Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 791 16. Wahlperiode Eingang: 17.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Palka AfD Gehörlosengeld in Baden-Württemberg Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gehörlose gibt es nach ihrer Kenntnis in Baden-Württemberg? 2. Wie steht sie zum Gehörlosengeld? 3. Hält sie das Gehörlosengeld für vergleichbar mit dem Blindengeld? 4. Wieso gibt es in Baden-Württemberg kein Gehörlosengeld und plant sie in absehbarer Zeit eine Unterstützung von Gehörlosen durch ein Gehörlosengeld? 5. Ist ihr bekannt, ob es aus anderen Bundesländern Statistiken gibt, wie viele Gehörlose das verfügbare Gehörlosengeld nutzen? 6. Mit welchen Kosten wäre bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen-Anhalt (41 Euro/Monat), mit welchen bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen (103 Euro/Monat) zu rechnen, unter Berücksichtigung, dass wahrscheinlich nicht alle Gehörlosen das Geld abrufen, aber bei einem höheren Betrag vermutlich mehr Personen auf das Angebot zurückgreifen? 7. Welche Bedingungen würde sie an ein Gehörlosengeld stellen, insbesondere da diese in anderen Bundesländern stark variieren (Alter, Aufenthalt, Grund der Gehörlosigkeit ,…)? 8. Was zählt aus ihrer Sicht zu einem wichtigen Anlass – das Land Brandenburg übernimmt auf Antrag Kosten für Dolmetschereinsätze bei wichtigen privaten Anlässen – und sind ihr Statistiken bekannt, wie viele der Anträge genehmigt werden? 04.10.2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g In Deutschland gibt es bundesweit Blindengeld. Das Gehörlosengeld für Menschen, die von Geburt, aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall gehörlos sind, gibt es hingegen nur in fünf Bundesländern und mit unterschiedlicher Unterstützung und Bedingungen . Das Gehörlosengeld dient dazu, Mehrausgaben, die wegen der Behinderung notwendig sind zu begleichen, beispielsweise Hilfsmittel oder Gebärdensprachdolmetscher. Mit der Kleinen Anfrage möchte der Fragesteller den Standpunkt der Landesregierung in Erfahrung bringen.