Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 771 16. Wahlperiode Eingang: 19.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Palka AfD Geplante Windkraftanlage „Großer Wald“ in Hüffenhardt Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es neben den regulären Bestimmungen und Gesetzen besondere Auflagen für die Errichtung der Windkraftanlagen im Hüffenhardter Wald? 2. Mit welchen Kosten ist für die Umsetzung insgesamt bis zur Inbetriebnahme zu rechnen (bitte Kosten aufschlüsseln unter Nennung des Kostenträgers)? 3. Mit welchen Kosten ist beim laufenden Betrieb im Idealfall und im schlimmstmöglichen Fall zu rechnen? 4. Welche Ergebnisse haben die Wirtschaftlichkeitsprüfungen und insbesondere Windmessungen der geplanten Windkraftanlage bei Hüffenhardt ergeben (bitte Gutachten anhängen)? 5. Welche Windmessungen und sonstige Prüfungen sind noch geplant oder bereits angefangen? 6. Sind Windmessungen, die maßgeblich Anhaltspunkte über die künftige Wirtschaftlichkeit der Anlage liefern sollen, für die Bauentscheidung einer Windkraftanlage relevant, insbesondere wenn der Projektverantwortliche primär mit dem Bau und nicht mit dem Betrieb verdient? 7. Wie sah die Einbeziehung von Nachbargemeinden und deren Bürgern bisher aus? 8. Ist ihr bekannt, ob es seitens des Landratsamts im Neckar-Odenwald-Kreis Bestrebungen gibt, sich über den Willen der Hüffenhardter Bürger hinwegzusetzen , falls diese mehrheitlich gegen die Änderung des Nutzungsplans stimmen sollten? 9. Ist auszuschließen, dass Teile des Naherholungsgebietes „Großer Wald“ mit seiner Vielzahl von Wanderwegen nach Errichtung der Windkraftanlagen nicht mehr nutzbar sind, z. B. weil größere Bereiche um die Windräder herum abgesperrt werden (z. B. wegen der Gefahr von Eisschlag oder aus anderen Gründen)? 10. Welche Straßen und Wanderwege im „Großen Wald“ oder in seiner Nähe könnten von solchen Sperrmaßnahmen betroffen sein? 29.09.2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g Eine parteiunabhängige Bürgerinitiative hat bezüglich der Windkraftanlage bei Hüffenhardt eine Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplans erzwungen, die Ende Oktober stattfindet. In ca. 280 bis 320 Meter Höhe errichtet, also weit höher gelegen als der Neckar sowie mindestens 200 Meter hoch, werden die Anlagen bereits von weitem sichtbar sein und somit das Landschaftsbild des Neckartals nachhaltig verändern. Auch das „Forum Energiedialog“ nennt als Konfliktsituation „Nachbarkommunen mit einbeziehen“, daher die Nachfrage zu den benachbarten Kommunen. Auf die bestehende Gefahr von Eisschlag durch Windkraftanlagen wird u. a. in Drucksache 15/8034 durch die letzte Landesregierung hingewiesen.