Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 855 16. Wahlperiode Eingang: 21.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD Aktueller Stand der Planungen zur Bundesstraße (B) 10 neu im Raum Geislingen Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass der Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) für die vom Land Baden-Württemberg vorgelegte Vorplanung für die Abschnitte Gingen Ost–Geislingen Mitte und Geislingen Mitte– Geislingen Ost aufgrund fehlender oder unvollständiger Unterlagen bisher nicht erteilt werden konnte? 2. Welche Unterlagen müssen durch das Verkehrsministerium des Landes Baden- Württemberg beim BMVI nachgereicht werden? 3. Wann werden diese Unterlagen erstellt sein und beim BMVI vorgelegt? 4. Kommt es aufgrund der fehlenden oder unvollständigen Unterlagen zu Verzögerungen beim Planfeststellungsverfahren? 5. Gibt es rechtliche oder andere Grundlagen, aus denen ersichtlich ist, dass die oben genannten Unterlagen für den Gesehenvermerk notwendig sind? 21.10.2016 Binder SPD B e g r ü n d u n g Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 ging ein starkes Signal für die weiteren Planungen der B10 neu im Raum Geislingen einher. Auch wenn die beiden nächsten Abschnitte im Bundesverkehrswegeplan mit unterschiedlicher Priorität verankert sind, ist es für die zügige Umsetzung beider Abschnitte unumgänglich, die nächsten Planungsschritte erfolgreich abzuschließen. Voraussetzung für das Planfeststellungsverfahren sind dabei die Gesehenvermerke für beide Abschnitte. Bei einem Termin von Mitgliedern des Kreistags des Landkreises Göppingen im BMVI kam vom zuständigen Fachreferenten die Aussage, dass Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, die für den Gesehenvermerk notwendig sind. Daher besteht an dieser Stelle ein besonderes Interesse an der Aufklärung dieses Sachverhalts.