Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 877 26. 10. 2016 1Eingegangen: 26. 10. 2016 / Ausgegeben: 01. 12. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien sollen die für die Breitbandförderung vorgesehenen Mittel im Digitalisierungspaket der Landesregierung vergeben werden und welche Auswirkungen hat dies für die Region Heilbronn-Franken? 2. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Breitbandversorgung in der Fläche über Landkreisgrenzen hinweg sicherzustellen und auf welche Weise können sich die Regionalverbände in die Planungen einbringen? 3. Wie will sie die Bedarfe der Wirtschaft in den Regionen erheben und in die Planungen einfließen lassen und welche speziellen Breitbandbedarfe sieht sie für die Wirtschaft in der Region Heilbronn-Franken? 4. Welche Schritte wird sie einleiten, um auch für besonders datenintensive Wirtschaftszweige angemessen hohe Datenraten jenseits der für die Fläche angestrebten 50 Mbit/s zu erreichen? 5. Welche Verbesserungen bei der Abdeckung des ländlichen Raums mit dem 5G-Mobilfunkstandard strebt sie für die Region Heilbronn-Franken an? 6. Plant sie, auf eine verbesserte Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas oder eine Veröffentlichung von dessen Daten in angemessener Form bei der Bundesnetzagentur hinzuwirken? 26. 10. 2016 Bay, Niemann GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Susanne Bay und Jutta Niemann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Digitalisierung Region Heilbronn-Franken Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 877 2 B e g r ü n d u n g Digitalisierung ist ein Schlüsselprojekt der Landesregierung. Umso wichtiger ist es, dass diese Zukunftsaufgabe nicht an Landkreisgrenzen Halt macht. Eine zentrale Herausforderung besteht dabei in der Bereitstellung ausreichender Infrastruktur für die Bedarfe der häufig datenintensiven baden-württembergischen Wirtschaft, insbesondere für die im ländlichen Raum ansässigen Unternehmen. Auch die Region Heilbronn-Franken muss sich mit ihrem ländlichen Charakter wie auch mit ihren zahlreichen „hidden champions“ den dadurch entstehenden Herausforderungen stellen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. November 2016 Nr. 5-0141.5/2 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien sollen die für die Breitbandförderung vorgesehenen Mittel im Digitalisierungspaket der Landesregierung vergeben werden und welche Auswirkungen hat dies für die Region Heilbronn-Franken? Zu 1.: Der Breitbandausbau ist eine Maßnahme der freiwilligen Daseinsvorsorge der Kommunen und fällt damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Ob und wann die Kommunen Maßnahmen zum Breitbandausbau planen und umsetzen , liegt deshalb in der Verantwortung der Kommunen. Die Landesregierung unterstützt die Städte, Gemeinden und Landkreise dabei durch Beratung und die Bereitstellung von Fördermitteln für die Verbesserung der Breitbandversorgung. Allgemeines Förderkriterium gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung vom 1. August 2015 ist die Schaffung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und erschwinglichen Breitbandversorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s beim Herunterladen (asymmetrische Übertragungsrate) für den privaten Bedarf und einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s beim Herunter- und Hochladen (symmetrische Übertragungsrate) für den gewerblichen Bedarf. 2. