werden keine wesentlich neuen Erkenntnisse erwartet, die über die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse hinausgehen. 3. Hat sie neue Erkenntnisse dieser seit 2013 laufenden Studie der dänischen Regierung ? Das Umweltministerium steht in regelmäßigem Kontakt mit der dänischen Umweltbehörde Miljøstyrelsen. Von dort wurde mitgeteilt, dass sich der Abschluss der Studie verzögert. Bisher sind noch keine Ergebnisse veröffentlicht worden. 4. Ist ihr bekannt, wann genau mit Erkenntnissen dieser Studie zu rechnen ist? Die Studie besteht aus Teilstudien, die separat und zu unterschiedlichen Zeit - punkten veröffentlicht werden. Im Moment kann, nach Auskunft der dänischen Umweltbehörde Miljøstyrelsen, noch kein Abschlusstermin genannt werden. Man geht derzeit jedoch davon aus, dass der Abschluss noch in 2017 erfolgt. 6. Sieht sie ein finanzielles Risiko für die Betreiber von Windkraftanlagen, darunter Kommunen, falls die Studienergebnisse problematisch bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit ausfallen (z. B. Schadenersatzklagen, Stilllegung von Anlagen, vermehrte Ruhezeiten, etc.)? 7. Müsste der Betrieb von manchen bereits bestehenden Anlagen (z. B. nahe bewohnten Gebieten) gestoppt werden? 8. Gibt es für diesen Fall Versicherungen oder wer würde für die Kosten auf - kommen? Grundsätzlich besteht bei jeder Anlagenart das Risiko, dass die Genehmigungsund Überwachungsbehörde dem Betreiber mittels nachträglicher Anordnung die Durchführung von Maßnahmen auferlegt. Konkret ermächtigt § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG – die zuständigen Behörden bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, also auch bei Windkraftanlagen , Maßnahmen auch nach Erteilung der Genehmigung anzuordnen. Voraussetzung ist ein Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche Pflichten, weil sich z. B. die tatsächlichen Verhältnisse im Einwirkungsbereich einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlage nach Genehmigungserteilung verändert oder sich die rechtlichen Anforderungen verschärft haben. Da eine einmal genehmigte Anlage rechtlichen Bestandsschutz genießt, ist eine nachträgliche Anordnung zur Durchsetzung immissionsschutzrechtlicher Pflichten nur unter den in § 17 BImSchG genannten Voraussetzungen möglich. In diesem Fall trägt der Betreiber die Kosten. Insbesondere ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Ist dieser verletzt, kommt ein Widerruf oder Teilwiderruf der Geneh - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 767 4 migung in Betracht, der gemäß § 21 BImSchG nur gegen eine entsprechende Entschädigung möglich ist. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob es für solche Fälle entsprechende Versicherungen gibt. Im Übrigen geht die Landesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon aus, dass sich ein derartiges Risiko aus den laufenden Stu - dien realisiert. 9. Welche Kenntnis hat sie von alternativen Nutzungsformen von Windenergie, z. B. stromerzeugende Winddrachen (unter Angabe der Vor- und Nachteile)? Überlegungen zu Winddrachen, die in einer Höhe von 400 bis 600 Metern die dortigen Luftströmungen energetisch nutzen könnten, befinden sich im Forschungsstadium . Es ist gegenwärtig nicht absehbar, wann diese Forschungen in ein verwertbares Produkt münden könnten. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft