Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 769 16. Wahlperiode Eingang: 19.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Palka AfD Windkraft: Bürgerinitiativen, Bürgerbeteiligung und Forum Energiedialog Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten zur Streitschlichtung hat das „Forum Energiedialog“, wenn es keine Entscheidungsbefugnis für Änderungen hat? 2. Geht sie davon aus, dass die Bürger nur schlecht informiert sind und sich durch das „Forum Energiedialog“ überzeugen lassen und dadurch Bürgerinitiativen gegen Windkraft aufgelöst werden können? 3. Ist ihr bekannt, ob es Beispiele für Organisationen, ähnlich dem „Forum Energiedialog“, in anderen Bundesländern gibt, bei denen erfolgreich vermittelt wurde (sofern bekannt unter Angabe des Streitpunkts, des Vermittlungsansatzes und der letztlichen Einigung)? 4. In wie vielen Fällen waren Organisationen, die dem „Forum Energiedialog“ ähnlich sind, nach ihrer Kenntnis in anderen Bundesländern tätig (bitte unter Angabe, wie viele der Fälle zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen werden konnten)? 5. Gab es nach ihrer Kenntnis unter Bezug auf Frage 4 als Folge der Vermittlungsbemühungen von vergleichbaren Organisationen Fälle, in deren Folge ein Bauprojekt bedeutend geändert wurde, zum Beispiel die Anzahl der Windkrafträder, deren Höhe oder deren Standort bzw. Abstand zu bewohntem Gebiet (bitte auflisten)? 6. Bei welchen Windkraftprojekten in Baden-Württemberg wurde vor Planungsstart eine Bürgerbefragung durchgeführt (bitte auflisten unter Angabe des Projekts, Standorts, befragte Stadt, Anzahl der Teilnehmer der Befragung und Ergebnis)? 7. Wie will sie dem geäußerten Vorwurf einer „Werbemaßnahme“ auf Kosten der Steuerzahler begegnen, der zum Einsatz des „Forum Energiedialogs“ in Hüffenhardt und bei anderen Projekten erhoben wurde? 8. Sieht sie finanzielle Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen als Mittel zur Akzeptanzverbesserung an? 9. Gibt es ihrerseits Überlegungen bezüglich eines Beteiligungsgesetzes, ähnlich dem in Mecklenburg-Vorpommern? 10. Ist es nach ihrer Meinung angemessen, dass Windkraftparks im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden können, insbesondere hinsichtlich ihrer Umstrittenheit bei Bürgern und Bürgerinitiativen? 29.09.2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g Die Landesregierung setzt in das „Forum Energiedialog“ offenkundig große Hoffnungen und plant dafür laut Drucksache 15/7624 Millionenausgaben ein, zusätzlich zur bereits etwa 2,7 Mio. Euro teuren Energiewendekampagne und bestehenden Beratungsangeboten. Das Umweltministerium geht laut einem Schreiben vom November 2015 von Kosten von 50 000 bis 60 000 Euro netto pro Kommune aus. Es sollte daher begründete Annahmen dafür geben, dass die Vermittlungsbemühungen auch entsprechend positive Ergebnisse für alle Beteiligten erzielen können, z. B. basierend auf den Erfahrungen in anderen Bundesländern. Das „Forum Energiedialog“ verweist am Beispiel Engelsbrand auf eine frühzeitige Einbeziehung der Bevölkerung sowie eine Befragung. Bei der Bürgerinformation in Hüffenhardt im Frühjahr 2016 wurden vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Geschäftsbereich Bauen und Umwelt, die Genehmigungsverfahren beschrieben, darunter das „vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung“, wenn weniger als 20 Windkraftanlagen geplant sind. Laut Auflistung der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg bei Wikipedia (Stand: 28. September 2016) gibt es in Baden-Württemberg keine einzige Anlage mit 20 oder mehr Windrädern, sodass die Genehmigungsbedingung fragwürdig wirkt.