Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 833 20. 10. 2016 1Eingegangen: 20. 10. 2016 / Ausgegeben: 09. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagst-Katastrophe bei den Landratsämtern, den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz und weiteren Hilfsorganisationen sowie privaten Hilfskräften in den jeweiligen Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Landkreis Heilbronn entstanden (tabellarische Aufstellung nach Kosten, Kostenträger, Landkreis und Kommune)? 2. Wie gestaltete sich mit Stand vom 1. Oktober 2016 die vom Land in Aussicht gestellte Kostenerstattung (tabellarische Auflistung nach Rechnungssteller, Volumen der ausgelegten Kosten und Zahlungsstand)? 3. Welche Rechtsvorschriften wurden in welchem Umfang im Zuge der durch die Regierung angekündigten „unbürokratischen“ Hilfestellung für die betroffenen Gemeinden und Anlieger einstweilig außer Vollzug gesetzt? 4. Wie beurteilt sie die bisher wenig erfolgreichen Versuche einer Fischumsetzung aus dem Ober- und Unterlauf des Schadgebiets? 5. Inwiefern wurde unter Gesichtspunkten der Kosteneffizienz und Praktikabilität geprüft, ob die Umsetzung von Fischen aus dem Unter- und Oberlauf der Jagst auch unter Begleitung und Kostenerstattung durch die Behörden auf die örtlichen Fischereivereine übertragen werden könnte? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Stand der Abwicklung der entstandenen Kosten bei den Hilfsorganisationen anlässlich der Jagstkatastrophe im August 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 833 2 6. Welche weiteren Maßnahmen zur Gewässersanierung sind in den kommenden Monaten, insbesondere im Jahr 2017 konkret vorgesehen (Maßnahmen, Durchführung , Kosten)? 7. In welcher Höhe beabsichtigt sie, Mittel im Landeshaushalt 2017/2018 konkret zur Sanierung und Wiederherstellung des Gewässers einzuplanen? 18. 10. 2016 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Erste Schätzungen über die entstandenen Kosten beim Jagsteinsatz durch die Hilfs - kräfte nach dem Mühlenbrand gingen von ca. 3,5 Millionen Euro aus. Die entstandenen Kosten bei den an der Rettung beteiligten Organisationen galt es zügig zu begleichen. Die großzügig angekündigten unbürokratischen und schnellen Hilfen des Landes (z. B. durch Umweltminister Franz Untersteller und den damaligen Landwirtschaftsminister Alexander Bonde vor laufender Fernsehkamera am Jagstufer) wurden ganz offensichtlich nicht eingehalten. Laut Südwest Presse vom 4. April 2016 mit dem Titel „Jagstrettung kostet Millionen , Land hat den betroffenen Landkreisen noch keinen Cent erstattet“ sowie in der Heilbronner Stimme vom 19. August 2016 unter dem Titel „Land verweigert schnelle Hilfe, weiter Streit um Kosten der Jagstrettung“ lassen befürchten, dass sich das Land nun schadlos halten will und die Landkreise im Stich lässt. Die Kleine Anfrage soll dazu beitragen, Klärung herbeizuführen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 30. November 2016 Nr. 6-1443.1/67 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Länd - lichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagst-Katastrophe bei den Landratsämtern, den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz und weiteren Hilfsorganisationen sowie privaten Hilfskräften in den jeweiligen Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Landkreis Heilbronn entstanden (tabellarische Aufstellung nach Kosten, Kostenträger, Landkreis und Kommune)? Zu 1.: In Zusammenhang mit den Maßnahmen an der Jagst sind bei den Landkreisen insgesamt die aus Tabelle 1 ersichtlichen Kosten geltend gemacht worden. Die Kosten der Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind in Tabelle 2 aufgeführt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 833 Tabelle 1: Kosten gesamt nach Landkreisen Kostenübersicht Landkreis Summen KÜN HN SHA Arbeiten an der Jagst, Dammbau und Belüftung 160.215,84 € 415.729,03 € 60.730,38 € 636.675,25 € Kosten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 698.150,76 € 891.883,45 € 147.282,03 € 1.737.316,24 € Analytik, Probenentnahmematerial und Kläranlagenbetreiber 12.376,05 € 47.019,41 € 21.872,94 € 81.268,40 € Kraftstoff und Energie 96.990,42 € 139.255,28 € 11.698,17 € 247.943,87 € Verpflegung 13.933,65 € 61.143,25 € 0,00 € 75.076,90 € Sanitäranlagen, Hygiene, Gesundheitsschutz 816,98 € 5.654,67 € 95,20 € 6.566,85 € Reparaturen, Ersatz für Flächen - oder Materialschäden 35.524,09 € 10.956,05 € 5.298,51 € 51.778,65 € Aufwendungen Landratsamt 23.779,81 € 19.702,53 € 0,00 € 43.482,34 € Verwaltungskosten der Gemeinden 26.944,04 € 0,00 € 0,00 € 26.944,04 € Summen 1.068.731,64 € 1.591.343,67 € 246.977,23 € 2.907.052,54 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 833 4 Tabelle 2: Kosten Feuerwehren und Hilfsorganisationen Kosten BOS Landkreis Summen KÜN HN SHA Feuerwehren, davon 453.915,20 € 443.855,78 € 132.396,28 € 1.030.167,26 € Bretzfeld 3.292,20 € Dörzbach 58.456,74 € Forchtenberg 3.420,00 € Ingelfingen 3.671,40 € Krautheim 107.625,62 € Künzelsau 32.945,30 € Kupferzell 20.380,87 € Mulfingen 64.091,33 € Neuenstein 3.826,00 € Niedernhall 20.339,00 € Öhringen 44.275,32 € Schöntal 85.409,04 € Weißbach 6.182,38 € Bad Friedrichshall 30.045,20 € Beilstein 1.125,00 € Eppingen 9.345,00 € Heilbronn 60.230,28 € Ittlingen 415,00 € Jagsthausen 34.005,00 € Karlsruhe 18.789,07 € Leingarten 21.099,00 € Mannheim 12.353,75 € Möckmühl 85.578,30 € Neckarsulm 13.884,84 € Neudenau 10,64 € Schwaigern 17.092,70 € Stuttgart 38.829,60 € Untereisesheim 545,39 € Widdern 100.507,01 € Backnang 2.808,00 € Braunsbach 10.206,57 € Bühlertann 2.800,00 € Flugplatz Schwäbisch Hall 1.276,01 € Gaildorf 4.380,00 € Gerabronn 41.400,20 € Ilshofen 5.395,50 € Kirchberg/Jagst 16.203,55 € Langenburg 14.072,00 € Michelbach 1.662,00 € Oberrot 1.700,00 € Rosengarten 1.074,00 € Rot am See 2.932,25 € Satteldorf 4.209,20 € Schrozberg 6.867,00 € Schwäbisch Hall 7.182,00 € Sulzbach-Laufen 2.445,00 € Untermünkheim 2.173,50 € Waiblingen 1.608,00 € Wolpertshausen 2.001,50 € THW 216.249,25 € 427.664,00 € 12.121,28 € 656.034,53 € DRK 4.964,00 € 1.631,97 € 2.764,47 € 9.360,44 € DLRG 0,00 € 17.362,61 € 0,00 € 17.362,61 € Sonstige 23.022,31 € 1.369,09 € 0,00 € 24.391,40 € Summen 698.150,76 € 891.883,45 € 147.282,03 € 1.737.316,24 € 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 833 2. Wie gestaltete sich mit Stand vom 1. Oktober 2016 die vom Land in Aussicht gestellte Kostenerstattung (tabellarische Auflistung nach Rechnungssteller, Volumen der ausgelegten Kosten und Zahlungsstand)? Zu 2.: Alle drei betroffenen Landkreise haben im Juni 2016 einen Antrag auf vorläufige Kostenerstattung beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Die Anträge werden vom Regierungspräsidium aktuell noch geprüft. Bislang ist noch keine Kos - tenerstattung vonseiten des Landes erfolgt. 3. Welche Rechtsvorschriften wurden in welchem Umfang im Zuge der durch die Regierung angekündigten „unbürokratischen“ Hilfestellung für die betroffenen Gemeinden und Anlieger einstweilig außer Vollzug gesetzt? Zu 3.: Eine „unbürokratische“ Hilfestellung im Sinne eines Außerachtlassens geltender rechtlicher Vorgaben erfolgt im Rahmen der Kostenerstattung nicht. Vielmehr sind die nach § 52 Landkreisordnung nach Umfang und Voraussetzungen geltenden Bestimmungen zugrunde zu legen. 4. Wie beurteilt sie die bisher wenig erfolgreichen Versuche einer Fischumsetzung aus dem Ober- und Unterlauf des Schadgebiets? Zu 4.: Die Umsetzaktion von Fischen aus unbelasteten Abschnitten der Jagst in den stark betroffenen Bereich unterhalb von Kirchberg begann im Frühsommer 2016. Alle für die Jagst typischen und natürlicherweise vorkommenden Fischarten konnten gefangen und umgesiedelt werden. Allerdings wurden die angestrebten Indivi - duenmengen nicht erreicht. Bei Fischbestandserhebungen der Fischereiforschungs - stelle Baden-Württemberg im Herbst 2016 zeigte sich im Vergleich zum Frühjahr 2016 schon eine deutliche Verbesserung des Fischbestandes in den zuvor geschädigten Flussabschnitten. Die Diversität stieg in allen Probestrecken an, zum Teil um bis zu acht Arten. Vor allem die für die Jagst typischen Arten kommen wieder vor. Die Fischdichten liegen aktuell noch deutlich unter den Werten vor dem Schadensfall . Jungfische dominieren im Fischbestand. Dieses Ergebnis zeigt, dass sich auch die empfindlicheren Fische in der geschädigten Strecke ausbreiten können. Insgesamt ist aber die Fischgemeinschaft noch instabil und wird durch gezielte Umsetz- und Besatzaktionen im Jahr 2017 weiter gefördert. 5. Inwiefern wurde unter Gesichtspunkten der Kosteneffizienz und Praktikabilität geprüft, ob die Umsetzung von Fischen aus dem Unter- und Oberlauf der Jagst auch unter Begleitung und Kostenerstattung durch die Behörden auf die örtlichen Fischereivereine übertragen werden könnte? Zu 5.: Ein Ziel des Aktionsprogramms Jagst ist der Wiederaufbau einer möglichst natürlichen Fischartengemeinschaft nach dem vorangegangen Fischsterben. Für die Planung und Durchführung eines solchen Vorhabens ist fischereiwissenschaftliches Fachpersonal erforderlich. Damit wird eine wissenschaftlich fundierte Planung und Durchführung sichergestellt. Diese Aufgabe kann von örtlichen Fischereivereinen allein nicht geleistet werden. Fischer und Naturschützer wurden jedoch unterstützend in die von der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg und beauftragten Fachbüros durchgeführten Arbeiten eingebunden. Speziell ihre detaillierten Ortskenntnisse sind unverzichtbar bei der erfolgreichen Durchführung des Vorhabens. Bei den Ausschreibungen wurden die geltenden Vergaberichtlinien und die Kosteneffizienz beachtet. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 833 6 6. Welche weiteren Maßnahmen zur Gewässersanierung sind in den kommenden Monaten, insbesondere im Jahr 2017 konkret vorgesehen (Maßnahmen, Durch - führung, Kosten)? Zu 6.: Nach dem Brandfall an der Lobenhäuser Mühle wurde das Regierungspräsidium Stuttgart im September 2015 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) beauftragt, ein Aktionsprogramm zur Wiederbelebung, Wiederherstellung der Artenvielfalt, ökologischen Verbesserung und Stabilisierung der Jagst zu erstellen und umzusetzen. Das Aktionsprogramm wurde in vier Themenschwerpunkte , sog. Module gegliedert (Modul I – Risiken minimieren für die Zukunft ; Modul II – Monitoring und Maßnahmenableitung; Modul III – Gewässerqualität ; Modul IV – Gewässerökologie) und umfasst insgesamt fünfzehn Maßnahmenkomplexe . Das Aktionsprogramm ist für eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtet. Die einzelnen Projekte werden kontinuierlich vorangetrieben. Im Frühjahr 2017 plant das Regierungspräsidium Stuttgart in Abstimmung mit dem UM und dem MLR eine öffentliche Informationsveranstaltung, in der die Fischereiforschungsstelle und die LUBW, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, ihre Abschlussberichte zum Schadensfall vorstellen werden sowie zum Status der einzelnen Maßnahmen und zu den weiteren Arbeitsschritten detailliert berichten werden. 7. In welcher Höhe beabsichtigt sie, Mittel im Landeshaushalt 2017/2018 konkret zur Sanierung und Wiederherstellung des Gewässers einzuplanen? Zu 7.: Zur Frage nach der Finanzierung der Sanierung und Wiederherstellung des Gewässers Jagst wird auf die Ausführungen zur Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP, Ursache, Folgen und Maßnahmen zur Wiederbelebung der Gewässerökologie und des Fischbestands in der Jagst bei Kirchberg nach dem massenhaften Fischsterben aufgrund des verheerenden Mühlenbrands (Drucksache 15/7346 vom 26. August 2015) und hier die Antwort zu Frage Nr. 7 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass seitens der Wasserwirtschaft aus vorhandenen Ansätzen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration