Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 782 16. Wahlperiode Eingang: 14.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Wolfgang Drexler SPD Grundbucheinsichtnahmen beim Notariat Esslingen Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele gebührenpflichtige beziehungsweise nicht gebührenpflichtige Grundbucheinsichtnahmen wurden beim Notariat Esslingen jeweils in den Jahren 2015, 2014 und 2013 von Personen mit berechtigtem Interesse insgesamt vorgenommen ? 2. Wie viele gebührenpflichtige beziehungsweise nicht gebührenpflichtige Grundbucheinsichtnahmen wurden beim Notariat Esslingen jeweils in den Jahren 2015, 2014 und 2013 von Personen mit berechtigtem Interesse in Bezug auf Grundstücke innerhalb der Gemarkung der Stadt Esslingen vorgenommen, beziehungsweise wie hoch ist der Anteil solcher Einsichten an allen Einsichten einzuschätzen, für den Fall, dass hierzu keine genauen Daten vorliegen? 3. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von gebührenpflichtigen und nicht gebührenpflichtigen Einsichtnahmen einzuschätzen, für den Fall, dass keine exakten Daten für das Notariat Esslingen vorliegen sollten? 4. Wie viele Personalstellen wurden für die Grundbucheinsichtnahme im Notariat Esslingen in den Jahren 2015, 2014 und 2013 jeweils vorgehalten? 5. Wie schätzt sie die Höhe der Personalkosten für die Stadt Esslingen ein, wenn sie eine kommunale Grundbucheinsichtstelle einrichten würde? 6. Welche Kalkulation liegt der Festlegung zugrunde, dass die Kommunen mit fünf Euro pro Ausdruck an den Gebühreneinnahmen bei Grundbucheinsichtnahmen mit Abschrift bei kommunalen Grundbucheinsichtstellen beteiligt werden? 13.10.2016 Drexler SPD B e g r ü n d u n g Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg ist zukünftig die Einsichtnahme des Grundbuchs von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Firmen mit berechtigtem Interesse insbesondere über die – zum Beispiel in Württemberg sieben verbleibenden – zentralen Grundbuchämter möglich. Jenseits dessen besteht die Möglichkeit , dass Kommunen eine Grundbucheinsichtstelle einrichten können. Von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren für einfache und amtliche Ausdrucke stehen der Kommune fünf Euro pro Ausdruck zu. Es stellt sich dabei die Frage, in welchem Umfang − etwa beim Notariat in Esslingen − eine entsprechende Dienstleistung der Kommune zusätzliche Kosten verursacht.