Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 857 16. Wahlperiode Eingang: 23.10.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heiner Merz AfD Geplanter Windpark „Greut“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wird sie für die geplanten Windkraftanlagen auf der im Regionalplan als WN-01 ausgewiesenen Vorrangfläche „Greut“ Staatswald zur Verfügung stellen, obwohl zwei der Anlagen weniger als 1 000 Meter Abstand zur Wohnbebauung haben sollen ? 2. Welche Ansicht vertritt der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in dieser Frage? 3. Inwiefern sollen die Gemeinderäte der Gemeinden Spiegelberg, Großerlach, Wüstenrot , Mainhardt und Sulzbach (Murr) bei der Verwirklichung des Projekts verbindlich eingebunden werden? 4. Wer ist oder wird Planungsträger des vorgesehenen Windparks? 5. Inwiefern sieht sie die Möglichkeit, die Bürger der betroffenen Gemeinden bei der Entscheidung der Errichtung des Windparks verbindlich zu beteiligen? 6. Wird es bei den derzeitig erwogenen Möglichkeiten der Zufahrt notwendig sein, Gemeindegrundstücke zu nutzen oder zu erwerben? 7. Sind geplante Pfahlgründungen im vorgesehenen Baugebiet mit dem Schutz des Grund- oder Trinkwassers vereinbar? 8. Welche Arten von Tieren im Umfeld der geplanten Windkraftanlagen würden in welcher Weise der Genehmigung des Projekts entgegenstehen? 9. Welche Erkenntnisse liegen ihr über den Wertverlust von Immobilien im Zusammenhang mit Windkraftanlagen vor? 10. Welche sonstigen Windkraftanlagen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald sind derzeit geplant? 21.10.2016 Dr. Merz AfD B e g r ü n d u n g Derzeit laufen Planungen zur Errichtung von vier Windkraftanlagen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald auf der im Regionalplan als WN-01 ausgewiesenen Vorrangfläche „Greut“ auf Spiegelberger Gemarkung zwischen Vorderbüchelberg und Neufürstenhütte (Großerlach). Die beiden äußeren Anlagen sollen hierbei jeweils im Staatswald und weniger als 1000 Meter von der nächsten Wohnbebauung errichtet werden . Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz soll geklärt werden, ob die weiteren Planungen in der bisherigen Form eingestellt werden können. Obwohl die Bürger der betroffenen Gemeinden bereits über das Vorhaben informiert wurden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Bürger auch über die reine Information hinaus an der Entstehung der Anlagen verbindlich beteiligt werden. Weiter soll die Kleine Anfrage der Beantwortung verschiedener Fragen der Bevölkerung dienen.