Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 792 17. 10. 2016 1Eingegangen: 17. 10. 2016 / Ausgegeben: 24. 11. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Gab es seitens der Stadt Heilbronn keine beantragte Förderung beim Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“? 2. Falls doch – in welcher Höhe wurde die Förderung beantragt, in welcher Höhe wurde die Förderung genehmigt und wie setzt sich die Differenz der bewilligten Förderung der Stadt Heilbronn zusammen? 3. Wie setzt sich die Differenz der beantragten und der bewilligten Förderung des Landkreises Heilbronn zusammen? 4. Wie setzt sich die Differenz der beantragten und der bewilligten Förderung des Hohenlohekreises zusammen? 05. 10. 2016 Palka, Dr. Podeswa, Baron AfD Kleine Anfrage der Abg. Thomas Palka, Dr. Rainer Podeswa und Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Zuwendungen durch das Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ für den Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie den Hohenlohekreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 792 2 B e g r ü n d u n g Das Innenministerium antwortet in Drucksache 16/474, dass der Landkreis Heilbronn eine Förderung von 1.523.778,50 Euro beantragt hat, aber nur 510.782,50 Euro genehmigt wurden. Als Gründe für Differenzen werden Ablehnungen, zurückgenommene Anträge sowie noch ausstehende Entscheidungen angeführt. Die Kleine Anfrage soll daher klären, was die Differenz im konkreten Fall des Heilbronner Landkreises ausmacht. Gleiches gilt für den Hohenlohekreis, da hier besonders hohe Differenzen auffallen, während andere Kreise (z. B. der benachbarte Neckar-Odenwald-Kreis) nahezu keine Differenz aufweisen. Die Stadt Heilbronn wird in der Auflistung des Innenministeriums gar nicht aufgeführt , daher die Nachfrage, ob die Stadt das Landesförderprogramm nicht genutzt hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. November 2016 Nr. 7-0141.5/16/00792 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gab es seitens der Stadt Heilbronn keine beantragte Förderung beim Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“? Zu 1.: Ein Antrag der Stadt Heilbronn im Rahmen des Landesförderprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“ liegt der Bewilligungsstelle (L-Bank) nicht vor. 2. Falls doch – in welcher Höhe wurde die Förderung beantragt, in welcher Höhe wurde die Förderung genehmigt und wie setzt sich die Differenz der bewilligten Förderung der Stadt Heilbronn zusammen? Zu 2.: Antwort entfällt in Hinblick auf die Antwort zu Frage 1. 3. Wie setzt sich die Differenz der beantragten und der bewilligten Förderung des Landkreises Heilbronn zusammen? Zu 3.: Die Differenz der beantragten und der bewilligten Fördermittel im Landkreis Heilbronn in Höhe von 1.012.996,00 Euro setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen : a) Gemeinde Obersulm beantragter Betrag: 416.850,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Das Vorhaben wird in der beantragten und bewilligten Form nicht durchgeführt. Die Fördermittel wurden folglich durch die Gemeinde zurückerstattet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 792 b) Stadt Weinsberg beantragter Betrag: 128.750,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Gemäß Ziffer 6.4. der Verwaltungsvorschrift zum Landesförderprogramm „Wohn - raum für Flüchtlinge“ (VwV-WoFlü) wird der Bewilligungsbescheid unabhängig von den dafür verantwortlichen Ursachen unwirksam, sofern neun Monate nach Bekanntgabe der Förderzusage noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Im Fall der Stadt Weinsberg wurde innerhalb dieser Zeit nicht mit der Maßnahme begonnen, sodass der Bescheid unwirksam wurde. c) Stadt Weinsberg beantragter Betrag: 96.250,00 Euro bewilligter Betrag: 54.212,50 Euro Grund für die Differenz: Ist das Grundstück größer als die beantragte Wohnfläche, darf es gemäß Ziffer 4 VwV-WoFlü maximal mit dem 1,2-fachen der geschaffenen Wohnfläche angesetzt werden. Die Stadt Weinsberg hat Grundstückskosten angesetzt, die vor diesem Hintergrund nicht in voller Höhe bezuschusst werden können. d) Gemeinde Obersulm beantragter Betrag: 377.862,50 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Der Antrag war zum Zeitpunkt der Auswertung noch nicht bewilligt. Eine Bewilligung wurde zwischenzeitlich wie beantragt erteilt. e) Stadt Lauffen beantragter Betrag: 11.548,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Der Antrag der Stadt wurde wegen vorzeitigem Maßnahmenbeginn abgelehnt (vgl. Ziffer 5 i. V. m. Nummer 14.2 VV zu § 44 LHO). f) Stadt Lauffen beantragter Betrag: 13.424,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Der Antrag der Stadt Lauffen wurde wegen vorzeitigem Maßnahmenbeginn abgelehnt (vgl. Ziffer 5 i. V. m. Nummer 14.2 VV zu § 44 LHO). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 792 4 g) Stadt Lauffen beantragter Betrag: 22.524,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Der Antrag der Stadt Lauffen wurde wegen vorzeitigem Maßnahmenbeginn abgelehnt (vgl. Ziffer 5 i. V. m. Nummer 14.2 VV zu § 44 LHO). 4. Wie setzt sich die Differenz der beantragten und der bewilligten Förderung des Hohenlohekreises zusammen? Zu 4.: Die Differenz der beantragten und der bewilligten Fördermittel im Hohenlohekreis in Höhe von 740.921,01 Euro setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen: a) Stadt Öhringen beantragter Betrag: 348.000,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Gemäß Ziffer 3.2 VwV-Woflü sind je unterzubringende Person mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zugrunde zu legen. Im Fall der Nutzung des Wohnraums durch mehrere Haushalte bleibt die durch alle Bewohner gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche unberücksichtigt. Diese Fördervoraussetzung konnte von der Stadt Öhringen nicht eingehalten werden . Die L-Bank hat aus diesem Grund eine Rücknahmeentscheidung getroffen. b) Stadt Öhringen beantragter Betrag: 285.000,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Gemäß Ziffer 3.2 VwV-Woflü sind je unterzubringende Person mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zugrunde zu legen. Im Fall der Nutzung des Wohnraums durch mehrere Haushalte bleibt die durch alle Bewohner gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche unberücksichtigt. Diese Fördervoraussetzung konnte von der Stadt Öhringen nicht eingehalten werden . Die L-Bank hat aus diesem Grund eine Rücknahmeentscheidung getroffen. c) Stadt Waldenburg beantragter Betrag: 50.000,00 Euro bewilligter Betrag: 0,00 Euro Grund für die Differenz: Die Stadt Waldenburg zog den Antrag zugunsten eines Folgeantrages zurück. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 792 d) Stadt Waldenburg beantragter Betrag: 182.921,00 Euro bewilligter Betrag: 125.000,00 Euro Grund für die Differenz: Die Stadt Waldenburg reduzierte den gestellten Antrag für zunächst vier Wohnun - gen auf drei Wohnungen. Dieser geänderte Antrag wurde wie beantragt bewilligt. e) Stadt Krautheim beantragter Betrag: 24.772,48 Euro bewilligter Betrag: 24.772,47 Euro Grund für die Differenz: Der verringerte Betrag ergibt sich aufgrund von Rundungsdifferenzen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration