Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 837 16. Wahlperiode Eingang: 21.10.2016 Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg und Dr. Jörg Meuthen AfD Pflegesituation in den Kreisen Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Rems-Murr Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche stationären bzw. teilstationären Einrichtungen (inklusive Tagespflege) gibt es in den vorgenannten Kreisen? 2. Wie viele Plätze stehen den einzelnen Einrichtungen jeweils zur Verfügung? 3. Wie stellt sich die Auslastung der einzelnen Einrichtungen unter Einbeziehung von Wartezeiten dar? 4. Wie hat sich nach der Einführung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) die Zahl der ambulanten betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Betreuungsbedarf, mit Behinderungen und selbstverantwortete Wohngemeinschaften entwickelt? 5. Wie viele Plätze stehen in den einzelnen Angeboten jeweils zur Verfügung? 6. Über welche Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Altenpflege/Altenpflegehilfe und/oder Servicekräfte in Pflegeeinrichtungen verfügen die genannten Kreise? 7. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden in den einzelnen Pflegebereichen seit 2010 in den genannten Kreisen entwickelt? 8. Welche Pflege- und Versorgungsmodelle werden in welcher Höhe durch das Innovationsprogramm Pflege in den genannten Kreisen gefördert? 9. Sind in den genannten Kreisen alle stationären bzw. teilstationären Einrichtungen vollumfänglich barrierefrei? 10. Steht sie unterstützend zur Kampagne des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e. V. zum Thema Barrierefreiheit? 18.10.2016 Berg, Dr. Meuthen AfD B e g r ü n d u n g Die Betreuung und Pflege älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft an unsere Gesellschaft. Dabei werden die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften künftig noch stärker als bislang Versorgungsaufgaben übernehmen müssen. Auch das Thema Barrierefreiheit spielt hierbei eine erhebliche Rolle. Durch die Kleine Anfrage soll ein Überblick über die aktuelle Pflege- und Versorgungssituation sowie die Barrierefreiheit in den Kreisen Rems-Murr, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar ermöglicht werden.