Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 856 23. 10. 2016 1Eingegangen: 23. 10. 2016 / Ausgegeben: 01. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist der Baubeginn der Umgehungsstraße Königshofen geplant? 2. Bis wann sollen die Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan zur Verfügung stehen? 3. Welche Optionen für eine Umgehungsstraße wurden geprüft und aus welchen Gründen verworfen oder weiterverfolgt? 4. Welche Kosten wären für die jeweiligen Projekte entstanden? 5. Wie hoch werden nach aktuellem Stand die Gesamtkosten für die geplante Variante der Umgehungsstraße sein? 6. In welcher Höhe sind hier Kosten für die Tunnelbohrung berücksichtigt? 7. Welche Gründe sprechen für die Nutzung eines Tunnels im Rahmen der geplanten Umgehungsstraße? 8. Inwiefern wurde eine Umgehungsstraße auf der gesamten Länge von Gerlachsheim oder Königshausen bis Edelfingen oder Bad Mergentheim geprüft? 9. Inwiefern wurde eine Überbrückung zu schützender Gebiete geprüft? 21. 10. 2016 Dr. Baum AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ortsumgehung Königshofen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 856 2 B e g r ü n d u n g Es soll dargelegt werden, welche Optionen bei der Ortsumgehung Königshofen tatsächlich geprüft wurden und inwiefern bei der Entscheidung abgewogen wurde . Weiter stellt sich vor dem Hintergrund der enormen Kosten die Frage, ob eine weitere Umgehung bis Bad Mergentheim sinnvoll und umsetzbar erscheint. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 17. November 2016 Nr. 2-39-B290 MERG-TBB/24 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann ist der Baubeginn der Umgehungsstraße Königshofen geplant? Ein konkreter Zeitpunkt für einen Baubeginn der B 290, OU Königshofen kann derzeit nicht genannt werden, zumal sich das Projekt bislang lediglich in der Phase der Vorplanung befindet. 2. Bis wann sollen die Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan zur Verfügung stehen? Über die Baufreigabe und damit die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel von einzelnen Maßnahmen entscheidet letztendlich alleine der Bund. Das Projekt ist im vom Bundeskabinett am 3. August 2016 beschlossen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Letztendlich ist noch abzuwarten, in welche Dringlichkeit das Projekt im vom Bundestag noch zu beschließenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen eingestuft wird. 3. Welche Optionen für eine Umgehungsstraße wurden geprüft und aus welchen Gründen verworfen oder weiterverfolgt? Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Varianten westlich und östlich der B 290 untersucht. Die westlichen Varianten werden aus umweltfachlichen Gründen – insbesondere aufgrund des Eingriffs in ein FFH-Gebiet – nicht weiterverfolgt . Die östlichen Varianten beinhalten sowohl Planungen mit als auch ohne Tunnelbauwerk. 4. Welche Kosten wären für die jeweiligen Projekte entstanden? Für die westlichen Varianten belaufen sich die Kostenschätzungen – je nach Variante – zwischen 16,5 und 28,2 Mio. Euro und für die östlichen Varianten zwischen 12,0 und 35,3 Mio. Euro. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 856 5. Wie hoch werden nach aktuellem Stand die Gesamtkosten für die geplante Variante der Umgehungsstraße sein? 6. In welcher Höhe sind hier Kosten für die Tunnelbohrung berücksichtigt? 7. Welche Gründe sprechen für die Nutzung eines Tunnels im Rahmen der geplanten Umgehungsstraße? Die Fragen zu Ziff. 5. bis 7. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Maßnahme B 290, OU Königshofen ist im BVWP 2030 mit einer östlichen Variante (inkl. Tunnelbauwerk) und Gesamtkosten in Höhe von 35,3 Mio. Euro enthalten, wobei der Kostenanteil des Tunnels 23,8 Mio. Euro beträgt. Die östliche Variante mit Tunnel weist insbesondere im Bereich des Lärmschutzes Vorteile gegenüber anderen Varianten auf. 8. Inwiefern wurde eine Umgehungsstraße auf der gesamten Länge von Gerlachsheim oder Königshausen bis Edelfingen oder Bad Mergentheim geprüft? Im Rahmen der Planungen zur Maßnahme B 290, OU Königshofen wurde eine Umgehungsstraße zwischen Gerlachsheim und Bad Mergentheim – über die reine Ortsumfahrung von Königshofen im Zuge der B 290 hinaus – nicht untersucht. 9. Inwiefern wurde eine Überbrückung zu schützender Gebiete geprüft? Bei den westlichen Varianten wurde untersucht, ob mit einer Brücke der Eingriff in das FFH-Gebiet auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden kann. Hermann Minister für Verkehr