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Breitbandversorgung in der Fläche über Landkreisgrenzen hinweg sicherzustellen und auf welche Weise können sich die Regionalverbände in die Planungen einbringen? Zu 2.: Die Landesregierung unterstützt durch erhöhte Fördersätze die Zusammenarbeit der Kommunen im Rahmen von interkommunalen Zusammenschlüssen, damit durch gemeinsames Handeln Synergien genutzt werden. Die Zusammenschlüsse sind nicht an Landkreisgrenzen gebunden, können aus mehreren Landkreisen bestehen und landkreisübergreifend operieren. Die Regionalverbände können hierbei die Koordinierung und Federführung übernehmen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 877 3. Wie will sie die Bedarfe der Wirtschaft in den Regionen erheben und in die Planungen einfließen lassen und welche speziellen Breitbandbedarfe sieht sie für die Wirtschaft in der Region Heilbronn-Franken? Zu 3.: Zu den Anforderungen an die Breitbandversorgung gibt es diverse Studien, deren Angaben jedoch relativ stark schwanken. In der Studie „Erfolgreiche bzw. Erfolg versprechende Investitionsprojekte in Hochleistungsnetze in suburbanen und länd - lichen Gebieten“ der Broadband Academy GmbH aus dem Jahr 2014, in Auftrag gegeben und herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, wird beispielsweise für den gewerblichen Bereich langfristig (Zeithorizont größer als 10 Jahre) ein Bedarf von bis zu 1 Gbit/s erwartet. Diese Breitbandbedarfe werden auch für die Wirtschaft in der Region Heilbronn-Franken angenommen werden können. Durch die Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung vom 1. August 2015 wird für den gewerblichen Bedarf eine symmetrische Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s gefordert. 4. Welche Schritte wird sie einleiten, um auch für besonders datenintensive Wirtschaftszweige angemessen hohe Datenraten jenseits der für die Fläche angestrebten 50 Mbit/s zu erreichen? Zu 4.: Die Landesregierung präferiert den glasfaserbasierten Ausbau, der Gigabit-Bandbreiten ermöglicht. Dies macht sie auch im neuen Koalitionsvertrag dadurch deutlich , dass Glasfaser ausdrücklich als erstrebenswerter Technologie-Standard für das Flächenland Baden-Württemberg deklariert ist. Um die Zielvorgabe von mindestens 50 Mbit/s symmetrisch erfüllen zu können, wird Wirtschaft und Gewerbe ausschließlich mit FttB-Ausbau (Fibre to the building , Glasfaser bis zum Gebäude) erschlossen. Mit einem Glasfaser-Anschluss können auch die hohen Datenraten besonders datenintensiver Wirtschaftszweige jenseits der 50 Mbit/s abgedeckt werden. 5. Welche Verbesserungen bei der Abdeckung des ländlichen Raums mit dem 5G-Mobilfunkstandard strebt sie für die Region Heilbronn-Franken an? Zu 5.: Die Mobilfunkunternehmen haben sich bei der letzten Frequenzversteigerung 2015 dazu verpflichtet, bis 2020 mindestens 97 % der Haushalte und die wich - tigsten Verkehrswege mit mobilen Breitbandzugängen zu versorgen. Das wird vor allem durch den Ausbau mit dem Mobilfunkstandard 4G realisiert werden. Die Einführung des nächsten Mobilfunkstandards 5G wird sich daran anschlie - ßen. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass durch geeignete Rahmenbedingungen (Frequenzen, Infrastruktur) eine schnelle Einführung und Verbreitung des Mobilfunkstandards 5G in Baden-Württemberg erfolgen kann. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten will die Europäische Kommission erreichen, dass bis 2020 in jedem Mitgliedstaat mindestens eine Großstadt „5G-fähig“ ist und bis 2025 alle städtischen Gebiete und die wichtigsten Landverkehrswege über eine lückenlose 5G-Abdeckung verfügen. In diesem Zusammenhang setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass auch ländliche Gebiete als strategisches Ziel für 5G-Konnektivität berücksichtigt werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 877 4 6. Plant sie, auf eine verbesserte Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas oder eine Veröffentlichung von dessen Daten in angemessener Form bei der Bundes - netzagentur hinzuwirken? Zu 6.: Die Länder sind im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) mit der Bundesnetz - agentur und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Gespräch über diesen Themenkomplex. Eine verbesserte Einsichtnahme oder Veröffentlichung gestaltet sich allerdings als schwierig, da der Infrastrukturatlas Daten enthält, die von den Unternehmen teilweise als Betriebsgeheimnis deklariert werden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration